Archivale
Verletzung von Dienstpflichten, Forderungen
Enthält: Auf eine Beschwerde des Hemmersbacher Rentmeisters Priell beim Amtmann zu Kerpen des Grafen Schaesberg vom 30.4.1736 hin macht der Lizentiat Krodorff eine Forderung von 137 Rtlr 60 Albus, die er nach einer Abrechnung vom 18.2.1734 an Aufwandsentschädigung (Diäten, Reisekosten und Verpflegung) für seine Tätigkeiten als Hemmersbacher Vogt noch zu erhalten habe, vor Gericht geltend. Die Parteien streiten sich ab dem 27.7.1736 über die einzelnen Punkte der Rechnung. Der Kläger bestreitet, dass Wachtgelder, die an ihn gezahlt wurden, aufgerechnet werden dürften. Ausführlich wird der Vorwurf des Rentmeisters behandelt, der Vogt habe als Pächter des Hauses Hemmersbach beim diesjährigen Holzschlag gegen die Anordnungen des Herrn, Freiherr Franz von Hompesch, gehandelt und zu dessen Nachteil an Hilger Erpenbach verkauft. Noch während der Sitzung nimmt eine Gerichtskommission mit Zuziehung der Hemmersbacher Schöffen Simon Vogt, Friedrich Schmitz, Johann Wilhelm Cassell und Heinrich Röttgen und den beiden Förstern Otto Sieger und Heinrich Simons den Hofbungart in Augenschein. Über den Busch am Ufer und in den Kuhweiden werden sie nach ihrer Rückkunft befragt. Schließlich geht es um die jährlichen Einkünfte des Vogts, die sogenannten Wirts- und die Schäferbrüchten und Naturaleinkünfte. Herr Krodorff rechnet vor, von wem er namentlich wieviel an Branntwein-, Bier- und Schäferbrüchten erhalten hatte. Nach Abzug von Gebühren (Sporteln) für den Sekretär Heri und die Schöffen von Sindorf und ihn selbst, die er anfechtet, blieben ihm daraus noch 33 1/2 Goldgulden und nicht mehr. Rentmeister Priell besteht auf der Rechnung. Auch will er sich nicht auf ein Quantum an Butter und Hafer für den Vogt festlegen lassen. (Hier fällt der Begriff "Vogthafer", und man erhält die Information, dass es sich dabei um eine seit dem vorigen Vogt Schmitz jährliche, nicht durch ein Patent dafür festgelegte Zuwendung handelte). Krodorff benennt seinerseits als Zeugen Otto Sieger und Heinrich Simons, die über seine Rechte aussagen sollen. Bei der Sitzung am 30.10. ist Krodorff abwesend, weil er nach Köln fahren musste um dem Generaleinnehmer Freiherrn von Geyr Steuern abzuliefern. Am 2.11. wird weiter verhandelt. Der Rentmeister muss zugestehen, dass dem Vogt für seine Auslagen bei der Erhebung von Einkünften aus Rechtstiteln und Erbpachten 10 Rtlr gezahlt wurden. Herr Krodorff hingegen muss sich gegen den Vorwurf verteidigen, in zwei Fällen seine Amtspflichten als Rechtsverfolger verletzt zu haben. Erstens habe er Buschfrevler und andere Delinquenten nicht verfolgt und zweitens in einer Kriminalsache die Inquisitionsgebühren eingetrieben, aber nicht an den Advokaten und den Gerichtsschreiber (NB: Priell) weitergegeben. Im ersten Fall führt er vor allem seine bevorstehende Heirat als Entschuldigungsgrund an. Die schuldigen Gebühren verspricht er zu zahlen, womit der Rentmeister zufrieden ist. Den Pächter Krodorff betrifft, dass der Rentmeister die Bendenpacht von 8 Rtlr 40 Albus gegen den Speicherzins von 1 Rtlr pro Monat aufrechnen will. Zuletzt geht es noch um die Erstattung von Reise- und Verpflegungskosten. Priell berichtet den konkreten Fall, dass der vorherige Herr, der Generalmajor von Hompesch, den Vogt einmal "blutrüstig" geschlagen hatte. Der Vogt reiste daraufhin nach Düsseldorf - wie lange und für welche Kosten wisse er nicht - und kam nach einiger Zeit mit Soldaten wieder, um seinen Dienstherrn von Hompesch "gefänglich einzuziehen". Generell habe der Vogt für auswärtige Geschäfte pro Tag einen Rtlr und die Fahrtkosten als Vergütung erhalten. Der Rentmeister wird angewiesen, doch noch das Bestallungspatent für den Vogt vorzulegen, was am 5.11.1736 geschieht. Rückvermerke auf den Schriftstücken zeigen, dass der Streit sich noch Jahre hinzog. Es schließt sich 1744 eine weitere Klage an. Der Gerichtsschreiber von Kerpen Wolters verlangt von Vogt Krodorff 19 Rtlr 40 Albus an Gebühren für seine Dienste in gemeinsamen Kommissionen. Krodorff zahlte ihm zwar am 4.1.1738 bereits einen Abschlag von 1/2 Carolinen. Wegen des Streits des Vogts mit Rentmeister und Gerichtsschreiber Priell fürchtet Wolters aber um den Rest von 16 Rtlr 37 Albus 4 Heller. Er bittet das Gericht, das Geld bei Priell zu pfänden (mit Arrest zu belegen) und ihm - bei Strafe der Vollstreckung - eine kurze Zahlungsfrist zu setzen. Die Schöffen gehen darauf ein und befehlen Priell, die Schuld bei Strafe doppelter Zahlung gegen Quittung zu vergüten. Am 2.7.1746 erhielt er immerhin 5 Rtlr.
- Archivaliensignatur
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GerKer, 536
- Umfang
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Schriftstücke: 7
- Kontext
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Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.3 Arbeitsrechtsklagen
- Bestand
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GerKer Schöffengericht Kerpen
- Indexbegriff Sache
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Brüchten
Forderungen
Gerichtskostenrechnungen
Gerichtsprotokoll
Geyr, Rudolf Adolf von, Generaleinnehmer
Schöffen von Hemmersbach
Schöffen von Sindorf
Sporteln
Verletzung von Dienstpflichten
- Indexbegriff Person
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Cassell, Johann Wilhelm, Schöffe von Hemmersbach
Erpenbach, Hilger
Heri, Sekratär
Hompesch - <
Hompesch - Franz von <<
Krodorff, Vogt und Pächter von Hemmersbach
Priell, Johann Carl, Rentmeister von Hemmersbach und Gerichtsschreiber
Röttgen, Henrich, Schöffe von Hemmersbach
Schaesberg, Amtmann zu Kerpen
Schmitz, Friedrich, Schöffe von Hemmersbach
Sieger, Otto, Förster
Simons, Henrich, Förster
Vogt, Simon, Schöffe von Hemmersbach
Wolters, Gerichtsschreiber
- Indexbegriff Ort
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Hahn, Haus
Hemmersbach
Sindorf
- Laufzeit
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1736 - 1746
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
24.06.2025, 13:53 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1736 - 1746