Schriftgut
Prozesse betr. Unfallversicherung (Ia) - Grundsätzliche Entscheidungen: Schmelzaufseher Anton Wasielewski in Hochemmerich, gegen Hütten- und Walzwerks-BG
Enthält:
Rekursentscheidung:
Der Zurechnung einer unfallbringenden Tätigkeit zum Betriebe steht nicht entgegen, dass der Versicherte gegen strafrechtliche Vorschriften, Gebot oder Verbot des Unternehmers oder gegen vernünftige Überlegung und Brauch verstoßen hat. Nur dann ist eine solche unfallbringende Tätigkeit dem Betrieb nicht zuzurechnen, wenn dabei besondere betriebsfremde Zwecke auf Absicht und Verhalten des Versicherten derart eingewirkt haben, dass die Beziehung jener Tätigkeit zum Betrieb bei der Bewertung der Unfallursachen als unerheblich ausgeschieden werden muss
- Archivaliensignatur
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Bundesarchiv, BArch R 89/22247
- Alt-/Vorsignatur
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Aktenzeichen: Ia 4303/16 u. 3213/18 Was.77
- Sprache der Unterlagen
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deutsch
- Kontext
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Reichsversicherungsamt >> R 89 Reichsversicherungsamt >> Zentralbüro >> Spruchgerichtsbarkeit >> Einzelfallserien >> Prozesse betr. Unfallversicherung (Ia) - Grundsätzliche Entscheidungen
- Bestand
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BArch R 89 Reichsversicherungsamt
- Provenienz
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Reichsversicherungsamt (RVA), 1884-1945
- Laufzeit
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1916, 1918
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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30.01.2024, 14:12 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Schriftgut
Beteiligte
- Reichsversicherungsamt (RVA), 1884-1945
Entstanden
- 1916, 1918