Bestand

Gewerbeaufsichtsamt Sigmaringen (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
Von 1994 bis 1996 wurden die dem Staatsarchiv Sigmaringen angebotenen Betriebsakten des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Sigmaringen durch Einzelaktensichtung von den Archivaren Dr. Jürgen Treffeisen und Gebhard Füßler bewertet. Aufgrund der unten dargelegten Bewertungskriterien wurden circa 60 % der Akten zur Vernichtung freigegeben. Den übrigen Akten wurde ein bleibender Wert zugesprochen.
Die im vorliegenden Findbuch zusammengestellten 727 Betriebsakten betreffen Firmen und Betriebe im seit 1972 bestehenden Bodenseekreis (Sitz in Friedrichshafen). Die Entmetallisierung und Auflistung der Akten auf der Abgabeliste erfolgte durch Herrn Tremmel vom Gewerbeaufsichtsamt Sigmaringen, die Verpackung der Akten durch Herrn Schneider beim Staatsarchiv Sigmaringen.
Die Akten sind alphabetisch nach Betriebssitz gereiht und innerhalb dessen wiederum alphabetisch nach Firmennamen. Die Auflistung beginnt allerdings mit den Firmen in Ravensburg als Sitz des Landratsamtes. Dem Firmenname wurde in der Regel das betreffende Gewerbe beigefügt.
Bewertungskriterien
Im Wesentlichen wurden folgende Bewertungsgrundsätze zugrunde gelegt:
1. Nicht archivwürdig
Die einzelnen Firmenakten enthalten in der Regel mehrere Betreffe. In zahlreichen Angelegenheiten tritt das Gewerbeaufsichtsamt nur gutachterlich bzw. durch Stellungnahmen für andere Behörden (z.B. Landratsamt, Regierungspräsidium) in Erscheinung. Falls die Akten nur derartige Vorgänge enthalten, so können diese vernichtet werden. Darüber hinaus sind einzelne Betreffe aufgrund inhaltlicher Kriterien als nicht archivwürdig zu bewerten.
1.1. Federführung liegt beim Landratsamt:
- Planfeststellungsverfahren
- Überprüfung der Gesuche zum Bau von Abwassersammler
- Stellungnahmen oder nur Kenntnisnahme von Entscheidungen in Wasserrechtsgesuchen
- Stellungnahmen zu Gaststättenerlaubnisverfahren
- Stellungnahmen oder Kenntnisnahme zur Erteilung der Erlaubnis zum Umgang mit Treibladungspulver
- Anträge auf Erteilung eines Sprengstofferlaubnisscheines zum Erwerb von Pulversprengstoff
- Feststellung von Zwangsgeld
- Ermittlung betr. Arbeitszeiten im Taxiverkehr
- Stellungnahmen zu Bodenverkehrsgenehmigungen
- Befähigungsschein zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
- Abfallrechtliche Genehmigungen (Betrieb Autoschrottplatz)
- Stellungnahmen zum Aufbau von Skiliften
- Stellungnahmen zum Kiesabbau
- Sammlermaßnahmen betr. Sammelklärwerk
- Stellungnahmen zur Erweiterung von Schießanlagen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
1.2. Federführung liegt bei den Gemeinden:
- Kenntnisnahme von Prüfungen aufgrund der Geschäftshaus-Verordnung
- Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplänen
- Kenntnisnahme der Gewerbeuntersagung
- Anhörung aufgrund der Landesbauordnung bei Bauvorhaben
1.3. Federführung liegt beim Regierungspräsidium:
- Mitteilungen des Regierungspräsidiums über Festsetzung von Veranstaltungen gemäß § 69 der Gewerbeordnung
- Bereitstellung von ERP-Krediten
- Stellungnahme zu Nutzungsrechten an Triebwerken
1.4. Federführung liegt beim Wasserwirtschaftsamt (zusammen mit den Gemeinden):
- Stellungnahme des Gewerbeaufsichtsamtes zu Ortskanalisation
1.5. Sonstiges sowie inhaltliche Kriterien:
- Kontrollberichte der Bundesanstalt für Güterfernverkehr über Zuwiderhandlungen
- Bußgeldsachen des Gewerbeaufsichtsamtes ohne nähere Begründung
- Einstellungen von Bußgeldverfahren
- Kleinere Bußgeldsachen
- Anzeige über Beginn und Veränderung von Gewerbebetrieben (Durchschrift, Original an Ortspolizeibehörde, ein Exemplar an Statistisches Landesamt)
- Gewerbeabmeldungen (Durchschriften)
- Zuarbeit für Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft
- Mitteilungen der Staatsanwaltschaft über Einstellung des Ermittlungsverfahrens
- Betrie bspraktikum: Prüfung, ob Bedenken gegen dieBeschäftigung von Schülern bestehen
- Erhebungsbögen betr. Arbeitssicherheit
- Stellungnahmen des Gewerbeaufsichtsamtes für das Regierungspräsidium betr. Immissionsschutz
- Verwarnungen bei Verkehrskontrollen
- Informationsmaterial einzelner Betriebe (z.B. Broschüren über Warenangebot)
- Anzeigen über Berufserkrankungen
- Benachrichtigungen der Betriebe an Gewerbeaufsichtsamt betr. Mutterschutz
- Teilnahme an Lehrgängen
