Sachakte
Anspruch des Appellaten auf Übernahme der Schulden der Johanna von Brempt durch den Appellanten und Anspruch des Appellanten auf Einhaltung der großelterlichen Verfügungen über den Familienbesitz. Wilhelm von Hatzfeldt zu Wildenburg und Weisweiler und Anna von Brempt, die Großeltern des Appellanten, regelten 1622 testamentarisch ihren Nachlaß unter ihren damals lebenden sieben Kindern Johann Wilhelm, Johanna Maria, Werner Philibert, Antonetta Margaretha, Werner Anton, Helwig und Elisabeth Walburga. Die drei jüngeren Schwestern verzichteten zugunsten ihres Bruders Johann Wilhelm, des Vaters des Appellanten, auf ihr Erbe, der 1619 Adolpha von Cortenbach zu Helmond geheiratet und von seinen Eltern Haus und Herrlichkeit Weisweiler „in donationem propter nuptias“ erhalten hatte, während sich seine Eltern in Wildenburg aufhielten. Johann Wilhelm und Adolpha hatten fünf Kinder. Nach dem Tod des Wilhelm von Hatzfeldt (Okt. 1623) hatte seine Witwe die Leibzucht. Ohne dazu berechtigt gewesen zu sein, habe sie das Gut Guttekoven (Hzm. Jülich, Amt Born; Niederlande ?) und eine Rente zu Werth (Reichsabtei Kornelimünster; Kr. Aachen) vonjährlich 300 Goldgulden, die Palandtische Pfandschaft und Gressenich (Reichsabtei Kornelimünster; Kr. Aachen) versetzt, Sevenich (Hzm., Amt und Kr. Jülich) verkauft und im Mannlehen Wildenburg entgegen dem Familienpakt Höfe verkauft, verpfändet und den Besitz zersplittert. Johanna von Brempt starb in Düsseldorf im Hause ihres Schwiegersohnes von Spiering. Für ihre über 20000 Rtlr. betragenden Schulden sollte der Appellant als Sohn des 1627 in kaiserlichem Dienst vor Wolfenbüttel erschossenen Johann Wilhelm von Hatzfeldt aufkommen, während seine Tante den Besitz der Mutter einschließlich Briefen und Siegel an sich nahm. Der Appellant war zu diesem Zeitpunkt noch ein Kind („annos pubertatis noch nit erreicht“) und hatte keinen Vormund. Zwar waren Adolph von Cortenbach zu Helmond und der kaiserliche Rittmeister Werner Anton von Hatzfeldt gerichtlich angeordnet, jedoch starb dieser in der Schlacht von Leipzig, und „mit stillschweigender vorbeygehung“ des Adolph von Cortenbach brachte von Spiering das Gut Müntz (Hzm. Jülich, Amt Boslar; Kr. Jülich) an sich. Danach war Wilhelm von der Horst Vormund. Nach dessen Tod wollte Spiering Adolph von Cortenbach zu Helmond nicht als Vormund akzeptieren und schlug einen von Palandt zu Borschemich (Borschenbach) und Wilhelm von Wylich (Weylich) vor. Als der kurköln. Kanzler Werner Roist die Vormundschaft ablehnte, ließ sich der Appellant vom Kaiser am 27. Jan. 1642 vorzeitig für volljährig erklären (venia aetatis).
Enthaeltvermerke: Kläger: Wilhelm Heinrich von Hatzfeldt zu Wildenburg, Weisweiler und Schönstein, kurköln. Truchseß, (Bekl.: seine Vormünder, der kurköln. Kanzler Werner Roist (Roest) und Alexander von Cortenbach zu Helmond (Hellmundt) Beklagter: Franz von Spiering zu Zevenaar und Tüschenbroich, pfalz- neuburg. Geheimer Rat und Großhofmeister, jül. Marschall, Amtmann zu Wassenberg und der Ämter Sinzig und Remagen in der Grafschaft Neuenahr, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Konrad Blaufelder (1647) - Dr. Jakob Friedrich Kuehorn 1670 - Subst.: Dr. Moritz Wilhelm von Gülchen Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Walraff 1647 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül. Kanzler und Räte Düsseldorf 1638 - 2. RKG 1647 - ? (1623 - 1674) Beweismittel: Der Prozeß enthält mehrere auch in RKG 2391 (H 580/1999) aufgeführte Beweismittel. Bd. I: Verzichtserklärungen der Schwestern Hatzfeldt 1623 (Q 20). Quittung des von Spiering über 3000 Rtlr. Heiratsgeld 1629 (Q 21). Zeugnis von Schultheiß und Schöffen des Landgerichts Wildenburg und Friesenhagen über nach dem Tod der Johanna von Brempt weggeschaffte Mobilien 1641 (Q 23). Auszug aus dem Rechenbuch des Rentmeisters von Wildenburg 1631/32 (Q 26). Quittung des von Spiering über 2202 Rtlr. 1644 (Q 27). Volljährigkeitserklärung für den Appellanten 1642 (Q 30). Auszug aus dem Vertrag zwischen Franz von Spiering und Adolpha von Hatzfeldt, geb. Cortenbach, 1630 (Q 50). Bd. II: Zahlreiche Rechnungen und Quittungen, u. a. Apothekerrechnungen (501 - 522). Beschreibung: 21 cm, 2 Bde; Bd. I: 5 cm, 132 Bl., lose; Q 1 - 57, 46a und b, Prozeß unvollständig: Protokoll, Q 2, 7, 11, 12, 17, 19, 34, 38, 45 und 56 fehlen; Bd. II: 16 cm, 1839 Seiten, gebunden; Q 4 (Vorakten). Bis Jan. 1985 mit RKG 2391 (H 580/1999) vermischt. Vgl. RKG 2396 (H 586/2010). Lit.: J. Kloft, Inventar des Urkundenarchivs der Fürsten von Hatzfeldt-Wildenburg zu Schönstein/Sieg, Bd. 5, 1988, Nr. 2509, 2513.
- Kontext
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Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
- Bestand
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AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
- Laufzeit
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1647 (1623 - 1674)
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
24.06.2025, 13:21 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- 1647 (1623 - 1674)