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Responsum Iuris Facultatis Goetingensis Mens. Iun. A. 1743. Lit. E.

Responsum Iuris Facultatis Goetingensis Mens. Iun. A. 1743. Lit. E.

Digitalisierung: Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Germany

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Grupen, Christian Ulrich. - Deduction Daß I. Der Frey-Herr Georg Reinhard Langwerth von Zimmern, Die Kauff-Summe, welche denen Reichauschen Lehns-Agnaten auf den Fall "Da sie nach Abgang der Martin Reichauschen Mann-Stamm Linie ins Lehn Succediren würden", auferlegt, und nach ihrer Lehns-Refutation, nunmehr erloschen, zu bezahlen nicht schuldig. II. Denen Reichauschen Land- und Allodial-Erben die erlöschene Kauff-Summe, von neuen ... in das, Sr. Königl. Majestät aufgelassene Lehn nicht verwilliget, sondern in allen bey denen Lehns-Herrl. Reichauschen Investitur-Briefen gelassen

Erschienen
1743

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
22.04.2025, 14:11 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1743

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