Amtsdruckschrift | Verordnung
Ordnung, Wie es mit den Brunnen hie zu Franckfurt, in der alten und neuen Stadt soll gehalten werden
- Alternative title
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hier Frankfurt
- Location
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.germ. 202,1
- VD18
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VD18 90567374
- Dimensions
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4°
- Extent
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[4] Bl.
- Edition
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Gedruckt im Jahr M.DC.LVIII. Und renovirt im Jahr M.DCC.VIII.
- Language
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Deutsch
- Event
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Veröffentlichung
- (where)
-
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
- (who)
-
[Verlag nicht ermittelbar]
- (when)
-
[1708]
- Contributor
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Frankfurt am Main
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10510785-2
- Last update
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16.04.2025, 8:42 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Verordnung
- Amtsdruckschrift
Associated
- Frankfurt am Main
- [Verlag nicht ermittelbar]
Time of origin
- [1708]
Other Objects (12)
Wir Burgermeistere und Rath des Heiligen Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hiermit jedermänniglich zu wissen, daß Wir vor nöthig und rathsam befunden, eine Verordnung darüber, wie es künfftighin mit denen Zeugen-Verhören bey unsern Burgermeisterlichen Audienzien gehalten werden solle, ... : [Conclusum in Senatu, Dienstags den 2ten Septembr. 1738.]
Wir Burgermeistere und Rath des Heil. Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, thun kund und zu wissen, ... daß die Anzahl der Notarien sehr angewachsen, und ohn geachtet Sie weder durch Unserer Syndicorum Collegium, wie solches von alters her gebräuchlich, und in der im Jahr Christi 1670. erneuerter ... Notariats-Ordnung erfordert wird ... : [Conclusum in Senatu, Donnerstag den 10. October. Anno 1726]
Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hiermit jedermänniglich zu wissen: Demnach biß anhero bey Aufschwörung derer Burger ... besonders derer angehenden Handwercks-Meister, sowohl denen Herren Burgermeistern, als Löblichem Schatzungs-Amt, ... höchst-beschwerlich gefallen, ... durch Abnehmung derer Eide, von wichtigeren anderweiten Geschäfften, abgezogen worden, ... So haben Wir ... nothgefunden, bemeldeter Aufschwörung ... wochentlich zwey Stunden, ... anzuberaumen ... : [Geschlossen bey Rath, Donnerstags, den 12ten Februarii, 1756.]
Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heiligen Reichs-Stadt Franckfurt am Mayn, fügen ... zu wissen: Demnach Wir mit sonderbarem Mißfallen erfahren, ... was gestalten die Entheiligung des Sonntags allzusehr überhand zu nehmen beginne, und an denen Sonn- und Feyer-Tagen die Jugend und das Gesind in dem Creutz-Gang bey der Barfüsser- und auch an andern Kirchen, unter währendem Gottesdienst, Kinder-Lehr und Bet-Stunden allerhand Muthwillen und Insolentien verüben, ... : Conclusum in Senatu, Dienstags den 20. Januarii 1739
Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Franckfurt fügen hiermit ... zu wissen: Demnach auf unserm Schatzungs- und demselben incorporirten Inquisitions-Ambt viele nicht allein ihr respectivè Schatzung- und Schreib-Geld gegen die vorhin publicirte Edicta ... mit hin die darinnen beschehene so nachdrückliche Erinner- und Verwarnung von einem Jahr zum andern muthwillig aufwachsen lassen, ... ihr Vermögen ... ihrem geleisteten Schatzungs-Eyd und Pflichten schnurstracks zuwider, bey weitem nicht .. angeben und verschätzen ... : [Conclusum in Senatu, Donnerstags, den 11. Decembr. 1732]
Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heil. Reichs-Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hiermit jedermänniglich zu wissen: Demnach Wir mit sonderbarem Mißfallen erfahren, ... was gestalten die Entheiligung des Sonntags allzusehr überhand zu nehmen beginne, und an denen Sonn- und Feyertagen die Jugend und das Gesind in dem Creutzgang bey der Barfüsser- und auch an andern Kirchen, unter währendem Gottesdienst, Kinder-Lehr und Bet-Stunden allerhand Muthwillen und Insolentien verüben, ... : Conclusum in Senatu, Dienstags den 20. Jan.1739. Renovatum in Senatu, Dienstags den 20. Jan. 1750