Monografie
Verordnung, daß im Lande Dithmarschen die Mündigkeit nicht mehr mit dem zurückgelegten achtzehnten Jahre, sondern erst mit dem erfülleten ein und zwantzigsten Jahre eintreten solle : Friedensburg den 27sten Julii 1774
- Standort
-
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden -- Hist.Holsat.116,9
- VD 18
-
VD18 10142991
- Umfang
-
[2] Bl.
- Sprache
-
Deutsch
- Reihe
-
Projekt: Verzeichnis der im deutschen Sprachraum erschienenen Drucke des 18. Jahrhunderts (VD18)
Drucke des 18. Jahrhunderts
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
SLUB Dresden
- Erschienen
-
Copenhagen : Höpffner , 1774
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- URN
-
urn:nbn:de:bsz:14-db-id3164902882
- PURL
- Letzte Aktualisierung
-
09.05.2025, 15:10 MESZ
Datenpartner
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Monografie
Beteiligte
- SLUB Dresden
Entstanden
- Copenhagen : Höpffner , 1774
Ähnliche Objekte (12)
![Verzeichniß Derer Beym Pom[m]erschen Hoffgerichte, Wolgastischen Orths, von Anno MDCXXXII. bestelltgewesener, und zum Theil noch lebender Directorum, Adsessorum, Referendariorum, Protonotariorum und Fiscäle : So viel sich davon ex Archivo Regii Dicasterii, und sonst nach geschehener Erkundigung, Nachricht gefunden, Welche Zum beliebigen Gebrauch dererjenigen, welchen daran gelegen, und zu etwaniger Conservirung des Andenckens derer verstorbener wohl-meritirter Membrorum, zusammen getragen, und zum Druck befodert worden](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/6111e13f-30cb-47f5-9055-796208b878c0/full/!306,450/0/default.jpg)
Verzeichniß Derer Beym Pom[m]erschen Hoffgerichte, Wolgastischen Orths, von Anno MDCXXXII. bestelltgewesener, und zum Theil noch lebender Directorum, Adsessorum, Referendariorum, Protonotariorum und Fiscäle : So viel sich davon ex Archivo Regii Dicasterii, und sonst nach geschehener Erkundigung, Nachricht gefunden, Welche Zum beliebigen Gebrauch dererjenigen, welchen daran gelegen, und zu etwaniger Conservirung des Andenckens derer verstorbener wohl-meritirter Membrorum, zusammen getragen, und zum Druck befodert worden
![Als An den Großmächtigsten Carolum den XII. Der Schweden, Gothen und Wenden, [et]c. König, E. W. Bürgermeister und Rath Zu Alten Stettin, Nebst dero getreuen Bürgerschafft, Die Beschworne Huldigung, Den 15. Febr. 1700. ablegten, Wollte in Dero Nahmen, mit unterthänigster Feder, beykommende Zeilen entwerffen N. A. P.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/663e783b-9665-4862-b341-d78231dffc9c/full/!306,450/0/default.jpg)