Wohlverdientes Todesurtheil nebst einer Moralrede des Franz N., Welcher auf gnädigste Anbefehlung eines Churfürstl. hochlöbl. Hofraths allhier in München, wegen seinen ausgeübt diebischen Verbrechen heut den 10ten April 1777. durch dem Scharfrichter mit dem Schwerd vom Leben zum Tode hingerichtet worden, [1]
- Location
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- Bavar. 5178 r-1/2
- VD18
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VD18 1229599X-001
- Extent
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[2] Bl.
- Language
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Deutsch
- Notes
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Nro. 4 [einer nicht näher bezeichneten Reihe]
- Bibliographic citation
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Wohlverdientes Todesurtheil nebst einer Moralrede des Franz N., Welcher auf gnädigste Anbefehlung eines Churfürstl. hochlöbl. Hofraths allhier in München, wegen seinen ausgeübt diebischen Verbrechen heut den 10ten April 1777. durch dem Scharfrichter mit dem Schwerd vom Leben zum Tode hingerichtet worden ; 1
- Event
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Veröffentlichung
- (when)
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1777
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
[München]
- (when)
-
1777
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10387820-9
- Last update
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16.04.2025, 8:42 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Time of origin
- 1777
Other Objects (12)
Wohlverdientes Todes-Urtheil nebst einer Moralrede des Georg Gaißreiter, welcher auf gnädigste Anbefehlung eines Churfürstl. Hochlöbl. Hofraths allhier in München, wegen ausgeübt diebischen Verbrechen heute den 23. Merz 1772. auf der innern Richtstatt mit dem Schwerd vom Leben zum Tode ist hingerichtet worden
Wohlverdientes Todesurtheil nebst einer Moral-Rede des Franz N. Welcher auf gnädigste Anbefehlung eines Churfürstl. hochlöbl. Hofraths allhier in München wegen seinen ausgeübt diebischen Verbrechen heut den 10ten April 1777. durch den Scharfrichter mit dem Schwerd vom Leben zum Tode hingerichtet worden
Wohlverdientes Todesurtheil nebst einer Moralrede des Franz N., Welcher auf gnädigste Anbefehlung eines Churfürstl. hochlöbl. Hofraths allhier in München, wegen seinen ausgeübt diebischen Verbrechen heut den 10ten April 1777. durch dem Scharfrichter mit dem Schwerd vom Leben zum Tode hingerichtet worden, [2]. Beschluß der Moralrede