Schriftgut

Prozesse betr. Unfallversicherung (Ia) - Grundsätzliche Entscheidungen: Schmelzaufseher Anton Wasielewski in Hochemmerich, gegen Hütten- und Walzwerks-BG

Enthält:
Rekursentscheidung:
Der Zurechnung einer unfallbringenden Tätigkeit zum Betriebe steht nicht entgegen, dass der Versicherte gegen strafrechtliche Vorschriften, Gebot oder Verbot des Unternehmers oder gegen vernünftige Überlegung und Brauch verstoßen hat. Nur dann ist eine solche unfallbringende Tätigkeit dem Betrieb nicht zuzurechnen, wenn dabei besondere betriebsfremde Zwecke auf Absicht und Verhalten des Versicherten derart eingewirkt haben, dass die Beziehung jener Tätigkeit zum Betrieb bei der Bewertung der Unfallursachen als unerheblich ausgeschieden werden muss

Archivaliensignatur
Bundesarchiv, BArch R 89/22247
Alt-/Vorsignatur
Aktenzeichen: Ia 4303/16 u. 3213/18 Was.77
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
Reichsversicherungsamt >> R 89 Reichsversicherungsamt >> Zentralbüro >> Spruchgerichtsbarkeit >> Einzelfallserien >> Prozesse betr. Unfallversicherung (Ia) - Grundsätzliche Entscheidungen
Bestand
BArch R 89 Reichsversicherungsamt

Provenienz
Reichsversicherungsamt (RVA), 1884-1945
Laufzeit
1916, 1918

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Letzte Aktualisierung
30.01.2024, 14:12 MEZ

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Objekttyp

  • Schriftgut

Beteiligte

  • Reichsversicherungsamt (RVA), 1884-1945

Entstanden

  • 1916, 1918

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