Bestand

Beauftragter der EKvW für Aussiedlerinnen und Aussiedler (Bestand)

Der Archivbestand des Beauftragten der Evangelischen Kirche von Westfalen für Aussiedle-rinnen und Aussiedler wurde 2018 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Er umfasst 67 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1988 bis 2015 erstrecken.Aufgabe des Aussiedlerbeauftragten der EKvW ist, Integrationsprozesse für Spätausgesiedelte in den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und auf landeskirchlicher Ebene zu initiieren, zu begleiten und zu koordinieren. In den 1990er Jahren kamen jährlich etwa 15.000 evangelische Spätaussiedler aus den Gebieten der ehemaligen UdSSR nach Westfalen. "Sie stellten die Kirche auf allen Ebenen und in allen Handlungsfeldern vor eine der größten Herausforderungen der Nachkriegszeit. Sie sind eine echte Chance und Bereicherung für unsere Gemeinden. Die Spätaussiedler identifizieren sich aber nur mit einer Kirche, die auf sie zugeht." (Pfarrer Born, seit 1995 Aussiedlerbeauftragter der EKvW, 1997)Neben dem kirchlich-diakonischen Dienst in der Landesstelle Unna-Massen und in der neu geschaffenen Bundeserstaufnahme Hamm als kirchliche Erstversorgung bedurfte es darüber hinaus eines zentralen Beauftragten zur Beratung der aufnehmenden Kirchengemeinden, der Kirchenkreise und auch der Landeskirche. 1990 wurde der Espelkamper Gemeindepfarrer Dr. Christoph Seiler zum Aussiedlerbeauftragten der EKvW ernannt. Im Nebenamt stand er sowohl kirchlichen Einrichtungen und Mitarbeitenden in der Aussiedlerarbeit als auch evangelischen Aussiedlern als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Aktenüberlieferung zeugt von der Begleitung und Betreuung der Aussiedlerarbeit von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Beratungsstellen der Diakonischen Werke in den Kirchenkreisen und anderen Einrichtungen: Pfarrer Seiler und seit 1995 sein Nachfolger, der Wittgensteiner Gemeindepfarrer Edgar L. Born hielten Vorträge, besuchten Pfarrkonferenzen, begleiteten Veranstaltungen zur gesellschaftlichen und kirchlichen Integration von Aussiedlern, pflegten Kontakt zu evangelisch-lutherischen Brüdergemeinden, boten fachliche Unterstützung für Mitarbeitende und halfen nicht zuletzt russlanddeutschen Familien bei schwierigen Aufnahmeverfahrensfragen. Auch die Geschäftsführung des bis 2009 bestehenden Beirates für Aussiedlerfragen der EKvW, dessen Protokolle in dem vorliegenden Archivbestand zum Teil enthalten sind, oblag dem Aussiedlerbeauftragten. Um der zunehmenden Aufgabenfülle gerecht zu werden, stellte der Kirchenkreis Hamm 1997 seine 7. Kreispfarrstelle als hauptamtliche Pfarrstelle für den Aussiedlerbeauftragten der EKvW zur Verfügung. Gleichzeitig wurde der Dienstsitz von Bielefeld nach Hamm verlegt, was sich wegen der Nähe zur Landesstelle Unna-Massen und zur Bundeserstaufnahme in Hamm für die weitere Koordination der Arbeit als sinnvoll erwies. Eine räumliche Verlegung des Dienstsitzes in das Institut für Kirche und Gesellschaft der EKvW in Villigst 2003 diente einer weiteren organisatorischen Verbesserung, um im Netzwerk des Instituts Projekte zur Förderung der Partizipation von Spätausgesiedelten an Gesellschaft und Kirche zu koordinieren.Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsig-naturen im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Ent-hält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die Alte Archivsignatur nach der frühe-ren Verzeichnung. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kir-chengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kir-che der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014, darunter v.a. Protokolle von der Teilnahme an Gremien ohne eigene Federführung. Von den Akten zur Aussiedlerarbeit in den Kirchenkreisen wurden nur solche archiviert, die über bloße Einladungen zu Pfarrkonferenzen, Presbyterrüstuzeiten etc. hinaus aussagekräftige Unterlagen zur inhaltlichen Arbeit enthielten. Auch die Überlieferung zur Begleitung von Aufnahmeanträgen wurde auf beispielhafte Akten beschränkt, in denen die vermittelnde Tätigkeit des Aussiedlerbeauftragten schriftlichen Niederschlag gefunden hat.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 13.10 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 13.10 Nr. ...".Bielefeld, im Januar 2019 (Ingrun Osterfinke).

