Bestand

Staatshochbauamt Wesel (Bestand)

Form und Inhalt: Zur Geschichte der staatlichen Bauverwaltung
Seit 1723 waren die durch Friedrich Wilhelm I. eingesetzten, den Kriegs- und Domänenkammern nachgeordneten Landbaumeister bzw. Regierungsbauinspektoren für Bauprojekte in den Kreisen bzw. Städten zuständig.
Zu einer grundlegenden Neuorganisation der Verwaltungsstrukturen kam es im Zuge der Gründung der Regierungen durch die ”Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und Finanz-Behörden“ vom 26.12.1808.
Die zentrale Zuständigkeit wurde dem Innenminister übertragen, die Mittelinstanz bildeten nun die neu gegründeten Regierungen. Diese wurden in den folgenden Jahren in jeweils zwei Abteilungen - Inneres und Finanzen - mit jeweils fünf bzw. vier Sektionen gegliedert. Seit den 1850er Jahren bildete die Bauverwaltung die dritte Sektion innerhalb der ersten Abteilung. In den 1870er Jahren kam es anlässlich der preußischen Dotationsgesetze von 1873/1875 in der preußischen Bauverwaltung zu einigen organisatorischen Neuordnungen. Die Aufsicht über die Staats- und Bezirksstraßen oblag nun nicht mehr den Bezirksregierungen und ihren nachgeordneten Behörden, sondern den Provinzialverbänden. Eine quantitative Zunahme von Aufgaben erfuhr die Bauverwaltung der Regierungen um 1900 dagegen im Bereich Hochbau. Die zunehmende staatliche Bautätigkeit, die Errichtung repräsentativer Monumentalbauten (für Düsseldorf ist hier etwa das 1911 fertiggestellte neue Gebäude der Regierung Düsseldorf in der Cecilienallee zu nennen) sowie die Unterhaltung der Gebäude in staatlichem Besitz führte zu einer Zunahme des Personals in der Bauabteilungen der Regierungen.
Die untere Staatshochbauverwaltung oblag den, den Regierungen nachgeordneten Kreisbauinspektionen, die seit 1808 ”Hochbauämter“ und seit 1850 ”Staatshochbauämter“ hießen. 1910 gab es im Regierungsbezirk Düsseldorf acht sogenannte ”Baukreise“.
Die zentrale Zuständigkeit für die preußische Bauverwaltung war zwischen 1808 und 1945 häufigen Wechseln unterworfen. 1817 wechselte die Zuständigkeit vom Innenminister zum Finanzminister. Seit 1848 oblag sie dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Ab dem 1. April 1920 wurde die preußische Hochbauverwaltung dem Finanzministerium unterstellt. Die Aufsicht über die Mitteinstanz übernahmen die Regierungen, örtlich waren die Hochbauämter zuständig. Ab 1922 erhielten sie den Titel ”Preußisches Hochbauamt“.
Die zunächst dem Reichsschatzministerium unterstehende, für reichseigene Bauprojekte zuständige Reichsbauverwaltung wurde nach dem Ersten Weltkrieg neben der preußischen Bauverwaltung etabliert. Die lokale Zuständigkeit hatten die mit Erlass vom 17.09.1919 errichteten Reichsvermögensämter. Nach Übergang dieser Zuständigkeiten ins Reichsfinanzministerium wurden die Reichsvermögensämter in ”Reichsbauamt“ umbenannt.
Während des Nationalsozialismus wurde die Staatshochbauverwaltung zentralisiert und der Reichsverwaltung im Reichsfinanzministerium unterstellt.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die Staatshochbauverwaltung dem Minister für Wiederaufbau unterstellt, ab 1970 übernahm wieder das Finanzministerium die oberste Bauverwaltung. Die Bauabteilungen der Bezirksregierungen fungierten als mittlere Verwaltungsinstanz.
Die untere staatliche Bauverwaltung bildeten bis zum Jahr 1993 die Staatshochbauämter der Länder und die (den Oberfinanzdirektionen zugeordneten) Finanzbauämter des Bundes. Neun der insgesamt 31 Staatlichen Bauämter unterstanden der Bezirksregierung Düsseldorf (Duisburg, Düsseldorf I-III, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Wesel und Wuppertal), 10 der Bezirksregierung Köln (Aachen I-II, Bonn I-II, Düren, Erkelenz, Köln I-IV).
Nach der Umwidmung und Veräußerung der Militärliegenschaften ging die Betreuung der restlichen Bundeliegenschaften von den Finanzbauämtern auf die Staatshochbauämter über.
Neben den Staatshochbauämtern wurden für bestimmte Großbauprojekte - vor allem im Universitäts- und Flughafenbau - selbständig agierende Bauleitungen gebildet, welche nach Beendigung der Projekte entweder aufgelöst oder Staatshochbauämter integriert. Zu nennen wäre hier etwa das Staatsneubauamt Verkehrsflughäfen in Wahn, dem 1959 die Bauleitung für den Ausbau des Köln-Bonner Flughafens übertragen worden war. 1972 folgten die Auflösung und die Übertragung eines Teils der Aufgaben an das Staatshochbauamt Köln.
2001 wurde der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW als ein teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes Nordrhein-Westfalen mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung gegründet. Die Staatshochbauämter wurden aufgelöst und als Niederlassungen in den neu geschaffenen Landebetrieb integriert.
Oberste Dienst- und Fachaufsichtsbehörde über den BLB ist zurzeit das Finanzministerium (Stand: 2018); seit 2010 ist der Minister für Bauen nicht mehr in die Aufsicht über das BLB eingebunden. Zunächst existierten neben der Zentrale insgesamt zwölf Niederlassungen, davon sechs im Rheinland (Aachen, Bonn, Duisburg, Düsseldorf, Köln, Krefeld). 2008 wurde die Niederlassung Bonn in die Kölner und die Niederlassung Krefeld in die Duisburger Verwaltungseinheit integriert.

