Kapitel

Caput XXVIII. Von Wirthen und Gasthöfen, auch Sachen, so in die Gasthöffe gebracht werden

Caput XXVIII. Von Wirthen und Gasthöfen, auch Sachen, so in die Gasthöffe gebracht werden

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Chur-Fürstliche Brandenburgische Im Hertzogthum Magdeburg Publicirte Policey- und andere Derselben einverleibte Ordnungen : Anno 1688

Erschienen
1704

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:03 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1704

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