Archivale
Kaiserl. Conclusum
Regest: 1) Der Magistrat kann von dem 23. Oktober 1752 erstatteten Commissions-Bericht über das Öconomie- und Debitwesen der Stadt auf Anmelden Abschrift erhalten, um sich darüber binnen 2 Monaten vernehmen zu lassen.
2) Dem Kaiser gereicht es zum Wohlgefallen, dass Magistrat und sämtliche Bürgerschaft sich bei den letzten Ratswahlen so ruhig und friedsam bezeugt und bei Bestellung der Pflegschaften die kaiserl. Verordnungen befolgt hat. Der Kaiser erwartet, dass in Zukunft mit gleich ruhigem und gehorsamem Betragen fortgefahren werde. Der Magistrat wird angewiesen, den Cassier Beitler zu einer besseren und hinlänglicheren Cautionsleistung anzuhalten, ihm die von ihm bisher geführten Rechnungen, soweit sie dem Magistrat noch nicht übergeben worden sind, ohne Anstand (= unverzüglich) abzufordern, durch den städt. Rechnungs-Revisor Kurtz, den der Kaiser bestätigt, vorläufig untersuchen zu lassen, sodann darüber dem Kaiser zu berichten.
3) Obgleich dem Magistrat nicht gebührt hat, wider den buchstäblichen Inhalt des Membri 9 des vorletzten Conclusums mit Ablage (= Ablösung) einiger Capitalien und Zins-Rückstände ohne vorherige Anfrage zu verfahren, so wird der Kaiser jedoch wegen der deshalb erbetenen Approbation (= Billigung) sich entschliessen, sobald vom Magistrat die beglaubigten Abschriften der eingelösten Obligationen nebst Verzeichnis der rückständig gewesenen Zinsen eingeschickt sein werden.
4) Was die von dem vormals restituierten Rat einerseits und dem grösseren Teil der Bürgerschaft andererseits specificierten Prozess usw. -Kosten betrifft, so befiehlt der Kaiser dem Magistrat, eine besondere Deputation aus dem Rat, den Pflegschaften und Bürgerschaften niederzusetzen, welche zwischen beiden Teilen ein gütliches Abkommen über den Ersatz der Kosten zu erreichen allen Fleiss anwenden sollen. Die Vorschläge soll der Magistrat samt eigenem Gutachten dem Kaiser einsenden.
5) Der Kaiser lässt sich gefallen, dass in Zukunft kein Bürgermeister zu einem solchen officium, welches eine Rechnungsführung erfordert, gelassen werden soll. Dem Magistrat wird aufgetragen, darauf in Zukunft fest zu halten.
Joh. Georg Reitzer.
- Reference number
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2583 a
- Formal description
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Beschreibstoff: Pap.
- Further information
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Genetisches Stadium: Kopie
- Context
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Allgemeines
- Holding
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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Date of creation
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1754 August 30, Freitag
- Other object pages
- Last update
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20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1754 August 30, Freitag