Verzeichnung

Der Alte u. Neue Rath der Stadt Helmstede bekennt, daß der mit dem Propste u. dessen Convente zu St. Ludger, vornehmlich wegen des Gehäges (hegges) u. Landgrabens zwischen der Woldwarte u. der Walbecker Warte - welche von den Bürgern der Stadt willkürlich über Gebühr "geknickt" worden - entstandene Streit, nach Anweisung der in einem ihm von den gen. Herren abschriftlich mitgetheilten, von dem Abte Gerhard zu Werden u. dem Vogte Herzog Otto zu Braunschweig u. Lüneburg besiegelten Briefe festgestellten Bestimmungen, beigelegt worden; u. hiernach jenen Herren u. ihrem Kloster gelobt, sei die in Vorzeiten gegenseitig gegebenen Briefe zu halten; ferner, dafür zu sorgen, daß, damit Zwistigkeiten (to hoepehenghinge) zwischen der Herrschaft zu Braunschweig u. dem Kloster vermieden werden, Niemand bei derselben über das Ihrige, auf dem Ihren u. in dem Ihren, welches zu verkaufen oder zu verleihen sie selbst Macht haben, etwas auszuwirken suche, überidies die alte Freundschaft zwischen der Stadt u. dem Kloster, welches keinen, der wider ihn u. seine Bürger sei, auf dessen Freiheit oder dem Klosterhofe hausen, hegen u. beschützen solle, zu unterhalten; u. endlich die Klosterherren mit Gewalt, Briefen, Vorbitten und anderer Gefährde nicht zu belasten, es sei denn erst vor ihnen u. dem ganzen Capitel daselbst verklagt u. übergeben. - Ghegeven in den jaeren unszes hern Jesu Christi 1491 am maendage negest na Johannis et Pauli martirum (27 Juni.) - (Mit einem beschädigten Siegel.)

Archivaliensignatur
NLA WO, 12 Urk, Nr. 143

Kontext
Benediktinerkloster St. Ludgeri vor Helmstedt >> 1 Urkunden
Bestand
NLA WO, 12 Urk Benediktinerkloster St. Ludgeri vor Helmstedt

Laufzeit
27.06.1491

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
16.06.2025, 13:31 MESZ

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Objekttyp

  • Verzeichnung

Entstanden

  • 27.06.1491

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