Kinderrechte ins Grundgesetz: Kinder als Träger von Menschenrechten stärken

Abstract: Kinder haben Rechte - dieses Verständnis der UN-Kinderrechtskonvention sollte auch die deutsche Verfassung klar zum Ausdruck bringen. Daher empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte eine Grundgesetzänderung, um die zentralen Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz zu verankern. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat dies Deutschland wiederholt nahegelegt - zuletzt 2014. Mehrere Bundesländer wie Bayern und Brandenburg haben sich jüngst dafür ausgesprochen, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Auch die im Bundestag vertretenen Fraktionen sollten sich des Themas daher, gerade mit Blick auf ihre Wahlprogramme für die nächste Bundestagswahl, annehmen

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
Online-Ressource, 4 S.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Veröffentlichungsversion
begutachtet

Erschienen in
Position / Deutsches Institut für Menschenrechte ; Bd. 7

Klassifikation
Recht
Schlagwort
Menschenrecht
Kind
Kind

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Berlin
(wann)
2016
Urheber
Cremer, Hendrik
Bär, Dominik
Beteiligte Personen und Organisationen
Deutsches Institut für Menschenrechte

URN
urn:nbn:de:0168-ssoar-49268-7
Rechteinformation
Open Access unbekannt; Open Access; Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
Letzte Aktualisierung
15.08.2025, 07:29 MESZ

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Beteiligte

  • Cremer, Hendrik
  • Bär, Dominik
  • Deutsches Institut für Menschenrechte

Entstanden

  • 2016

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