Bestand

Landesamt Nordrhein für Flurbereinigung und Siedlung BR 1062 (Bestand)

Zusammenarbeit mit Siedlungsgesellschaften, Zuständigkeiten, Finanzierungsfragen 1954-1966; Landessiedlungsausschuss 1958-1961; Prüfungsausschuss für Aufbaudarlehen 1953-1958; Kreissiedlungsausschüsse 1958-1965; Landabgabepflicht 1951-1958; Nachforderungsvorbehalte 1957-1962; Kaufpreisstatistik 1945-1959; Umwandlung von Pacht in Eigentum 1960-1964; Landesgrundeigentum im Raum Waldbröl 1942-1967; Finanzierung von Siedlungen, Ausgleichsfonds 1957-1968; ländliches Siedlungswesen 1949-1970; Jahresberichte, Statistiken 1949-1968; Ergebnisberichte 1959); Flüchtlings- und Vertriebenensiedlungen 1949-1970; Siedlungsverfahren Reichswald 1948-1965; Siedlungsverfahren Vossenack 1949-1961.

Form und Inhalt: Landesamt Nordrhein für Flurbereinigung und Siedlung

1886 Generalkommission in Düsseldorf mit Zuständigkeit für den Bereich des rheinischen Rechts.

1919 Landeskulturamt Rheinland, aufgehoben am 1. April 1933. Seine Aufgaben gingen an die neugebildete Landeskulturabteilung beim Oberpräsidium der Rheinprovinz. Diese wiederum wurde 1945 aufgehoben und als neue Behörde das Landeskulturamt für die Nord-Rheinprovinz zunächst in Bonn errichtet, 1958 in Landesamt Nordrhein für Flurbereinigung und Siedlung umbenannt und 1959 nach Düsseldorf verlegt.

Mit Wirkung vom 1. April 1970 wurde das Landesamt in Düsseldorf mit dem Landesamt in Münster zum Landesamt für Agrarordnung mit Sitz in Münster vereinigt.

Die 1979 (acc. 69/79) erfolgte Aktenabgabe seitens des Landesamtes für Agrarordnung umfasste nicht nur Registraturgut des Landeskulturamtes für die Nord-Rheinprovinz und des Landesamtes Nordrhein für Flurbereinigung und Siedlung, sondern auch Landessiedlungsamtes:

Gemäß § 16 des Bodenreformgesetzes (BoRG) für Nordrhein-Westfalen vom 16. Mai 1949 (GV Bl. 1949, S. 84) wurden besondere Siedlungsbehörden gebildet:

1. Landessiedlungsamt (LSA) in Düsseldorf beim Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (MELF), das seine Tätigkeit zum 1. Januar 1950 aufnahm. Das von einem Präsidenten (Joseph P. Franken bis April 1953; Georg Langer bis Oktober 1954 (†); Hans Joachim Weiland bis 1958) geleitete und der Dienstaufsicht des MELF unterstehende Landessiedlungsamt war mit der Durchführung des Bodenreformgesetzes und mit der Lenkung der Siedlungstätigkeit beauftragt. Es führte die oberste Aufsicht über alle Siedlungsunternehmen (wie die gemeinnützigen Siedlungsgesllschaften "Rheinisches Heim", "Rote Erde", "Deutsche Bauernsiedlung") und über die mit Aufgaben der ländlichen Siedlung befassten sonstigen Stellen.

2. Kreissiedlungsämter (KSA) als untere Siedlungsbehörden bei den Stadt- und Landeskreisen als Abteilung der Kreisverwaltung, die der Fach- und Dienstaufsicht des LSA unterstanden. In Erfüllung staatlicher Auftragsangelegenheiten lag das Schwergewicht ihrer praktischen Arbeit in der Landerfassung und der Überprüfung von Veräußerungsverträgen bei Grundeigentum, das dem Bodenreformgesetz unterlag; ferner wirkten sie mit bei der Verwertung von Land, das für Siedlungszwecke abgegeben oder in Anspruch genommen wurde, sowie bei der Siedlerauswahl.

Die neuen Siedlungsbehörden bedienten sich in technischen Angelegenheiten der Kulturbehörden.

Beim Landessiedlungsamt wurde ein Landessiedlungsausschuss, bei jedem Kreissiedlungsamt ein Kreissiedlungsausschuss gebildet. Aufgrund des Gesetzes zur Vereinfachung des ländlichen Siedlungswesens vom 19. November 1957 (GV Bl. 1957, S. 271) wurden das Landessiedlungsamt und die Kreissiedlungsämter zum 1. April 1958 aufgelöst. Ihre Restzuständigkeiten gingen über auf die in Landesämter umbenannten Landeskulturämter bzw. auf die Ämter für Flurbereinigung und Siedlung umbenannten Kulturämter. Der Landessiedlungsausschuss und die Kreissiedlungssausschüsse blieben - als bei den entsprechenden Ämtern gebildet geltend - bestehen. Sie wurden erst durch das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiet des Bodenrechts vom 22. Mai 1962 (GV Bl. 1962, S. 323) aufgelöst.

Trotz bestandsmäßiger Trennung der beiden Provenienzen (Landesamt Nordrhein - mit Vorprovenienz Landeskulturamt = BR 1062 / Landesssiedlungsamt = BR 1056 und BR 1057) wurden einzelne, durch das Landesamt Nordrhein weiterbearbeitete Vorgänge beim Bestand Landessiedlungsamt sowie beim Landesamt Nordrhein Vorakten aus dem Landessiedlungsamt belassen.

Bei Recherchen zu den Themen Bodenreform, Siedlung, Eingliederung von Flüchtlingen und Heimatvertriebenen - wie sie in diesen Beständen dokumentiert werden - sind deshalb die Findbücher zu beiden Provenienzen heranzuziehen. Zu diesem Themenkomplex sei ebenfalls auf den Bestand "Kreissiedlungsamt Aachen" (BR 1081) hingewiesen.

Der Bestand BR 1062 wurde 1983 von Dr. Weber verzeichnet.

Reference number of holding
BR 1062 288.02.01
Extent
139 Einheiten; 19 Kartons
Language of the material
German

Context
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 2. Verwaltungsbehörden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln >> 2.13. Siedlungsbehörden >> 2.13.6. Landesamt Nordrhein für Flurbereinigung und Siedlung/Landessiedlungsamt

Date of creation of holding
1948-1970

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Last update
06.03.2025, 6:28 PM CET

Data provider

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1948-1970

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