Akte

Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung der Prozeßkosten

Kläger: (2) Ernst Wrede zu Schwerin und Maria Elisabeth Reinholdt zu Norddorf

Beklagter: Mühlenmeister Boldt zu Wredenhagen

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Caspar Gabriel Gröning (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)

Fallbeschreibung: Kl. erinnern daran, daß Bekl. mit seiner Appellation wegen Verteilung eines Erbes (Nr. 0522) abgewiesen und zu einer Strafe verurteilt worden ist. Sie bitten, ihm auch die Prozeßkosten aufzuerlegen und reichen die Anwaltskosten ihrer Prozeßvertreter ein. Das Tribunal fordert Boldt am 09.07. auf, sich mit Kl. gütlich über die Bezahlung zu einigen oder zu gewärtigen, daß die Prozeßkosten eingetrieben werden. Am 02.09. bittet Schultesius um Prüfung und Minderung des in Rechnung gestellten Betrages und um Aufforderung an Boldt zur Bezahlung. Das Tribunal setzt Kosten am 04.09.1779 mit der Aufforderung an Schultesius fest, binnen Rechtsfrist die Anwälte der Gegenseite zu bezahlen.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1779

Prozessbeilagen: (7) Rechnungen von Anwalt und Prokurator des Kl.s aus Prozeß Nr. 0522 vom 07.07.1779

Archivaliensignatur
(1) 0523
Alt-/Vorsignatur
Wismar B 332 (W B n. 332)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 07. 1. Kläger G
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1779) 08.07.1779-04.09.1779

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Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 11:26 MEZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • (1779) 08.07.1779-04.09.1779

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