Archivale

Empfangsbescheinigung des Rechtsgelehrten der übersandten Akten

Enthält: Der um ein unparteiisches Urteil gebetene J.H. Herll bestätigt am 29.4.1617, die übersandten Akten samt Begleitschreiben und Sportelgelder erhalten zu haben. Er sagt zu, innerhalb 8 Tagen sein Gutachten dazu abzugeben und verschlossen zuzusenden (die eingefügten Zeichen/Motive wird er gleich erklären). Der obsiegenden Partei wolle er dann gerne zu Diensten sein. Mit einer Höflichkeitsformel an den "Schwager" und Grüßen an Frau und Kinder schließt das Schreiben. Im beiliegenden Votum rät Herll, falls der Kläger Draetz gegen das Urteil appellieren würde, dass ihm schon ein entsprechendes Dekret gegeben wurde. Zu besserer Information über die Sache reiche es aus, sich derzeit noch nicht beschwert zu haben. Gleichwohl sollte die Appellation verworfen werden ("apostolos refutatorios (zu) erkennen").

Archivaliensignatur
GerKer, 1030
Umfang
Schriftstücke: 2

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 8 Sonstiges >> 8.4 Schriftstücke zum Gerichtsverfahren
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff Sache
Aktenversendung
Indexbegriff Person
Draetz
Herll, J.H.

Laufzeit
1617

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 14:22 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1617

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