Jakob Barozzi von Vignola Kunst, die fünf architektonischen Säulenordnungen auf mechanische Art aufzureißen
- Location
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Augsburg, Staats- und Stadtbibliothek -- H 2378
- VD18
-
VD18 1475293X-003
- Extent
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[6] Bl., 44 S.
- Language
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Deutsch
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb11253204-5
- Last update
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16.04.2025, 8:32 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Associated
- Voch, Lukas
- Wolff
Time of origin
- 1781
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Lukas Vochs, Ingenieur und Architekt, auch der kaiserl. Akademie freyer Künsten und Wissenschaften Ehrenmitglied. Abhandlung über die Bauanschläge : Zween Theile. Im ersten Theil wird gezeigt, wie die körperliche Rechnungen der Grund- und Festungsgraben ... zu machen. Der zweyte Theil lehret die Berechnung der Materialien ... Zum nützlichen Gebrauch der Maurer, Steinmetzen, Zimmerleuten, Tischlern, und übrigen Handwerkern, welche beym Bauwesen nöthig ...

Kunst, die fünf Architektonische Saulenordnungen auf mechanische Art aufzureißen : nebst einer Anweisung zu den Saulen- und Bogenstellungen durch alle fünf Ordnungen ; mit XX. Kupfertafeln ; zum Gebrauch der Mahler, Bildhauer, Steinmetzen, Kistler, Maurer, und allen denjenigen, so mit dem Bauwesen sich beschäfftigen

Lukas Vochs Ingenieur und Architekt, auch der kaiserlichen Akademie freyer Künste und Wissenschaften Ehrenmitglied, Anwendung der fünf Säulenordnungen : Worinnen gewiesen wird, wie sowohl bey geradlinigten, runden, und aus geraden und bogenförmigen oder vermischten Linien, und runden Gebäuden, durch weniges Rechnen, die Dreyschlitze und Triglyphen und Sparrnköpfe, anzubringen ... Als eine Fortsetzung zu dem Unterricht die fünf Säulen aufzureissen. Mit XIV. Kupfertafeln. Zum Besten denen jungen Malern, Steinmetzen, Maurern, Kistlern und andern Liebhabern entworfen

Lukas Vochs, Ingenieur und Architekt, auch der kaiserlichen Akademie freyer Künsten und Wissenschaften Ehrenmitglied, Unterricht bey vorfallenden Baustrittigkeiten : Mit VIII. Kupfertafeln. Zum Gebrauche derer, die mit dem Bauwesen umzugehen haben, als auch denen Herren Juristen und allen Bürgern, welche in dergleichen Baustrittigkeiten verfallen können, 1
