Archivale

Kläger: Hans von Buchten (der Jüngere), Bürger zu Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Hans Sandmeyer, Bürger zu Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; vom Kläger geforderte Herausgabe von Prozessakten in einem Streit um die eigentümliche Zuschreibung eines Brauerbes auf der Neueburg unter den Erben des Hans Berndes (Berendts), Bürger zu Hamburg

Enthält: Prokuratoren: Kläger: Lt. Martin Kuhn. Beklagter: Dr. Gerhard Ebersheim.- Instanzen: 1. Niedergericht 1614. 2. Obergericht 1615. 3. Reichskammergericht 1616 (1616-1618).- Darin: Vergleich von 1606 zwischen dem Kläger als dem Sohn der Anne von Buchten, geb. Berndes, Frau des Hans von Buchten (der Ältere), und dem Beklagten als Ehemann der Margarethe Sandmeyer, geb. Berndes, über die Aufteilung der großväterlichen Erbschaft, insbesondere das Brauerbe auf der Neueberg; Vertrag von 1614 zwischen dem Beklagten und Auguste Quenkelen, geb. Berndes, Frau des Johann Qenkelen, sowie ihren Kindern in Stade über die großväterliche Erbschaft.

Archivaliensignatur
211-2_B 92
Alt-/Vorsignatur
B 6179
Sonstige Erschließungsangaben
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11061 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]

Kontext
Reichskammergericht >> B
Bestand
211-2 Reichskammergericht

Laufzeit
1606-1618

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Letzte Aktualisierung
07.03.2025, 11:57 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1606-1618

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