Bestand
Bayern: Salzamt Orb (Bestand)
Enthält: Akten des
kurmainzischen, großherzoglich-frankfurtischen, bayerischen und
dann preußischen Salzamtes Orb, das 1868 an die Stadt Orb verkauft
wurde (mit Akten der kurmainzischen Salinendirektion)
Bestandsgeschichte: Die
ehemals kurmainzische, dann großherzoglich-frankfurtische,
bayerische und zuletzt preußische Saline Orb wurde am 21.5.1868 von
der preußischen Verwaltung an die Stadt Orb verkauft. Dabei dürften
die Akten der Saline bzw. des Salzamtes Orb an die Stadt Orb
übergegangen sein. Aufgrund des Depositalvertrags vom 25.7.1901,
genehmigt vom Regierungspräsidenten in Kassel am 12.8.1901, wurden
die Akten der Saline bzw. des Salzamtes Orb zusammen mit den Akten
der Stadt Orb dem Staatsarchiv Marburg im September 1903 übergeben
und unter Nr. 1903/47 akzessioniert. Die Stadt Orb behielt sich die
Eigentumsrechte an den übergebenen Akten vor. Anläßlich der
Neuverzeichnung des Stadtarchivs 1976 wurde der Stadt der Vorschlag
gemacht, die Akten der Saline auszugliedern und als Bestand 112 h
dem Staatsarchiv Marburg zu übergeben. Die Stadt stimmte dem mit
Schreiben vom 31.7.1976 zu.
Geschichte des
Bestandsbildners: Nach häufigen Besitzwechseln waren bis zum Jahre
1714 fast alle Anteile der Orber Saline wieder in kurmainzischen
Besitz gelangt. Dieser mainzische Teil wurde im März gleichen
Jahres an die Einwohner von Orb verpachtet und von den Mitgliedern
des städtischen Rates verwaltet. Im Mai 1722 wurden
Salinenverwaltung und Salzvertrieb - inzwischen gab es nur noch
einen nichtmainzischen Anteil, den der Schönborns - auf 10 Jahre
dem Frankfurter Juden Moyses Löw Isaac vertraglich überlassen. Der
Vertrag wurde auf Grund schwerer, gegen Löw Isaac erhobener
Vorwürfe 1729 durch Kurfürst Franz Ludwig gekündigt und die Saline
auf Kosten des Aerariums weitergeführt, wobei sie der
Generaldirektion des Oberamtmanns von Lohr Philipp Christoph von
Erthal, unterstellt wurde. Bereits im Juni 1730 wurde jedoch ein
neuer Kontrakt mit Moyses Löw Isaac und Beer Löw Isaac auf 12 Jahre
geschlossen, wobei Erthal als 'Prinzipalkommissar' eine
Überwachungsfunktion erhielt. Nach Auslaufen des inzwischen
verlängerten Vertrages mit den beiden Löw schloß Kurfürst Emmerich
Joseph einen neuen Kontrakt mit Johann Martin ('Admodiator' und
'Salinendirektor'), und zwar wieder in Form 'der persönlichen
Verantwortung des Unternehmers und der staatlichen Einwirkung und
Kontrolle'. Im Juli/August 1767 wurde die Salzadmodiation durch die
Aufnahme von Teilhabern in eine 'Admodiationssozietät' umgewandelt;
die Generaldirektion aller kurmainzischer Salinen erhielt der
dänische Geheimrat Joachim Friedrich Frhr. von Beust (gest. 1777),
danach Friedrich August Frhr. v. Beust Generaldirektor, unterstützt
von dem kursächsischen Kammerherrn Leopold Graf Beust als
Salinendirektor. Am 1. September 1797 schließlich wurden die Orber
Salinen von der mainzischen Regierung in eigene Verwaltung
übernommen, Beust weiterverpflichtet und der bereits früher
bestehende Salzrat neu gebildet.
Dem Salzrat gehörten in
nicht näher zu bestimmender Ordnung und Funktion die höheren
Salinenbeamten und Amtsdiener an (1747 bestand er z.B. aus:
Salzrentmeister, Salzdirektor, Salzschreiber, Waldinspektor,
Amtsschreiber, Kassierer und Gradiermeister). Über die Sitzungen
wurde Protokoll geführt.1783 übernahm augenscheinlich das
Salinen-Comptoir die Aufgaben des Salzrats. Durch eine Anweisung
der die Aufsicht führenden mainzischen Salinenkommission wurde es
zur Anlage und Führung von Diarien verpflichtet. Mit Neubildung des
Salzrats 1797 enden die Diarien und es treten wieder die
Salzratsprotokolle an ihre Stelle (bis 1814/15). 1797 setzt sich
der Salzrat zusammen aus: Bergrat und Inspektor (1 Person),
Kassierer, Buchhalter, Salzschreiber, Gradier- und Brandverwalter
(1 Person). General-Salinendirektion und Salzrat blieben zur Zeit
des Fürstentums Aschaffenburg (1803-10) und des Großherzogtums
Frankfurt (1810-14) bestehen, wobei die Kompetenz des
General-Salinendirektoriums das ganze Großherzogtum umfaßte.
Mit dem Übergang Orbs an Bayern im Jahre 1814 wurde anstelle
der bisherigen Salinenverwaltung das Hauptsalzamt Orb errichtet und
der General-Bergwerks- und Salinenadministration in München
unterstellt. Dem Hauptsalzamt gehörten 1856 an: 1 Inspektor, 1
Kassierer, 1 Materialverwalter, 1 Gehilfe, 1 Offiziant. - Am 8.
Januar 1867 ging die Saline Orb in preußische Verwaltung über, die
sie am 21. Mai 1868 an die Stadt Orb verkaufte.
Findmittel: HADIS-Datenbank
(Retrokonversion des Findbuches)
Findmittel: Masch.
Findbuch
Referent: Dr. Schwersmann,
2008
- Bestandssignatur
-
Hessisches Staatsarchiv Marburg, 112 h
- Umfang
-
8 MM
- Kontext
-
Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten bis 1867 >> Sonstige Territorien >> Bayern
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Korrespondierende Archivalien: Bestand 105 c
Literatur: Büttel, J.: Geschichte der Stadt und der Saline Orb, 1901
Literatur: Schäfer, Rud.: Förderung von 'Handel und Wandel' in Kurmainz im 18. Jh., Diss. Mainz 1967, Frankfurt-Höchst 1968, S. 49 ff.
- Bestandslaufzeit
-
1721-1868
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
-
27.05.2024, 10:19 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1721-1868