Sachakte

Die Hanausche Erbfolge (Druckschriften)

Enthaeltvermerke: Darin: Deduktion 9 "Lex Imperii Abschied des Reichs - Tags zu Regenspurg de anno 1532 §phus 17mus. (Betrifft die Rechtssprechung)", Deduktion 754 "Schreiben An eine Hochlöbl. allgemeine Reichs - Versammlung in Sachen Ihro Churfürstl.Durchl. zu Pfaltz und Ihro Hochfürstl. Durchl. Hrn. Landgrafen Wilhelms zu Hessen - Cassel als regierenden Grafen zu Hanau/ contra Die Stadt Gelnhausen. in pto. praetensae immedietatis & c.", Deduktion 790 "Gründliche Wiederlegung der also genannten Chur-Mayntzischen Acten - mäßigen INFORMATION was in Sachen Sr.Churfürstl.Gnaden zu Mayntz entgegen des Herrn Landgrafen Wilhelms zu Heßen - Cassel Hochfürstl. Durchl. wegen des Hanauischen Antheils am Frey - Gericht so wohl bey der anmaßlich erkannten Manutenenz - Commission als der vorgewesenen Vergleichs - Conferentz vorgegangen. Worinnen ausführlich dargethan und gezeigt worden, daß der in dieser Frey - Gerichts - Sache ergriffene Recursus (Heßen-Casselische) nicht nur in denen Rechten, Reichs - Gesetzen und Verfassung des Teutschen Reichs - Staats bestens gegründet seye, sondern auch seiner wesentlichen Natur und Eigenschafft nach EFFECTUM SUSPENSIVUM mit sich führe; dahingegen die Chur-Mayntzische Executions-Betreibung Reichs-Satzungswidrig und die geschehene Vergleichs-Anerbiethungen allenthalben höchst unbillig gewesen.", Deduktion 844 "Gründliche Gegen - Information über die Hessen - Casselische so rubricirte vorläuffige INFORMATION der bey dem Kaiserlichen und Reichs Cammer - Gericht in entschiedenen Sachen des Herrn Erb - Printzen und Landgrafen zu Hessen - Darmstatt Hoch - Fürstl.Durchl. contra Se. Hoch - Fürstl. Durchl. Herrn Landgrafen Wilhelm zu Hessen - Cassel, die Hanauische Mobiliar - Verlassenschafft und das Amt Babenhausen betreffend, vorgegangen seyn sollender, in der That selbsten aber gantz unerfindlicher Nullitaeten und Irregularitaeten. Wobey zugleich demonstriret wird, daß der von Höchstgedachten Herrn Landgrafen Wilhelms Hoch - Fürstl. Durchl. ad Comitia Imperii Universalia genommene Recursus keine statt haben könne.", Deduktion 845 "Gründliche Deduction und Anweisung, daß das Hohe Ertz - Stifft Mayntz in Ergreifung der Possession des Frey - Gerichts zum Hanauischen Antheil Sr. Fürstlichen Durchleucht dem Herrn Land - Graffen Wilhelm zu Hessen - Cassel vorgekommen, folglich in apprehensa anteriori possessione umb da mehr zu manuteniren seye, als solche 1) Durch das ex simulantea investitura, & possessione pro indiviso, resultirendes Jus accrescendi, sive non decrescendi,... - 7) Und also ex plurimis capitibus ohnhintertreiblich colorirt und bevestiget ist; Zu dem End verfasset/ Damit die Sub- & Obreptio des an Seiten Ihrer Fürstl.Durchl.des Herrn Land-Grafen Wilhelm zu Hessen - Cassel/wider Ihro Churfürstl.Gnaden zu Mayntz und Dero nachgesetzte Regierung...", Deduktion 846 "Gründliche Untersuchung, was von denen so genannten Unpartheyischen Gedancken zu halten? Über die Frage, Ob in der Hanauischen Mobilar - Verlassenschaffts- und Babenhäuser - Sache die von des Herrn Landgraffens Wilhelms Durchlaucht eingewendete Exceptio Fori, und Provocatio ad Austregas erheblich und gegründet sey?", Deduktion 851 "Chur - Mayntzische Acten - mäßige I n f o r m a t i o n was in Sachen Sr. Churfürstl. Gnaden von Mayntz, entgegen des Hrn. Printzen Wilhelm Land - Grafen zu Hessen - Cassel Durchl. als dermahligen Innhaberen der Grafschafft Hanau, wegen des vormahlig - Gräffl. Hanauischen. Antheils des Reichs - Lehenbaren Frey - Gerichts vor dem Berg bey Altzenau. Seith dem bey dem Preißlichen Kayserl.und Reichs Cammer - Gericht am 27ten Febr. 1737 ergangenen Urthel, sowohl bey der auf des Löbl. Ober - Rheinischen Crayses Hohes Ausschreib - Ambt erkannten Manutenentz - Commission, als unter Kayserlicher Allergnädigster Vermittelung vorgewesener Vergleichs - Conferentz vorgegangen.", Deduktion 852 "Kurtze und gründliche Abfertigung derer Hessen - Darmstättischen betitulten ARGUMENTORUM POSSESSORIUM worinnen klar gezeiget wird daß dieselbe samt und sonders weder der Wahrheit noch denen Rechten gemäs vielweniger ad decernendum Mandatum S.C. wegen Evacuirung der gantzen Grafschaft Hanau - Müntzenberg hinlänglich seyen.", Deduktion 858 "Lex Imperii Malé applicata Ad RECURSUM HASSIACUM.", Deduktion 862 "Hessen - Darmstädtisches P R O M E M O R I A. Die Hanauische Succession betreffend."; Deduktion 1744 "Beylagen zu der kurtzen Information über die wahre Beschaffenheit der Pfarrey Membris. Von Lit. A. bis Lit. Q."

Reference number
AA 0011, 1378

Context
Kurköln VI, Reichs- und Reichstagshandlungen (AA 0011) (DFG-gefördert) >> 6. Reichsstände, einzelne (alphabetisch) >> 6.27. Hanau
Holding
AA 0011 Kurköln VI, Reichs- und Reichstagshandlungen (AA 0011) (DFG-gefördert)

Provenance
Dummy
Date of creation
1737 - 1749

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30.04.2025, 2:37 PM CEST

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  • Sachakte

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  • Dummy

Time of origin

  • 1737 - 1749

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