Archivale
Die Vollziehung des württembergischen Organisationsedicts vom 18. November 1817 II: a) die Aufhebung der persönlichen Leibeigenschaft, b) die Aufhebung des Obereigentums über Fäll- und Erblehengüter und deren Losung, c) Ablösbarkeit von Grundabgaben, welch letztere jedoch bei diesseitiger Standesherrschaft erst mit dem Gesetze von 1836 in Wirklichkeit tritt, d) Verbot der Auflegung neuer Grundabgaben
Enthält auch: die Ablösung des Hellerzinses bei hiesiger Stadt- und Heiligenpflege sowie die Lehenstrennungsgebühren und Auflagen bei Neubauten im Amt Schmidhausen
- Archivaliensignatur
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Abt. Staatsarchiv Wertheim, F-Rep. 129 Nr. 111
- Alt-/Vorsignatur
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39/1
- Kontext
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Rent- und Forstamt Löwenstein (mit Stabsamt Sulzbach) >> 4. Passivlehen, Verhältnis zu Württemberg >> 4.2 Württembergische Organisation
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, F-Rep. 129 Rent- und Forstamt Löwenstein (mit Stabsamt Sulzbach)
- Laufzeit
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1818-1840
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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21.11.2025, 15:22 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1818-1840