Bestand
Kreistagsbüro Rhein-Wupper Kreis (Bestand)
Form und Inhalt: Die Akten, die im
Bestand Best. 87 erschlossen wurden, stammen offenbar aus einer Akzession des
Kreistagsbüros des Rhein-Wupper Kreises. Sie waren alle in den selben Kartons
verpackt. Ebenfalls in den Kartons waren eine Vielzahl von Durchschriften bzw.
Fotokopien, die nach Abgleich vernichtet wurden. Vermutlich wurden die
Unterlagen im Rahmen der kommunalen Neugliederung und Auflösung des
Rhein-Wupper Kreis 1974 an den Rechtsnachfolger, den Rheinisch-Bergischen
Kreis, übergeben. Die Akten enthalten nicht nur die Niederschriften, sondern
auch den zu den Sitzungen gehörigen Schriftverkehr, Einladungen,
Anwesenheitslisten und Notizen für die Niederschrift. Der Bestand Best. 87
umfasst die 2. bis 6. Wahlperiode des Rhein-Wupper Kreises von 1948 bis 1968.
Die Unterlagen sind stark holzhaltig und weisen daher starke Säureschäden auf.
Sie sollten gegebenenfalls digitalisiert oder entsäuert werden. Der Bestand.
Best. 87 wurde von Manfred Huppertz im Juli 2016 geordnet, umgebettet und
verzeichnet.
Geschichte des Kreises:
Der Kreis entstand
durch Zusammenschluss der Kreise Solingen und Lennep, der aufgrund des Gesetzes
über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebietes
am 1. August 1929 durchgeführt wurde.
Aufgrund dieses Gesetzes
wurden die Stadt Lennep und weitere Gemeinden aus dem Kreis Lennep
ausgegliedert und in die kreisfreie Stadt Remscheid eingemeindet, die schon
1888 den Kreis verlassen hatte. Auch die 1896 aus dem Landkreis Solingen
ausgeschiedene kreisfreie Stadt Solingen, trotz der fehlenden
Kreisangehörigkeit weiterhin Kreissitz des Landkreises, wurde auf dessen Kosten
vergrößert.
Die verbliebenen Städte und Gemeinden der beiden Kreise
wurden zum Kreis Solingen-Lennep vereint. Am 3. August 1931 erfolgte die
Umbenennung in Rhein-Wupper-Kreis, was dem Umstand Rechnung trug, dass die
bislang namensgebenden Städte Solingen und Lennep dem Kreis nicht angehörten.
Der neue Name nahm Bezug auf die Lage des Kreisgebietes an den Flüssen Rhein
und Wupper. Den neuen Kreis bildeten anfänglich die 20 Städte und Gemeinden
Baumberg, Bergisch Neukirchen, Burg an der Wupper, Burscheid, Dabringhausen,
Dhünn, Hitdorf, Hückeswagen, Leichlingen, Lützenkirchen, Monheim, Opladen,
Radevormwald, Rheindorf, Richrath-Reusrath, Schlebusch, Steinbüchel,
Wermelskirchen, Wiesdorf und Witzhelden. Im Kreis bestanden zunächst drei
Ämter, das Amt Dabringhausen mit den Gemeinden Dabringhausen und Dhünn, das Amt
Monheim mit den Gemeinden Monheim und Baumberg sowie das Amt Schlebusch mit den
Gemeinden Lützenkirchen, Schlebusch und Steinbüchel.
Rheindorf,
Schlebusch, Steinbüchel und Wiesdorf bildeten 1930 die neue Stadt Leverkusen.
Gleichzeitig wurde Lützenkirchen nach Opladen eingemeindet.
Die
Gemeinde Richrath-Reusrath wurde 1936 in Langenfeld (Rhld.) umbenannt.
Das Amt Dabringhausen wurde 1938 aufgelöst. Gleichzeitig wurde das Amt
Wermelskirchen gebildet, bestehend aus der Stadt Wermelskirchen sowie den
Gemeinden Dabringhausen und Dhünn.
