Serie

Überführung von Firmen in die "ruhende Kartei".- Anmeldungen der Firmen alphabetisch A - W

Die in die "ruhende Kartei" aufgenommen Firmen dürfen Ausfuhrgeschäfte nur noch vorbereiten, jedoch nicht mehr abschließen. Mit der Überführung in die "ruhende Karte" hört die fortlaufende Unterrichtung durch Rundschreiben und Einzelmitteilungen auf.

Kontext
Prüfungsstelle Maschinenbau >> R 9 VIII Prüfungsstelle Maschinenbau >> Aufgabenverwaltung >> Allgemeine Ausfuhrangelegenheiten
Bestand
BArch R 9-VIII Prüfungsstelle Maschinenbau

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Letzte Aktualisierung
30.01.2024, 14:23 MEZ

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