Bestand

Landratsamt Rotenburg (1885-1932) (Bestand)

Bestandsgeschichte: 1. Behördengeschichte
Nach der Einverleibung des Königreichs Hannover in den preußischen Staat am 3. Oktober 1866 blieb die Einteilung der nunmehrigen Provinz in Amtsbezirke zunächst bestehen. Daneben wurden aber bald kleinere Ämter entsprechend den Bedürfnissen der preußischen Militär- und Steuerverwaltung zu Kreisen zusammengefaßt (1). So bildete das Amt Rotenburg gemeinsam mit dem Amt Zeven ab 1867 einen Steuerkreis, der bis 1885 existierte. An der Spitze dieses Steuerkreises stand ein Kreishauptmann, der zugleich Amtshauptmann des Amtes Rotenburg war.
Durch das Gesetz vom 6. Mai 1884 (2) trat am 1. April 1885 die Kreisordnung für die Provinz Hannover in Kraft. An die Stelle der bisherigen Amtsbezirke und kreisständischen Verbände traten als Verwaltungsbezirke die neugeschaffenen Kreise. Danach bildeten die Ämter Rotenburg Zeven nun selbständige Landkreise.
Der neue Kreis Rotenburg setzte sich aus dem bisherigen Amt Rotenburg und der vom lüneburgischen Amt Soltau wieder abgetretenen Gemeinde Fintel zusammen. Mit Ausnahme von Fintel verblieb das 1852 aus dem Amt Rotenburg ausgegliederte neue Amt Schneverdingen weiterhin beim Amt Soltau, dem es bereits 1859 zugelegt worden war. Im Jahr 1932 fiel auch die zum Landkreis Harburg gehörige Gemeinde Lauenbrück, die kirchlich seit jeher zur rotenburgischen Pfarrei Scheeßel zugehörte, an den Kreis Rotenburg.
An die Stelle des Amts- bzw. Kreishauptmannes trat 1885 nach § 26 der neuen Kreisordnung der Landrat. Bis 1918 wurde der Landrat auf Vorschlag des Kreistags vom König ernannt, nach dem Ersten Weltkrieg lag die Ernennungskompetenz bei der Staatsregierung (3). Der Landrat nahm die Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung sowie der örtlichen Polizeiverwaltung im Kreise wahr; außerdem war er als Vorsitzender des Kreistages und des Kreisausschusses auch Leiter der Kreiskommunalverwaltung.
Die

Bestandsgeschichte: nationalsozialistische Machtergreifung im Jahr 1933 brachte einen erheblichen Kompetenzzuwachs für den Landrat mit sich. Sowohl der Kreistag (4) als auch der Kreisauschuß (5) als Beschlußbehörde wurden fast gänzlich beseitigt. Seit 1939 (6) war der Landrat einziges Organ des Kreises für Aufgaben der Staats- und auch der Selbstverwaltung zuständig.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 führte der von der Militärregierung eingesetzte Landrat die Verwaltungsgeschäfte zunächst weiter, bis durch den Erlaß des Niedersächsischen Ministerpräsidenten von 1947 (7) die staatlich-landrätliche Verwaltung auf die Kreiskommunalverwaltung überging. Faktisches Ende der Kreisordnung war der 1. April 1946.
2. Bestandsgeschichte
Die in das Staatsarchiv Stade gelangten Akten des Landratsamtes Rotenburg stellen nur einen Teilbestand der alten Amtsregistratur dar. Der Hauptanteil des Schriftgutes gelangte zusammen mit den Akten des Kreisausschusses unter der Bezeichnung "Kreisarchiv Rotenburg" in das Institut für Heimatforschung in Rotenburg (Wümme). Beide Archivbestände wurden 1957 in das zuständige Kreisarchiv in Bremervörde überführt und anhand der erhaltenen Behördenrepertorien überprüft. Xerokopien dieser beiden Bestände "Landratsamt" und "Kreisausschuß" liegen im Staatsarchiv unter den Signaturen FA 41/1 und FA 41/2 vor.
Nach Inkrafttreten der Kreisordnung am 1. April 1885 bauten viele Landkreise neue Registraturen auf. Da der ehemalige Amtsbezirk Rotenburg räumlich nahezu identisch war mit dem neugegründeten Landkreis Rotenburg, wurde ein Teil der älteren Amtsakten vom Landratsamt weitergeführt. Aus Gründen der inhaltlichen Zusammenhänge sind diese Akten - ihrer letztgültigen Provenienz entsprechend - dem Bestand des Landratsamtes Rotenburg zugeordnet worden. In seiner jetzigen Gestalt umfaßt der Bestand 210 Akten aus der Zeit von 1835 bis 1924. Akten des

