Archivale

Ratsverordnung über das Ährenlesen. Druck, 4 Exemplare

Enthält u. a.: Anordnung darüber, dass das Sammeln von Ähren nach der Ernte nur denjenigen gestattet sei, die ihren Lebensunterhalt sonst nicht verdienen können, d. h. Alten, Gebrechlichen und Kindern unter 10 Jahren.

Archivaliensignatur
2/02, 54

Kontext
Reichsstadt Dortmund: Verordnungen >> 4.06 Bettler, Landstreicher, Hausierer, Fremde
Bestand
2/02 Reichsstadt Dortmund: Verordnungen

Laufzeit
1728 Juli 1

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Letzte Aktualisierung
17.09.2025, 14:55 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1728 Juli 1

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