Archivale
Ratsverordnung über das Ährenlesen. Druck, 4 Exemplare
Enthält u. a.: Anordnung darüber, dass das Sammeln von Ähren nach der Ernte nur denjenigen gestattet sei, die ihren Lebensunterhalt sonst nicht verdienen können, d. h. Alten, Gebrechlichen und Kindern unter 10 Jahren.
- Archivaliensignatur
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2/02, 54
- Kontext
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Reichsstadt Dortmund: Verordnungen >> 4.06 Bettler, Landstreicher, Hausierer, Fremde
- Bestand
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2/02 Reichsstadt Dortmund: Verordnungen
- Laufzeit
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1728 Juli 1
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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17.09.2025, 14:55 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1728 Juli 1