Kapitel

§ 20. Die Schenkung unter Lebendigen und von Todes wegen wird gemeinschaftlich

§ 20. Die Schenkung unter Lebendigen und von Todes wegen wird gemeinschaftlich

Digitalisierung: Universitätsbibliothek Heidelberg

Public Domain Mark 1.0 Universell

Umfang
36
Sprache
Deutsch

Erschienen in
Tafinger, Friedrich Wilhelm. - D. Friderich Wilh. Tafingers, Weil. Berühmten Professors der Rechte auf der Universität zu Tübingen. Rechtliche Abhandlung, Die vornehmste Wirkungen der Gemeinschaft aller Güter währender Ehe

Erschienen
1778

Letzte Aktualisierung
04.06.2025, 13:59 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1778

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