- Regionalpläne
- Erlaubnis betr. Behindertenaufzüge (Mehrfertigung auch bei Bauakte)
2. Archivwürdig
Falls in einer Firmenakte einer der nachfolgend aufgeführten Betreffe oder Inhalte enthalten ist, so ist die gesamte Akte als archivwürdig anzusehen. Hierdurch ist auch gewährleistet, dass einzelne Vorgänge, denen eigentlich kein bleibender Wert zuerkannt werden kann, mit archivwürdigen Akten, gleichfalls im Rahmen einer repräsentativen Auswahlarchivierung, in das Staatsarchiv übernommen werden.
- Ausnahmen zur Durchführung der Gewerbeordnung (z.B. Sonntagsarbeit)
- Beschäftigung von Kindern
- Durchführung der Arbeitszeitverordnung (Arbeitszeitverlängerung)
- Umweltmeldungen: z.B. Geruchsbelästigung (Überprüfungen und Stellungnahmen, auch wenn teilweise Gemeinde federführend ist)
- Anzeigen von Sprengungen
- Gestaltung von Sprengstofflagern
- Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe: Vornahme von ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
- Akten mit Zeitungsberichten
- Denkmalgeschützte Fahrstühle
- Nachbarschaftsbeschwerden
- Akten mit Beiträgen zu Jahresberichten
- Ausnahmegenehmigungen nach dem Mutterschutzgesetz
- Mitteilungen des Staatlichen Gewerbearztes über Berufserkrankungen
- Ausnahmegenehmigungen bei Sonderarbeit
- Unterlagen Radioaktivität
- Beschwerden wegen Gesundheitsschädigungen
- Brände
- Ausnahmegenehmigung für Frauennachtarbeit
- Bedeutende Firmen und Unternehmen der Region
- Umfangreichere Akten (auch wenn im Einzelnen manches nicht archivwürdig ist, entsteht doch durch die vielen Einzelfälle auch ein Gesamtbild eines Betriebes)
3. In Auswahl archivwürdig
Die nachfolgend aufgelisteten Betreffe und Inhalte sind im Rahmen einer repräsentativen Auswahl zu übernehmen.
3.1. Unfallmeldungen: Person, Zeitpunkt, Ort, Sache, meist formalisiert, teilweise ausführlichere Aktenvermerke des Gewerbeaufsichtsamtes, teilweise mit Fotos; je ein Exemplar geht an Berufsgenossenschaft, Unternehmen und Personalrat.
Bewertung: Formalisierte Unfallmeldungen nur beispielhaft übernehmen, wenn mehrere Unfallmeldungen oder ausführlichere Aktennotizen enthalten sind, ist die Akte grundsätzlich archivwürdig.
3.2. Ausnahmegenehmigungen für die Benutzung von Arbeitsräumen in Bäckereien und Konditoreien.
Bewertung: In geringer Auswahl archivwürdig.
3.3. TÜV-Prüfungen: Formalisierte Ergebnisprotokolle betr. Kräne und Aufzüge.
Bewertung: Umfangreiche Akten sind archivwürdig.
3.4. Schützenvereine: Anmeldung, Baugenehmigung, Gutachten über Schießlärm, Federführung liegt beim Landratsamt.
Bewertung: Beispielarchivierung.
3.5. Mängelmeldungen betr. Gerätesicherheit von anderen Gewerbeaufsichtsämtern.
Bewertung: Umfangreiche Akten sind archivwürdig.
3.6. Bußgeldsachen des Gewerbeaufsichtsamtes (siehe auch 1. nicht archivwürdig).
Bewertung: Umfangreiche Akten in Auswahl archivwürdig.
3.7. Mutterschutz: Teilweise nur Anfragen des Betriebes oder der Privatperson, Streitigkeiten, Anträge auf Genehmigung zur Kündigung, Entscheidungen des Gewerbeaufsichtsamtes.
Bewertung: Einfache Anfragen V (siehe oben), umfangreichere Vorgänge archivwürdig, da hier interessante Einzelschicksale dokumentiert sind.
3.8. Genehmigungen zur Nachtarbeit (Federführung liegt beim Gewerbeaufsichtsamt).
Bewertung: Beispielarchivierung.
3.9. Anzeigen zum Vert rieb von pyrotechnischen Gegenständen derKlasse II (Federführung liegt beim Gewerbeaufsichtsamt).
Bewertung: Beispielarchivierung.
3.10. Verstöße gegen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Bewertung: Falls nur Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen, dann vernichten, alle übrigen Fälle sind archivwürdig.
3.11. Schwarzarbeit.
Bewertung: Falls ermittelt wurde, dann archivwürdig.
3.12. Bauarbeiterschutz.
Bewertung: Falls Fotos beiliegen, dann archivwürdig.
3.13. Übertretung des Nachtbackverbots und Ausnahmegenehmigung.
Bewertung: Beispielarchivierung.
gez. Dr. Jürgen Treffeisen, Gebhard Füßler
23. Juni 1997
Inhalt und Bewertung
Enthält:
Betriebe Bodenseekreis.

Reference number of holding
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 190/1 T 4

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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Arbeit und Soziales >> Gewerbeaufsichtsämter >> Gewerbeaufsichtsamt Sigmaringen

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