Serie
Überführung von Firmen in die "ruhende Kartei".- Anmeldungen der Firmen alphabetisch A - W
Die in die "ruhende Kartei" aufgenommen Firmen dürfen Ausfuhrgeschäfte nur noch vorbereiten, jedoch nicht mehr abschließen. Mit der Überführung in die "ruhende Karte" hört die fortlaufende Unterrichtung durch Rundschreiben und Einzelmitteilungen auf.
- Kontext
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Prüfungsstelle Maschinenbau >> R 9 VIII Prüfungsstelle Maschinenbau >> Aufgabenverwaltung >> Allgemeine Ausfuhrangelegenheiten
- Bestand
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BArch R 9-VIII Prüfungsstelle Maschinenbau
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- Letzte Aktualisierung
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30.01.2024, 14:23 MEZ
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