Bestandsgeschichte: Kreisausschusses des Landkreises Rotenburg sind nicht in das Staatsarchiv gelangt, so daß die vorgesehene Bestandssignatur "Rep. 174a Rotenburg" in der Archivtektonik des Staatsarchivs unbesetzt bleiben muß.
Abschließend zu erwähnen wäre noch, daß gut ein Drittel der hier vorliegenden Akten sich allein mit Ablösungssachen befaßt, die bei der Ablösungskommission zu Rotenburg entstanden sind. Einen weiteren inhaltlichen Schwerpunkt bilden die Verwaltungsakten aus der Zeit des Ersten Weltkriegs.
Osnabrück, 1992 gez. Kleinwächter
Die endgültige AIDA-Titeleingabe besorgte im Spätherbst 1999 die Archivangestellte K. Schmeelk unter Aufsicht des Unterzeichners.
Stade, im Nov. 1999 gez. Watolla
Die Akten des Bestandes Rep. 174 Rotenburg Nr. 211-402 wurden anläßlich der Neuverzeichnung des Bestandes Rep. 74 Rotenburg (Amt Rotenburg bis 1885) ausgeschieden und hierher gebracht. Die Verzeichnung teilten sich der Unterzeichner und die Archivangestellte Karin Schmeelk. In seiner derzeitigen Gestalt umfaßt der Bestand 438 Akten (= 6,8 lfdm) aus der Zeit von 1835 bis 1931. Eine im Bestand in Fotokopie vorliegende Akte des Kreisarchivs Bremervörde reicht bis 1937. Weiterer Zuwachs ist im Rahmen der weiteren Neubearbeitung des Bestandes Rep. 74 Rotenburg zu erwarten.
Stade, den 2. August 2006 Dr. Christian Hoffmann
Anmerkungen:
(1) Gesetzessammlung für die Königlich Preußischen Staaten [Preuß. G.S.] 1867, Nr. 93, S. 1497 ff.: Verordnung vom 12.09.1867 betr. die Amts- und Kreisverfassung in der Provinz Hannover
(2) Preuß. G.S, 1884, Nr. 17, S.181 ff.: Kreisordnung für die Provinz Hannover vom 6. Mai 1884
(3) Preuß. G.S.,1919, Nr. 10, S.23 ff.: Verordnung vom 18.2.1919 betr. die Zusammensetzung der Kreistage und einige weitere Änderungen der

Bestandsgeschichte: Kreisordnung
(4) Pr. G.S., 1933, Nr. 49, S. 257 ff: Gesetz vom 17.7.1933 über die Übertragung von Zuständigkeiten <...> der Kreistage auf die <...> Kreisausschüsse
(5) Preuß. G.S.,1933, Nr. 79, S. 479 ff: Gesetz vom 15.1.2.1933 über die Anpassung der Landesverwaltung an die Grundsätze des nationalsozialistischen Staates
(6) Reichsgesetzblatt, Teil I,1940, Nr. 8, S. 45 ff: Anordnung vom 28.12.1939 über die Verwaltungsführung in den Landkreisen
(7) Amtsblatt für Niedersachsen - Staatsanzeiger - 1947, 2. Jg., Nr. 20, S. 201 ff: Erlaß des Niedersächsischen Ministerpräsidenten - vom 14.10.1947: Übergang der bisherigen staatlichen landrätlichen Verwaltung auf die

Bestandsgeschichte: Kreise

Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein

Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet

Bestandssignatur
NLA ST, Rep. 174 Rotenburg

Kontext
Nds. Landesarchiv, Abt. Stade (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche und kommunale Bestände >> 1.1 Akten >> 1.1.5 Lokalverwaltung, u. a. Ämter und Landkreise (bis 1946)

Bestandslaufzeit
1816-1937

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Letzte Aktualisierung
16.06.2025, 12:45 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1816-1937

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