Form und Inhalt: Der Archivbestand des Beauftragten der Evangelischen Kirche von Westfalen für Aussiedle-rinnen und Aussiedler wurde 2018 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Er umfasst 67 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1988 bis 2015 erstrecken.
Aufgabe des Aussiedlerbeauftragten der EKvW ist, Integrationsprozesse für Spätausgesiedelte in den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und auf landeskirchlicher Ebene zu initiieren, zu begleiten und zu koordinieren. In den 1990er Jahren kamen jährlich etwa 15.000 evangelische Spätaussiedler aus den Gebieten der ehemaligen UdSSR nach Westfalen. "Sie stellten die Kirche auf allen Ebenen und in allen Handlungsfeldern vor eine der größten Herausforderungen der Nachkriegszeit. Sie sind eine echte Chance und Bereicherung für unsere Gemeinden. Die Spätaussiedler identifizieren sich aber nur mit einer Kirche, die auf sie zugeht." (Pfarrer Born, seit 1995 Aussiedlerbeauftragter der EKvW, 1997)
Neben dem kirchlich-diakonischen Dienst in der Landesstelle Unna-Massen und in der neu geschaffenen Bundeserstaufnahme Hamm als kirchliche Erstversorgung bedurfte es darüber hinaus eines zentralen Beauftragten zur Beratung der aufnehmenden Kirchengemeinden, der Kirchenkreise und auch der Landeskirche. 1990 wurde der Espelkamper Gemeindepfarrer Dr. Christoph Seiler zum Aussiedlerbeauftragten der EKvW ernannt. Im Nebenamt stand er sowohl kirchlichen Einrichtungen und Mitarbeitenden in der Aussiedlerarbeit als auch evangelischen Aussiedlern als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Aktenüberlieferung zeugt von der Begleitung und Betreuung der Aussiedlerarbeit von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Beratungsstellen der Diakonischen Werke in den Kirchenkreisen und anderen Einrichtungen: Pfarrer Seiler und seit 1995 sein Nachfolger, der Wittgensteiner Gemeindepfarrer Edgar L. Born hielten Vorträge, besuchten Pfarrkonferenzen, begleiteten Veranstaltungen zur gesellschaftlichen und kirchlichen Integration von Aussiedlern, pflegten Kontakt zu evangelisch-lutherischen Brüdergemeinden, boten fachliche Unterstützung für Mitarbeitende und halfen nicht zuletzt russlanddeutschen Familien bei schwierigen Aufnahmeverfahrensfragen. Auch die Geschäftsführung des bis 2009 bestehenden Beirates für Aussiedlerfragen der EKvW, dessen Protokolle in dem vorliegenden Archivbestand zum Teil enthalten sind, oblag dem Aussiedlerbeauftragten.
Um der zunehmenden Aufgabenfülle gerecht zu werden, stellte der Kirchenkreis Hamm 1997 seine 7. Kreispfarrstelle als hauptamtliche Pfarrstelle für den Aussiedlerbeauftragten der EKvW zur Verfügung. Gleichzeitig wurde der Dienstsitz von Bielefeld nach Hamm verlegt, was sich wegen der Nähe zur Landesstelle Unna-Massen und zur Bundeserstaufnahme in Hamm für die weitere Koordination der Arbeit als sinnvoll erwies. Eine räumliche Verlegung des Dienstsitzes in das Institut für Kirche und Gesellschaft der EKvW in Villigst 2003 diente einer weiteren organisatorischen Verbesserung, um im Netzwerk des Instituts Projekte zur Förderung der Partizipation von Spätausgesiedelten an Gesellschaft und Kirche zu koordinieren.
Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsig-naturen im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Ent-hält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die Alte Archivsignatur nach der frühe-ren Verzeichnung. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kir-chengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kir-che der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014, darunter v.a. Protokolle von der Teilnahme an Gremien ohne eigene Federführung. Von den Akten zur Aussiedlerarbeit in den Kirchenkreisen wurden nur solche archiviert, die über bloße Einladungen zu Pfarrkonferenzen, Presbyterrüstuzeiten etc. hinaus aussagekräftige Unterlagen zur inhaltlichen Arbeit enthielten. Auch die Überlieferung zur Begleitung von Aufnahmeanträgen wurde auf beispielhafte Akten beschränkt, in denen die vermittelnde Tätigkeit des Aussiedlerbeauftragten schriftlichen Niederschlag gefunden hat.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 13.10 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 13.10 Nr. ...".
Bielefeld, im Januar 2019
(Ingrun Osterfinke).

Bestandssignatur
13.10

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 03. Ämter, Einrichtungen und Werke der Provinzial- bzw. Landeskirche; kirchliche Gerichte >> 03.04 Landeskirchl. Ämter und Einrichtungen >> 03.04.01 Beauftragte der EKvW und Sachverständige

Bestandslaufzeit
1988 - 2015

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1988 - 2015

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