Monografie

Verordnung, daß im Lande Dithmarschen die Mündigkeit nicht mehr mit dem zurückgelegten achtzehnten Jahre, sondern erst mit dem erfülleten ein und zwantzigsten Jahre eintreten solle : Friedensburg den 27sten Julii 1774

Verordnung, daß im Lande Dithmarschen die Mündigkeit nicht mehr mit dem zurückgelegten achtzehnten Jahre, sondern erst mit dem erfülleten ein und zwantzigsten Jahre eintreten solle : Friedensburg den 27sten Julii 1774

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Standort
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden -- Hist.Holsat.116,9
VD 18
VD18 10142991
Umfang
[2] Bl.
Sprache
Deutsch

Reihe
Projekt: Verzeichnis der im deutschen Sprachraum erschienenen Drucke des 18. Jahrhunderts (VD18)
Drucke des 18. Jahrhunderts

Beteiligte Personen und Organisationen
SLUB Dresden
Erschienen
Copenhagen : Höpffner , 1774

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
URN
urn:nbn:de:bsz:14-db-id3164902882
PURL
Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:10 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
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Objekttyp

  • Monografie

Beteiligte

  • SLUB Dresden

Entstanden

  • Copenhagen : Höpffner , 1774

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