Urkunden
Dietrich, Erzbischof von Mainz (Mentze) und Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in Deutschen Landen, beurkundet, daß der Komtur und das Deutsche Haus zu Mergentheim, die ihm jährlich am Sankt Martinstag 20 Gulden Gült bezahlen müssen, 20 Gulden an Kuntz Rüdt (Rude), der dieselbe Gült von ihm (dem Erzbischof) zu Lehen hat, bezahlt haben.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 250 U 31
- Alt-/Vorsignatur
-
8 in fasc. 3 lat. 25 Cist G Merg[entheim] [19.Jh.]
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Ausstellungsort: Tauberbischofsheim (Bischoffeßheim)
Siegler: Erzbischof Dietrich von Mainz
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Sg.
Vermerke: 2 Rv.
- Kontext
-
Deutscher Orden: Kommende Mergentheim II >> Kommende Mergentheim
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 250 Deutscher Orden: Kommende Mergentheim II
- Laufzeit
-
1447 Januar 8 (am sontag nach der heiligen dreier kunige tage)
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
-
Kommende Mergentheim
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
19.04.2024, 08:14 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1447 Januar 8 (am sontag nach der heiligen dreier kunige tage)
Ähnliche Objekte (12)

Dietrich Erzbischof von Mainz (Menntze) und Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs durch Germanien beurkundet, daß der Komtur und das Deutsche Haus zu Mergentheim, die ihm jährlich am Sankt Martinstag 20 Gulden Gült bezahlen müssen, 20 Gulden an Kuntz Rüdt (Rude), der dieselbe Gült von ihm (dem Erzbischof) zu Lehen hat, bezahlt haben.

Dietrich Erzbischof von Mainz (Mentze) und Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen beurkundet, daß der Komtur und das Deutsche Haus zu Mergentheim, die ihm jährlich am Sankt Martinstag 20 Gulden Gült bezahlen müssen, 20 Gulden an Kuntz Rüdt (Rude), der dieselbe Gült von ihm (dem Erzbischof) zu Lehen hat, bezahlt haben.

Dietrich Erzbischof von Mainz (Menntze) und Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs durch Germanien beurkundet, daß der Komtur und das Deutsche Haus zu Mergentheim, die ihm jährlich am Sankt Martinstag 20 Gulden Gült bezahlen müssen, 20 Gulden an Kuntz Rüdt (Rude), der dieselbe Gült von ihm (dem Erzbischof) zu Lehen hat, bezahlt haben.

Dietrich Erzbischof von Mainz (Mentze) und Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs durch Germanien beurkundet, daß der Komtur und das Deutsche Haus zu Mergentheim, die ihm jährlich am Sankt Martinstag 20 Gulden Gült bezahlen müssen, 20 Gulden an Kuntz Rüdt (Rude), der dieselbe Gült von ihm (dem Erzbischof) zu Lehen hat, bezahlt haben.

Dietrich Erzbischof von Mainz (Mentze) und Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen beurkundet, daß der Komtur und das Deutsche Haus zu Mergentheim, die ihm jährlich am Sankt Martinstag 20 Gulden Gült bezahlen müssen, 20 Gulden an Kuntz Rüdt (Rude), der dieselbe Gült von ihm (dem Erzbischof) zu Lehen hat, bezahlt haben.

Dietrich Erzbischof von Mainz (Mentz) und Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen beurkundet, daß der Komtur und das Deutsche Haus zu Mergentheim, die ihm jährlich am Sankt Martinstag 20 Gulden Gült bezahlen müssen, 20 Gulden an Kuntz Rüdt (Rude), der dieselbe Gült von ihm (dem Erzbischof) zu Lehen hat, bezahlt haben.

Dietrich Erzbischof von Mainz (Mentze) und Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs durch Germanien beurkundet, daß der Komtur und das Deutsche Haus zu Mergentheim, die ihm jährlich am Sankt Martinstag 20 Gulden Gült bezahlen müssen, 20 Gulden an Kuntz Rüdt (Rude), der dieselbe Gült von ihm (dem Erzbischof) zu Lehen hat, bezahlt haben.

Dietrich Erzbischof von Mainz (Mentz) und Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs durch Germanien beurkundet, daß der Komtur und das Deutsche Haus zu Mergentheim 60 Gulden ausstehender Gült aus einer ihm jährlich am Sankt Martinstag zustehenden Gült von 20 Gulden an Kuntz Rüdt (Ruden) von Bödigheim (Bodickeim), der dieselbe Gült von ihm (dem Erzbischof) zu Lehen hat, bezahlt haben.

Dietrich Erzbischof von Mainz (Mentze) und Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs durch Germanien und Kurfürst beurkundet, daß der Komtur und das Deutsche Haus zu Mergentheim, die ihm jährlich am Sankt Martinstag 20 Gulden Gült bezahlen müssen, 20 Gulden an Kuntz Rüdt (Rude), der dieselbe Gült von ihm (dem Erzbischof) zu Lehen hat, bezahlt haben.

Dietrich Erzbischof von Mainz (Mentze) und Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs durch Germanien und Kurfürst, beurkundet, daß der Komtur und das Deutsche Haus zu Mergentheim, die ihm jährlich am Sankt Martinstag 20 Gulden Gült bezahlen müssen, 20 Gulden an Kuntz Rüdt (Rude), der dieselbe Gült von ihm (dem Erzbischof) zu Lehen hat, bezahlt haben.

Dietrich Erzbischof von Mainz (Mentze) und Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs durch Germanien beurkundet, daß der Komtur und das Deutsche Haus zu Mergentheim, die ihm jährlich am Sankt Martinstag 20 Gulden Gült bezahlen müssen, 20 Gulden an Kuntz Rüdt (Rude) von Bödigheim (Bodickeim), der dieselbe Gült von ihm (dem Erzbischof) zu Lehen hat, bezahlt haben.
