Gliederung
1.1. Administration Centrale zu Aachen 1794/ 1796 (AC)
Nach ersten vorübergehenden Erfolgen der französischen Revolutionstruppen in den Jahren 1792 und 1793 gelang es ihnen durch ihre Siege bei Fleurus am 26. Juni 1794 und bei Jülich am 2. Oktober 1794, Belgien und das ganze linke Rheinufer endgültig zu besetzen. Zur Sicherstellung der militärischen Bedürfnisse der Sambre- und Maasarmee im Norden und der Rhein- und Moselarmee wurden ab November 1794 verschiedene provisorische französische Verwaltungen gebildet, die einander in relativ kurzem Wechsel ablösten. Für den von der Sambre- und Maasarmee besetzten nördlichen Teil des linken Rheinufers, das Gebiet zwischen Maas und Rhein, wurde am 14.November 1794 eine erste zentrale Zivilverwaltung unter der Bezeichnung Administration centrale mit Sitz in Aachen geschaffen, die bis zum 9. Juni 1796 bestand. Ihr waren sieben Bezirksverwaltungen (Administrations d'arrondissement) unterstellt, die ihre Sitze in Maastricht, Geldern, Aachen, Bonn, Blankenheim, Liniburg und Spa hatten. Ihre Zuständigkeitsbereiche wurden in Kantone unterteilt, in deren Rahmen die alten Behörden weiterarbeiteten. Jeder Bezirksverwaltung war ein Nationalagent (agent national) beigegeben, der ihre Tätigkeit zu überwachen hatte. Die ersten vier Mitglieder der Zenträlverwaltung, die insgesamt aus achtzehn Administrateurs und einem (Ober-)Nationalagenten (agent national supe-rieur) bestehen sollte, wurden am 12. Dezember 1794 von den Volksrepräsentanten Joubert und L.F. Portiez de l'Oise in ihr Amt eingeführt und nahmen am gleichen Tag ihre Tätigkeit auf. Am 19. April 1795 kam als achte die Bezirksverwaltung Trier hinzu. Am 27. Mai 1795 wurde auch die Stadt Koblenz der Aachener Zentralverwaltung unterstellt, woraufhin der Sitz der Verwaltung von Blankenheim nach Koblenz verlegt und der Bezirk Blankenheim in Bezirk Koblenz umbenannt wurde. Am 8. November 1795 wurden die Bezirke Limburg, Spa und Maastricht aus dem Zuständigkeitsbereich der Zentralverwaltung in Aachen ausgegliedert und den durch Gesetz vom 1. Oktober 1795 mit Frankreich vereinigten belgischen Gebieten zugeschlagen. Ein Beschluß des Exekutivdirektoriunis in Paris vom 3. Februar 1796 hob die Zentralverwaltung in Aachen und die Bezirksverwaltungen auf. An die Stelle der Zentralverwaltung sollte eine aus drei gebürtigen Franzosen bestehende Verwaltungskommission (Commission administrative) treten, die dem Regierungskommissar Joubert unterstellt wurde. Die Mitglieder dieser Kommission wurden zwar am 3. Mai 1796 ernannt, aber erst am 10. Juni 1796 installiert, so daß die Zentralverwaltung bis zum 9. Juni 1796 in Funktion blieb. An die Stelle der aufgehobenen Bezirksverwaltungen trat je ein Intermediäragent (agent extraordinaire oder intermediaire) mit einem kleinen Büro. Die Verwaltungskommission, die ihren Sitz ebenfalls in Aachen hatte, übte ihre Tätigkeit bis zum 20. bzw. 25. August 1796 aus. Abgelöst wurde sie durch die Generaldirektion. Die Überlieferung der Akten der Zentralverwaltung ist, abgesehen von den Sitzungsprotokollen, nicht umfangreich und umfaßt fast ausschließlich Material aus dem Bereich der Finanz- und Domänenverwaltung. Ergänzende Akten befinden sich im Landeshauptarchiv Koblenz (Bestand 241 ff. Nr. 24-34). Aus der Tätigkeit der Verwaltungskommission finden sich im LAV NW HStAD indirekt nur Spuren in den Akten des Intermediäragenten des Bezirks Geldern Wasseind.
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Lande zwischen Maas und Rhein (AA 0632) >> 1. Zentralbehörden
- Bestand
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AA 0632 Lande zwischen Maas und Rhein (AA 0632)
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24.06.2025, 13:20 MESZ
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