Handschrift
Poesiealbum : Stammbuch Johannes [ohne Nachnamen]
Enthält 14 Stammbucheinträge u.a. von Familie; Leopold F. Ahrendts, Otto Dathe, Walter Gebler, Hans Fischer, E. Germann, Johann Musaeus, Philipp Steinbeck, Oscar Utrech
- Location
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Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt -- 32 H 13
- Extent
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64 Blätter ; 21,3 x 13,8 cm
- Language
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Deutsch
- Notes
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Handschrift DE-3, GND 2024680-8, Signatur: 32 H 13
Schüler aus Niederlößnitz, Vorname: Johannes
Einband: Halbgewebeband, farbiges reliefiertes Papier über Pappe mit Plattenprägung (Goldprägung) auf dem Vorderdeckel, Titelprägung: Poesie, und Rollenstempel (Blindprägung) auf dem Rückendeckel; Goldschnitt; Spiegel, Vor- und Nachsatz farbiges Papier.
Zustand: Papier leicht gebräunt und brüchig; Buchblock angebrochen, Einband mit Gebrauchsspuren, Ecken und Kanten leicht berieben und bestoßen.
Eintragungsorte: Kötzschenbroda, Niederlößnitz
- Contributor
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Johannes
Ahrendts, Leopold F.
Dathe, Otto
Gebler, Walter
Fischer, Hans
Germann, E.
Musaeus, Johann
Steinbeck, Philipp
Utrech, Oscar
- Published
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Kötzschenbroda ; Niederlößnitz , 1882
- Sponsorship
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- DOI
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doi:10.25673/86052
- URN
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urn:nbn:de:gbv:3:3-57116
- Last update
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04.06.2025, 1:14 PM CEST
Data provider
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Handschrift
Associated
- Johannes
- Ahrendts, Leopold F.
- Dathe, Otto
- Gebler, Walter
- Fischer, Hans
- Germann, E.
- Musaeus, Johann
- Steinbeck, Philipp
- Utrech, Oscar
Time of origin
- Kötzschenbroda ; Niederlößnitz , 1882
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![Hans Fischer aus Tailfingen [= Neckartailfingen Kr. Nürtingen], wegen wiederholten Austretens aus dem Lande und anderer Straftaten zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen unter den Bedingungen, den Geboten und Verboten der Obrigkeit künftig gehorsam zu sein, Herzog Ulrich und seine Anhänger zu meiden, sich aller Meuterei und Praktiken zu enthalten, die Seiner Kgl. Majestät Statthalter und Fürstentum Württemberg schädlich sein könnten, auch alles diesbezüglich in Erfahrung gebrachte bei Strafe des Lebens anzuzeigen, beeidigt diese Bedingungen und schwört U. Er verspricht ferner eidlich, auf seine vermeinte Forderung an den ehrsamen Ludwig Schmid, Kaplan zu Tailfingen, wegen dessen Pfründe zu verzichten und ihn deshalb ferner unangefochten und unbekümmert zu lassen bei Strafe seines Lebens. Fischer hatte trotz des allgemeinen Verbots das Land unerlaubt verlassen, war dem Herzog Ulrich auf den Hohentwiel zugezogen und hatte dort der Statthalterregierung etwas anhängig gemacht. Er war nach seiner ersten Rückkehr zum zweiten Male aus dem Land ausgetreten, obwohl er damals geschworen hatte, sich dem Vogt zu Nürtingen zu stellen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/fcbcf9bc-f788-499a-bb5c-eab5f6500673/full/!306,450/0/default.jpg)