Handschriften

Chronik des Landratstages im Regierungsbezirk Arnsberg

Inhalt: Die Landratstage im Regierungsbezirk Arnsberg entstanden aus dem Wunsch der Landräte, „sich persönlich näherzutreten und um die Gelegenheit zu haben, Fragen der Verwaltung gemeinschaftlich besprechen zu können“. So steht es in der Einladung zu einem Gründungstreffen, das am 24. Mai 1881 im Kaiserhof zu Hagen stattfand. Seit 1862 gab es schon in der Grafschaft Mark ein solches jährliches Treffen der acht dortigen Landräte. Sie waren sich dabei einig, dass sie auf ihren jährlichen Treffen „unter sich ohne Hinzuziehung des Regierungspräsidenten“ die von ihnen bevorzugten Themen „vertraulich beraten“ wollten. Obwohl es sich also weder um eine private noch um eine amtliche Veranstaltung handelte, bestand für die Landräte - aus ihrem eigenen Beschluss heraus - eine Teilnahmepflicht. Wer nicht erschien, war gleichwohl an den anteiligen Kosten für das gemeinsame Essen beteiligt. Folge dieser Zusammentreffen war ein persönlicher Anschluss der Landräte untereinander, die sich auch außerhalb der Zusammenkunftstage zu wichtigen Fragen der Verwaltung in Briefwechsel austauschten. Dies brachten die märkischen Landräte in den Zusammenschluss aller Landräte des Regierungsbezirkes ein. Dem Regierungspräsidenten zollten sie allerdings etwas mehr Freundlichkeit; er durfte nach Abschluss der Beratungen am Mittagessen teilnehmen. Das schien ihm aber bald wohl etwas schief geraten: Entweder alles oder nichts. Auf der ersten Landratstagung am 26. Mai 1882 beschlossen sie, den Regierungspräsidenten für den ganzen Tag einzuladen. Wichtig war den Landräten der persönliche Kontakt, die Anteilnahme am persönlichen Leben des Einzelnen. Regelmäßig sollten die Kollegen sich über den „Status Familie“ austauschen. Interessant ist ein Beratungsgegenstand auf dem 10. Landratstag 1891. Auf der Konferenz wurde vom Kollegen von Dolffs nach Zustimmung des Regierungspräsidenten von Winzer der Erlass vom 7. April 1891 zur Sprache gebracht, nach welchem die Landräte, ehe sie eine Reise außerhalb ihres Kreises antreten, gehalten sein sollten, rechtzeitig Urlaub von dem Regierungspräsidenten zu erbitten. „Die freimütige Aussprache“ veranlasste den Regierungspräsidenten zu einer Abschwächung. Die Landräte durften den Kreis ohne Urlaubsantrag für 3 Tage verlassen. „Ich sehe jedoch einer rechtzeitigen vorherigen Anzeige entgegen, falls Sie sich aus Ihrem Kreise auf länger als einen Tag entfernen“. Die Chronik endet mit dem Satz „Der 33. Landratstag wurde am 23. Juni 1914 auf der Hohensyburg gefeiert.“ Trotz aller Sachlichkeit mit der der Verfasser Landrat Overweg berichtet, treten dem Leser die Gestalten aus einer anderen Zeit mehr als schemenhaft vor Augen.

Reference number
Schenkung Jürgen Schulte-Hobein, HS 1
Notes
Schenkung von Jürgen Schulte-Hobein, Buch, ledergebunden 32x25 cm

Context
Schenkung Jürgen Schulte-Hobein
Holding
Schenkung Jürgen Schulte-Hobein

Indexentry person
Federath, Landrat

Date of creation
1881-23.06.1914

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Delivered via
Zugangsbeschränkungen
Rechtsstatus: Schenkung
Last update
24.06.2025, 2:06 PM CEST

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Object type

  • Handschrift

Time of origin

  • 1881-23.06.1914

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