Archivale
Ruhen der Versorgungsbezüge.
Die Unterbringung Versorgungsberechtigter in Konzentrationslagern begründet an sich kein Ruhen der Versorgung - Von Fall zu Fall ist aber festzustellen, ob ein Ruhen der Versorgungsbezüge in Frage kommt. Die Verwaltungen der Konzentrationslager sollten die Namen und Anschriften der Versorgungsberechtigten den zuständigen Versorgungsämtern mitteilen.
Weitere Angaben hierzu.
Gesetze vom 30.06.1933, § 75 (Reichsgesetzbl. I S. 446) und RVG § 75 a. a. O. RVG § 61 Abs. 2 sind erwähnt.
- Archivaliensignatur
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0.4, 043/0549a
- Alt-/Vorsignatur
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former reference number: Dachau 60
former reference number: 479, Folio 28
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: I c 5850/33
- Formalbeschreibung
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Art: Fotokopie vom Original
- Kontext
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Konzentrationslager >> Konzentrationslager Dachau >> Arbeitseinsatz
- Bestand
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Provenienz
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Reichsminister der Arbeit
- Laufzeit
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21.11.1933
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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02.06.2025, 09:19 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Beteiligte
- Reichsminister der Arbeit
Entstanden
- 21.11.1933