Bestand

D Rep. 472 Fischereiamt Berlin (Bestand)

Vorwort: D Rep. 472 Fischereiamt Berlin

1. Behördengeschichte
Am 1. August 1919 wurde mit Dr. Quiel der erste hauptamtliche Oberfischmeister für die Provinz Brandenburg berufen. Amtssitz der gleichnamigen Dienststelle wurde Friedrichshagen bei Berlin, welcher bereits 1925 nach Charlottenburg, Kaiserdamm 1, in das Oberpräsidium verlegt wurde.
Im Zuge einer 1940 erfolgten Besoldungsrechtsänderung wird die Bezeichnung "Oberfischmeister" in "Regierungsfischereirat" abgewandelt. Die Bezeichnung der Dienststelle wird demzufolge in "Fischereiamt der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg" geändert. 1945 befindet sich das Amt wieder in Berlin Friedrichshagen, mit der Bezeichnung "Fischereiamt von Groß-Berlin". Diesem zugeordnet sind die Fischmeisterstellen in Köpenick und Spandau.
Im Zuge der Teilung Berlins (1948) wurde aus dem Fischmeister in Spandau das heutige "Fischereiamt Berlin". Am 3. Oktober 1990, wurde die seit 1948 gespalten gewesene Fischereiaufsicht für den östlichen Landesteil Berlins auf das Fischereiamt Berlin übertragen. Das vorhandene Aufsichtspersonal wurde vollständig übernommen.
Das Fischereiamt ist seitdem wieder für ganz Berlin zuständig und erhält damit das Aufsichtsgebiet übertragen, das es zusammen mit dem Fischmeister in Berlin-Köpenick zwischen 1945 und 1948 als Fischereiamt von Groß-Berlin hatte. Der Sitz befindet sich seit dem 23. Oktober 1987 am Stößensee, in Berlin Charlottenburg.

Zu den Aufgaben des Fischereiamtes Berlin gehören zum einen die Wahrung der Fischereirechte Berlins sowie die ordnungsrechtliche und fischereibiologische Aufsicht nach dem Landesfischereigesetz und Landesfischereischeingesetz. Außerdem fördert das Amt die Berufs- und Angelfischerei und die Fischzucht, mit dem Ziel der Gewässergüteverbesserung sowie der Schadstoffüberwachung bei Fischen und anderen Wasserorganismen. Weiterhin berät das Fischereiamt den Gesetzgeber und die Ministerialverwaltung in fachlichen Fragen

Das Fischereiamt Berlin ist eine der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz nachgeordnete Behörde.

2. Bestandsgeschichte
Einige Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin.

Enthält:
Verpflichtungserklärungen.- Fischfangstatistik.- Hegebeauftragungen nach LFischO.- Angelkarten.- Ordnungswidrigkeiten Einzelfälle.- Wasserbehördliche Genehmigungen - Stege.

Verweise:
C Rep. 126-01 Fischereiamt von Groß-Berlin
D Rep. 460 Senatsfachverwaltung für Umweltschutz

Bestandssignatur
D Rep. 472

Kontext
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> D Bestände ab 1990 >> D 2 Senat von Berlin >> D 2.2 Nachgeordnete Einrichtungen

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Letzte Aktualisierung
28.02.2025, 14:13 MEZ

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