Die Stadt Hitdorf wurde 1939 in
das Amt Monheim eingegliedert.
Die Gemeinde Langenfeld (Rhld.)
erhielt 1948 die Stadtrechte.
Baumberg wurde 1951 nach Monheim
eingemeindet.
Leverkusen schied am 1. Januar 1955 als neuer
Stadtkreis aus dem Rhein-Wupper-Kreis aus.
Hitdorf wurde 1960 nach
Monheim eingemeindet. Im selben Jahr erhielt die Gemeinde Monheim das
Stadtrecht.
Im Zuge der nordrhein-westfälischen Gebietsreform wurde
der Rhein-Wupper-Kreis gemäß § 24 Abs. 4 des Köln-Gesetzes mit Wirkung zum 1.
Januar 1975 aufgelöst. Gleichzeitig wurden teilweise die Gemeindegrenzen neu
gezogen:
Burg an der Wupper wurde in die Stadt Solingen
eingemeindet.
Bergisch Neukirchen und Opladen wurden in die Stadt
Leverkusen eingemeindet.
Dabringhausen und Dhünn wurden in die Stadt
Wermelskirchen eingemeindet; das Amt Wermelskirchen wurde aufgehoben.
Monheim wurde zunächst zwischen Düsseldorf und Leverkusen aufgeteilt, die
Ratsmitglieder legten jedoch Verfassungsbeschwerde ein. Der
Verwaltungsgerichtshof in Münster gab dieser Recht und Monheim wurde mit
Wirkung zum 1. Juni 1976 eine eigenständige Stadt im Kreis Mettmann. Hitdorf
verblieb allerdings bei Leverkusen.
Witzhelden wurde in die Stadt
Leichlingen eingemeindet.
Die Ortschaft Bergisch Born, die bis dahin
auf die Städte Hückeswagen, Wermelskirchen und Remscheid verteilt war, kam
vollständig zur kreisfreien Stadt Remscheid.
Burscheid, Leichlingen
und Wermelskirchen wurden dem Rheinisch-Bergischen Kreis zugeordnet.
Hückeswagen und Radevormwald wurden dem Oberbergischen Kreis
zugeordnet.
Langenfeld wurde dem Kreis Mettmann zugeordnet.
Landräte:
1929-1933: Peter Trimborn
1933-1935: Fritz
Mißmahl
1935-1936: Rudolf Murray (vertretungsweise)
1937-1940: Georg Horstmann
1940-1942: Friedrich Wilhelm Dombois
(vertretungsweise)
1942-1945: Reinfried von Baumbach
1945: Franz Redies
1946: Friedrich Hofacker (SPD)
1946-1948: Eugen Schneider (CDU)
1948-1958: Wilhelm Gladbach
(CDU)
1958-1961: Ewald Flamme (SPD)
1961-1964: Wilhelm
Gladbach (CDU)
1964-1974: Wilhelm Helf (SPD)1929-1933: Peter
Trimborn
1933-1935: Fritz Mißmahl
1935-1936: Rudolf
Murray (vertretungsweise)
1937-1940: Georg Horstmann
1940-1942: Friedrich Wilhelm Dombois (vertretungsweise)
1942-1945: Reinfried von Baumbach
1945: Franz Redies
1946: Friedrich Hofacker (SPD)
1946-1948: Eugen Schneider
(CDU)
1948-1958: Wilhelm Gladbach (CDU)
1958-1961: Ewald
Flamme (SPD)
1961-1964: Wilhelm Gladbach (CDU)
1964-1974:
Wilhelm Helf (SPD)
- Bestandssignatur
-
Best. 87
- Kontext
-
Kreisarchiv Rheinisch-Bergischer Kreis (Archivtektonik)
- Provenienz
-
Rhein-Wupper Kreis
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Kreisarchiv des Rheinisch-Bergischen-Kreises. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Rhein-Wupper Kreis