Bestand
Reichskulturkammer/Zentrale (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda wird beauftragt und
ermächtigt, die Angehörigen der Tätigkeitszweige, die seinen
Aufgabenkreis betreffen, in Körperschaften des öffentlichen Rechts
zusammenzufassen."[1]
Mit diesem klaren Satz wurde
das Reichskulturkammergesetz vom 22. September 1933 eingeleitet und es
begann die Verstaatlichung und Überwachung der deutschen Kultur, nämlich
die zwangsweise Zusammenführung aller im Kulturbereich Tätigen in einer
Vereinigung, der Reichskulturkammer. Neben ihrer Zentrale bestand die
Reichskulturkammer aus folgenden Einzelkammern:
1.
Reichsschrifttumskammer (Bundesarchiv Bestand R 56-V)
2. Reichspressekammer (R 56-IV)
3.
Reichsrundfunkkammer
4. Reichstheaterkammer (R
56-III)
5. Reichsmusikkammer (R 56-II)
6. Reichskammer der bildenden Künste
7. Reichsfilmkammer (R 56-VI)
Die
Reichsfilmkammer wurde bereits vor Gründung der Reichskulturkammer, am
14. Juli 1933[2] als "vorläufige Filmkammer" errichtet. Die
Reichsrundfunkkammer wurde am 28. Oktober 1939 wieder aufgelöst und die
Mitglieder auf die übrigen Einzelkammern verteilt.[3]
Die Aufgaben und Organisation der einzelnen Kammern finden sich in
den Einleitungen der entsprechenden Findbücher.
Mit der Ersten Verordnung zur Durchführung des
Reichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933[4] erhielten die
einzelnen Kammern die Eigenschaft von Körperschaften des öffentlichen
Rechts, die wiederum zusammen in einer Gesamtkörperschaft des
öffentlichen Rechts, nämlich in der Reichskulturkammer, vereinigt wurden.
Bestimmungen, die die einzelnen Kammern erlassen durften, hatten den Rang
mittelbaren Reichsrechts, waren aber beschränkt auf den Bereich der
Kammerzugehörigkeit.
In dieser Ersten Verordnung
wurde in § 10 festgehalten, dass die Aufnahme in eine Einzelkammer
abgelehnt werden konnte, "wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich
ergibt, daß die in Frage kommende Person für die Ausübung ihrer Tätigkeit
erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung nicht besitzt."[5]
Über Eignung und Zuverlässigkeit entschied der jeweilige
Präsident der Einzelkammer. Eine Ablehnung bedeutete Berufsverbot, denn
die kulturelle Berufsausübung außerhalb der Kammern war nicht erlaubt.
Bei der Errichtung der Reichskulturkammer und ihren Einzelkammern gab es
aber zunächst keine Ablehnungen oder Verbote, denn die Einzelkammern
übernahmen zu Beginn automatisch alle Kulturschaffenden die in den für
ihren Bereich zuständigen Berufsverbänden organisiert waren.
Diese Berufsverbände bildeten als Fachverbände einen
Teil der Kammer (z.B. Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger in der
Reichstheaterkammer oder Deutscher Sängerbund in der Reichsmusikkammer).
Dadurch erwarben die Mitglieder der Fachverbände die Mitgliedschaft in
den Einzelkammern, ohne Überprüfung der "Zuverlässigkeit oder
Eignung".
Somit befanden sich zu Beginn auch
"Nichtarier" oder andere Personengruppen, die nicht dem "idealen Bild"
der Nationalsozialisten entsprachen, in den Kammern. Für
Propagandaminister Goebbels war dies ein Problem, welches er mit der
Ernennung Hans Hinkels am 1. Mai 1935 zum Dritten Geschäftsführer der
Reichskulturkammer zu lösen suchte.
Staatskommissar Hinkel wurde mit der Bearbeitung der personellen
Fragen in den Einzelkammern betraut. Dies bedeutete nichts weniger als
die Vertreibung der Juden und sonstigen, den Nationalsozialisten
unerwünschten Personengruppen aus den Kammern. Hinkel sorgte als
"Beauftragter für die Überwachung der geistig und künstlerisch tätigen
Nichtarier im deutschen Reichsgebiet" für die "Säuberung" der Kammern.
Auch vor den Präsidenten der Einzelkammern wurde nicht Halt gemacht.
Lediglich Max Amann blieb Präsident der Reichspressekammer.
Es war auch Hinkel, der die 1935 vollzogene Umwandlung
der Fachverbände in Fachschaften übernahm. Schon der § 15 der Ersten
Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes sah eine
Gliederung in "Fachverbände oder Fachschaften" vor.
