Tektonik

Ausschuss der Studierenden (1821-1825), Burschenverein und Burschenbehörde (1820-1825)

Tektonikbeschreibung: 1820 erneuert sich die verbotene Tübinger Burschenschaft als "Burschenverein" und verständigt sich mit den Corps auf einen "Allgemeinen Burschenbrauch" und die Bildung einer "Burschenbehörde", eines von allen den Burschenbrauch anerkennenden Studierenden gewählten Ausschusses zur Aufrechterhaltung des "Comments". Die bald wieder aufbrechenden Auseinandersetzungen mit den Corps, die sich diesem Ehrengericht nicht unterstellen wollten, führten auf Anregung des Vizekanzlers Johann Ferdinand Autenrieth 1821 zur Bildung eines "Ausschusses der Studierenden", um diesen Gelegenheit zu geben, ihre Wünsche und Anregungen an die Universitätsorgane heranzutragen. Außerdem erhielt er ein beschränktes Mitwirkungsrecht in Disziplinarangelegenheiten. Daneben wird jedoch 1824 nach erneuter Einigung der Burschenschaft mit den Corps der Burschenbrauch revidiert und erneut eine "Burschenbehörde" eingesetzt. 1825 bei der Einsetzung des Außerordentlichen Regierungskommissars wurde der Ausschuss der Studierenden aufgehoben, Burschenverein und Burschenbehörde verboten.

Provenienzbestände im Universitätsarchiv:
UAT 195 Ausschuss der Studierenden (1821-1825), Burschenverein und Burschenbehörde (1820-1825) 1816-1825
Sonstige Überlieferung im Universitätsarchiv (Auswahl):
UAT 165 Außerordentlicher Regierungskommissar Karl Hofacker (UAT 165/39 Nr. 61, Beil. 21 u. 22: Weitere bei stud. med. Hermann Stockmaier beschlagnahmte Schriftstücke).

Kontext
Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> F Studierende >> Fa Studentenschaft >> Fa 2 Verfasste Studentenschaft

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Letzte Aktualisierung
02.07.2025, 11:32 MESZ

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