Tektonik
Ausschuss der Studierenden (1821-1825), Burschenverein und Burschenbehörde (1820-1825)
Tektonikbeschreibung: 1820 erneuert sich die
verbotene Tübinger Burschenschaft als "Burschenverein" und verständigt sich mit
den Corps auf einen "Allgemeinen Burschenbrauch" und die Bildung einer
"Burschenbehörde", eines von allen den Burschenbrauch anerkennenden Studierenden
gewählten Ausschusses zur Aufrechterhaltung des "Comments". Die bald wieder
aufbrechenden Auseinandersetzungen mit den Corps, die sich diesem Ehrengericht
nicht unterstellen wollten, führten auf Anregung des Vizekanzlers Johann
Ferdinand Autenrieth 1821 zur Bildung eines "Ausschusses der Studierenden", um
diesen Gelegenheit zu geben, ihre Wünsche und Anregungen an die
Universitätsorgane heranzutragen. Außerdem erhielt er ein beschränktes
Mitwirkungsrecht in Disziplinarangelegenheiten. Daneben wird jedoch 1824 nach
erneuter Einigung der Burschenschaft mit den Corps der Burschenbrauch revidiert
und erneut eine "Burschenbehörde" eingesetzt. 1825 bei der Einsetzung des
Außerordentlichen Regierungskommissars wurde der Ausschuss der Studierenden
aufgehoben, Burschenverein und Burschenbehörde verboten.
Provenienzbestände im Universitätsarchiv:
UAT 195 Ausschuss der
Studierenden (1821-1825), Burschenverein und Burschenbehörde (1820-1825)
1816-1825
Sonstige Überlieferung im Universitätsarchiv
(Auswahl):
UAT 165 Außerordentlicher Regierungskommissar Karl
Hofacker (UAT 165/39 Nr. 61, Beil. 21 u. 22: Weitere bei stud. med. Hermann
Stockmaier beschlagnahmte Schriftstücke).
- Kontext
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Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> F Studierende >> Fa Studentenschaft >> Fa 2 Verfasste Studentenschaft
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- Letzte Aktualisierung
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02.07.2025, 11:32 MESZ
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