Was auf den ersten Blick kaum ein Unterschied zu sein schien, hatte
rechtlich doch erhebliche Folgen. Während die Fachverbände noch
selbständige Körperschaften mit Privatvermögen waren, galten die neu
gegründeten Fachschaften nur noch als Verwaltungsstellen der Kammern ohne
eigene Rechtspersönlichkeit. Die ehemaligen Berufsverbände wurden durch
diese Umwandlung somit schrittweise verstaatlicht und enteignet.
Ein besonderes Problem bei der Aufgabendarstellung der
Reichskulturkammer war die Verflechtung mit dem Reichsministerium für
Volksaufklärung und Propaganda. Der Präsident der RKK Joseph Goebbels war
in Personalunion gleichzeitig Reichsminister für Volksaufklärung und
Propaganda, sein Stellvertreter (Vizepräsident) der jeweils amtierende
Staatssekretär im Propagandaministerium, zu Beginn Reichspressechef
Walter Funk.
Die organisatorische Aufsicht über
die Einzelkammern bildete die Zentrale der RKK, mit Sitz im
Propagandaministerium. Als deren Geschäftsführer wurde zunächst der
Leiter der Abteilung IC (Recht), Hans Schmidt-Leonhardt bestimmt.
Als Gegenstück zu den Einzelkammern entstanden im
Propagandaministerium einzelne Fachabteilungen (Presse, Schrifttum,
Musik, Bildende Kunst, Theater, Film und Rundfunk), wobei die
Abteilungsleiter gleichzeitig die jeweiligen Kammerpräsidenten in
Personalunion waren.
Die Verflechtungen bestanden
auch auf der untersten Gauebene. Dort gab es bereits die im Dritten Reich
übliche Verwebung von Staat und Partei durch die Union des Leiters der
Landesstelle des Propagandaministeriums mit der des Gaupropagandaleiters
der NSDAP in einer Person. Diese Funktionäre erhielten nun noch den
Posten des Landeskulturwalters und damit die Aufsicht über die lokalen
Stellen der Einzelkammern.
Als Unterstützung der
Präsidenten wurde in jeder Einzelkammer ein Präsidialrat eingerichtet.
Der Präsidialrat bestand aus sieben Vertretern der entsprechenden
Kultursparte. Die Personen wurden von Goebbels selbst bestimmt und der
jeweilige Kammerpräsident musste aus diesem Kreis einen Geschäftsführer
bestellen, der direkt mit Verwaltungsaufgaben betraut wurde.
Am 15. Nov. 1935 verkündete Hinkel der Errichtung des
Reichskultursenats, in dem sich besonders verdiente Personen des
kulturellen Lebens zusammenfinden und als kulturpolitischer Ideengeber
für Goebbels dienen sollten. In Wirklichkeit kamen diesem Senat lediglich
repräsentative Eigenschaften zu. In ihm waren alle Kammerpräsidenten, die
jeweiligen Präsidialräte, die Vizepräsidenten und die drei
Geschäftsführer der RKK, die den Titel Reichskulturwalter trugen.
Doch nur 3 Jahre später, mit Goebbels Verfügung vom 05.
April 1938 (Az. I B 1000)[6], wurde das Amt des Reichskulturwalters
wieder abgeschafft.
In der Reichskulturkammer
verblieb lediglich eine Geschäftsführung mit den Aufgaben "Schulung und
Propaganda" sowie die Aufsicht über die regionalen Gliederungen der
Einzelkammern.
Die Fachaufsicht der Einzelkammern
führten nun die Fachabteilungen im RMVP, die organisatorische Aufsicht
die jeweils zuständigen Verwaltungsabteilungen. Aufgehoben wurde auch die
Personalunion der Ämter des Abteilungsleiters des Ministeriums und des
Kammerpräsidenten. Hinkel selbst war seit 01. April 1938 Leiter der
Abteilung IIA (Kulturelle Betätigung von Nichtariern).
Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs stand als "kriegswichtige
Aufgabe" v.a. die Truppenbetreuung im Vordergrund. Die Truppenbetreuung
bestand im Wesentlichen daraus, Darbietungen auf Frontbühnen zu
organisieren sowie die Truppen selbst mit Gesellschaftsspielen,
Musikinstrumenten, etc. zu beliefern.
Organisatorisch wurde zunächst ein eigenes Referat
"Truppenbetreuung" im RMVP installiert, das ab 1940 in die neue Abteilung
"BeKa" (Besondere Kulturaufgaben)[7] wechselte. Die Abteilung BeKA
bildete die Nachfolgerin der Abteilung IIA, ihr Leiter blieb weiterhin
Hans Hinkel.
