Archivale

Ruhen der Versorgungsbezüge.

Die Unterbringung Versorgungsberechtigter in Konzentrationslagern begründet an sich kein Ruhen der Versorgung - Von Fall zu Fall ist aber festzustellen, ob ein Ruhen der Versorgungsbezüge in Frage kommt. Die Verwaltungen der Konzentrationslager sollten die Namen und Anschriften der Versorgungsberechtigten den zuständigen Versorgungsämtern mitteilen.
Weitere Angaben hierzu.
Gesetze vom 30.06.1933, § 75 (Reichsgesetzbl. I S. 446) und RVG § 75 a. a. O. RVG § 61 Abs. 2 sind erwähnt.

Archivaliensignatur
0.4, 043/0549a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Dachau 60
former reference number: 479, Folio 28
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: I c 5850/33
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie vom Original

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Konzentrationslager >> Konzentrationslager Dachau >> Arbeitseinsatz
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Provenienz
Reichsminister der Arbeit
Laufzeit
21.11.1933

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Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:19 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • Reichsminister der Arbeit

Entstanden

  • 21.11.1933

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