Archivale
Gesuch des Tapezierers Gerhardt um Erlaubnis zum Vertriebe eines Mottenvertilgungsmittels
- Archivaliensignatur
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Stadtarchiv Leipzig, II. Sekt. G 1236
- Kontext
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1.2.1.6.2.5 II. Sektion
- Bestand
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1.2.1.6.2.5 II. Sektion
- Indexbegriff Person
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Gerhardt
- Laufzeit
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1854
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gilt die Archivsatzung des Stadtarchivs Leipzig.
- Letzte Aktualisierung
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22.02.2023, 15:29 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1854
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Demnach bey einem Ers: Hochw: Raht dieser deß Heyl. Reichs freyer Statt Cölln vorkommen, daß viele Frantzösische Cardecu und Kopstuck dermassen klein vnnd beschnitten in diese Statt gebracht vnnd in Zahlung auffgetrungen werden, daß dardurch andere, in ihrem gepräch vnd guete gerecht vnd vnbeschnitten verbliebene Sorten sich verlieren ...

Alß ein Ers. Hochweiser Rath dieser deß Heyl. Reichs freyer Statt Cölln, in der that vermercket, daß die guete Reichs: unnd andere grobe Müntzsorten durch heuffige einschleiffung der geringeren, nit allein gesteigert vnd auffgetrieben, sondern auch auffgewechslet vnd an andere Orth verfuhrt, gebrochen, vnnd in kleine: auch wol alsolche Müntz verendert werden ...

Nachdem ein Ehrs: Hochw: Rath, dieser deß Heiligen Reichs freyer Statt Cölln, vnangesehen verscheidener successiuè außgelassener Edicten, in der that vermercket, daß die guete Reichs, vnnd andere grobe, sonderlich aber Silberne Müntzsorten, durch heuffige einschleiffung der geringeren, nicht allein gesteigert vnnd auffgetrieben : sondern auch verbottener weise auffgewechßlet : vnnd an andere örther verführt, gebrochen, vnnd in alsolche Müntz verändert werden ...
![Wir Bürgermeister vnd Rhatt des Heiligen Reichs freyer Statt Cölln, fuegen hiemit jedermen[n]iglich zu wissen, Nachdem Wir, bey denen im Heyl. Röm. Reich Teutscher Nation entstandenen vnd annoch continuirenden Kriegstroublen jeder zeit dahin getrachtet, damit vnter andern die steigerung der Müntzen ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/2108868a-4e27-4cd6-9ca6-fb5023271be9/full/!306,450/0/default.jpg)
Wir Bürgermeister vnd Rhatt des Heiligen Reichs freyer Statt Cölln, fuegen hiemit jedermen[n]iglich zu wissen, Nachdem Wir, bey denen im Heyl. Röm. Reich Teutscher Nation entstandenen vnd annoch continuirenden Kriegstroublen jeder zeit dahin getrachtet, damit vnter andern die steigerung der Müntzen ...

Nachdem ein Ers: Hochweis: Raht dieser deß Heyl. Reichs freyer Statt Cölln, in der that vermerckt, daß die guete Reichs: vnd andere Grobe: zumahln aber Silberne Müntzsorten durch heuffige einschleiffung der geringen, nit allein gesteigert, vnd auffgetrieben, sonder auch verbottener weiß auffgewechßlete, vnd an andere Orth verführet, gebrochen, vnd in kleine: auch wol solche Müntz verendert werden, dern theils vnderhältig, vnd vor den werth, dauor Sie außgebotten vnd begeben wird ...