Aufgaben und Zuständigkeiten
Die Staatshochbauverwaltung war vor allem für die Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden, die Bauplanung und -ausführung von Neu- und Erweiterungsbauten zuständig.
Weiterhin oblag ihr die Aufstellung von Gutachten sowie die baufachliche Mitwirkung bei der Gewährung von Bundes- oder Landeszuschüssen zu Baumaßnahmen nach § 44 Bundes- bzw. Landeshaushaltsordnung. Außerdem wirkte sie an der Aufstellung von Bauleitplänen mit und war Teil der staatlichen Baudenkmalpflege.
Die Aufgaben des Bau- und Liegenschaftsbetriebs ähneln denen der ehemaligen Staatshochbauämter. Wichtigste Aufgabe nach dem Bau- und Liegenschaftsbetriebsgesetz ist der Erwerb, die Entwicklung sowie die Bewirtschaftung von ”Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten für Zwecke des Landes nach kaufmännischen Grundsätzen“ bei Beachtung der ”baupolitischen Ziele des Landes“ (§ 2 Abs. 1 BLBG)
Neben Universitäten, Museen und Kultureinrichtungen betreut der BLB Gebäude der Justiz-, Finanz- und sonstigen Verwaltung des Landes NRW. Die Zuständigkeiten verteilen sich dabei wie folgt:
Die Niederlassung Düsseldorf betreut Liegenschaften des Landes in Düsseldorf, Wuppertal, Remscheid, Solingen, im Kreis Mettmann und im Rhein-Kreis Neuss
Die Niederlassung Duisburg betreut Landesimmobilien in Duisburg, Essen, Mülheim, Oberhausen, Krefeld, Mönchengladbach und den Viersen, Wesel und Kleve
Der Niederlassung Aachen obliegt die Betreuung landeseigener Immobilien in Aachen sowie in den Kreisen Düren, Euskirchen, Heinsberg und im Rhein-Erft-Kreis
Die Niederlassung Köln betreut landeseigene Gebäude in Bonn, Köln und Leverkusen sowie im Rhein-Sieg Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis

Literatur
Gisbert Knopp: Die Preußische Verwaltung des Regierungsbezirks Düsseldorf in den Jahren 1899-1919, Köln 1974.
Landesinstitut für Bauwesen und Angewandte Bauschadensforschung (Hrsg.): Staatliche Bauverwaltung NRW. Aufgaben, Aufbau, Organisation. Aachen 1994.
Die Neuordnung der staatlichen Bauverwaltung im Lande Nordrhein-Westfalen. Vorgelegt von der Projektgruppe Bauverwaltung im Dezember 1976.
Horst Romeyk: Verwaltungs- und Behördengeschichte der Rheinprovinz 1914-1945, Düsseldorf 1985, S. 393.
Staatshochbauamt Bonn. Jahresbericht 1981.

Zur Bestandsgeschichte

Die in dem vorliegenden Findbuch verzeichneten Akten und Pläne wurden zum größten Teil am 17.01.1989 vom Staatshochbauamt Krefeld übernommen (acc. II 3/89); vgl. hiesige Dienstregistratur A 5.13). Ein Aussonderungsverzeichnis lag nicht vor.

Der genannten Akzession wurde die Bestandssignatur BR 2030 gegeben. Sie umfasste neben Plänen der Staatshochbauämtern Krefeld und Kleve auch die hier verzeichneten Pläne des Staatshochbauamtes Wesel, die in Krefeld lediglich gelagert worden waren, ebenso wie einen Aktenband, der noch bei dem Staatshochbauamt Wesel abgeschlossen worden war. Sie wurden in den Findbüchern 256.02 und 256.03 nachgetragen.

Ein Teil der in diesem Findbuch verzeichneten Pläne aus der Akzession II 3 /89 weist ursprünglich ebenfalls die Provenienz "Staatshochbauamt Wesel" auf, wurde nach dessen Auflösung (1980) in Krefeld aber weiter bearbeitet.

Bestandssignatur
256.03.01 BR 2030
Umfang
29 Einheiten (5 Kartons); 112 Karten
Sprache der Unterlagen
German

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 2. Verwaltungsbehörden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln >> 2.5. Bauverwaltung >> 2.5.14. Staatshochbauamt Krefeld >> Staatshochbauamt Krefeld BR 2030

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Letzte Aktualisierung
13.11.2024, 07:45 MEZ

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