Urkunden

0228

Regest: Vor dem Richter Hinrich Lodewech gen. Duvel zu Warendorf in Gegenwart des Warendorfer Rates schwört Johann Molner gen. Kannengiiter, des verstorbenen Johann Sadelmakers ehelicher Sohn, Urfehde gegenüber dem Bischof, seinen Nachfolgern, seinem Land, seinen Leuten und Untersassen, besonders gegenüber der Stadt Warendorf und gegenüber allen, die der Bischof und St. Paul zu verteidigen haben. In der Sache mit den Brüdern Johann und Bernd Lohues und Heinrich von der Oer anstelle von dessen verstorbenem Vater darf nur gerichtlich vor dem weltlichen Richter in Warendorf vorgegangen werden, desgleichen in der Angelegenheit mit Heinrich Duvel. In der Prozeßsache mit Johann Swolle soll dieser einen vom Bischof besiegelten Schein erhalten, nach dem Kannengiiter ihn in den nächsten 18 Wochen und 9 Tagen nicht vor Gericht beanspruchen soll. Wegen seiner Festnahme soll Kannengiiter sich nicht irgendwie rächen. Bürgen für obige Punkte sind Johann Prange d.J., Johann Becker gen. Burman, Johann Smyt, des verstorbenen Bernds Sohn, die sich bei etwaiger Verletzung in Haft begeben sollen bis aller Schaden ersetzt oder Kannengiiter wieder in die Hand der von Warendorf gelangt ist. Siegelankündigung des Richters.

Digitalisierung: Kreis Warendorf. Kreisarchiv, Kreisverwaltung

CC0 1.0 Universell

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Archivaliensignatur
War Stadt U Stadt Warendorf Urkunden, 0228
Formalbeschreibung
Ausfertigung Pergament 27 x 21 cm; anhängendes Siegel ab. Bisher unverzeichnet.
Bemerkungen
saterdag na dem sundage Domine Exaudi

Kontext
Stadt Warendorf Urkunden
Bestand
War Stadt U Stadt Warendorf Urkunden Stadt Warendorf Urkunden

Laufzeit
1515 Mai 26

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Letzte Aktualisierung
30.04.2025, 14:31 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde (vormodern)

Entstanden

  • 1515 Mai 26

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