Mit Erlass vom 30. April 1941[8]
wurde die "Hauptgeschäftsführung der RKK" gegründet. Hinkel erhielt die
Stellung eines "Generalsekretärs der RKK" in dieser
Hauptgeschäftsführung, die sich in fünf Abteilungen gliederte:
Abteilung A (Heinz Tackmann):
Verwaltung (Personalien, Haushalts- und Rechtsangelegenheiten)
Abteilung B (Walter Owens):
Berufständische Aufgaben (Eignungsprüfung und Nachwuchsbetreuung,
Ausrichtung und Überwachung der Berufsberatung, Arbeitsbeschaffung und
soziale Angelegenheiten der Kulturberufe)
Abteilung C (Erich Kochanowski):
Propaganda
(Verbindung zu den Dienststellen von Partei und Staat, Darstellung der
RKK in Film und Rundfunk, Presseangelegenheiten, sowie politische
Schulung und Ausrichtung der Kulturschaffenden)
Abteilung D (Helmuth von Loebell):
Kulturpersonalien (politische Beurteilung der Kulturschaffenden,
Ausschlussverfahren und Beschwerdeentscheiden, Sondergenehmigungen für
"Nichtarier", Prüfung kulturwirtschaftlicher Unternehmungen auf jüdischen
Einfluss, kulturelle Betätigung von Ausländern)
Abteilung E (Hans Erich Schrade):
Besondere
Aufgaben (Truppenbetreuung, kulturelle Betreuung der heimgekehrten
Volksdeutschen und ausländischen Arbeiter, Überwachung der geistig und
kulturell tätigen Juden im Reichsgebiet)
Die mit
der Gründung der Hauptgeschäftsführung der RKK faktisch aufgelöste
Abteilung BeKA wurde im August 1941 in "Generalreferat
Reichskulturkammersachen"[9] im RMVP umbenannt.
Gleichzeitig blieben die Abteilungsleiter der Hauptgeschäftsführung
der RKK in Personalunion Referenten dieses Generalreferats. Die o.a.
Aufgaben veränderten sich bis Kriegsende nicht.
Am
1. Mai 1944 wird die Schlüsselstellung Hans Hinkels in der
Reichskulturkammer noch einmal deutlich. Mit diesem Tag ernannte Goebbels
Hinkel zum Vizepräsidenten der RKK, die Aufgaben des Generalsekretärs
übernahm Hans Erich Schrade.
Davor war Hinkel
bereits zum "Sondertreuhänder der Arbeit für die kulturschaffenden
Berufe", zum "Reichsfilmintendanten" und zum Leiter der Abteilung Film im
RMVP ernannt. Die Gesamtverantwortung für das Unterhaltungsprogramm des
Rundfunks wurde ihm ebenfalls übertragen.
Anmerkungen
[1] Reichsgesetzblatt 1933 I, S.
661.
[2] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 483.
[3] 5. VO zur Durchführung des
Reichskulturkammergesetzes.
[4]Reichsgesetzblatt
1933 I, S. 797.
[5] Reichsgesetzblatt 1933 I, S.
797.
[6] Nachrichtenblatt des Reichsministeriums
für Volksaufklärung und Propaganda Nr. 5 v. 9. April1938 (R
55/20617).
[7] GVPL vom 01. Nov. 1940 (R
55/20776).
[8] R 55/163.
[9] GVPL v. 1. Nov. 1942 (R 55/20621).
Hans
Hinkel - Karriere in der Reichskulturkammer
1933
Preußischer Landesleiter in Alfred
Rosenbergs "Kampfbund für deutsche Kultur"
Staatskommissar im preußischen Kultusministerium
Leiter des preußischen Theaterausschusses
1.
Mai 1935
3. Geschäftsführer in der
RKK-Zentrale
Beauftragter für die Überwachung der
geistig und künstlerisch tätigen Nichtarier im deutschen Reichsgebiet
(als eigenes Referat in der Abteilung Propaganda des RMVP)
15. Nov. 1935
Reichskulturwalter
im Reichssenat
1936
Leiter
der Abteilung II in der Zentrale der RKK
5.April
1938
Leiter der Abteilung IIA (Überwachung der
kulturellen Betätigung von Nichtariern) im RMVP
Juli 1940
Hauptgeschäftsführer der RKK
30. April 1941
Generalsekretär in
der Hauptgeschäftsführung der RKK
August
1941
Leiter des Generalreferats für
Reichskulturkammersachen im RMVP
bis 1945
Sondertreuhänder der Arbeit für die kulturschaffenden
Berufe
Gesamtverantwortlicher für das
Unterhaltungsprogramm im Rundfunk
Reichsfilmintendant
Leiter der Abteilung Film
im RMVP
Vizepräsident der RKK (ab 1. Mai
1944)
Bestandsbeschreibung:
Bestandsgeschichte
Ein Teil der in den Jahren 1959
bis 1962 vom Berlin Document Center an das Bundesarchiv abgegebenen Akten
(R 56-I/1-147) wurde bereits von Dr. Wolfram Werner verzeichnet. Zu deren
ausführlicherer Überlieferungsgeschichte siehe die Einleitung des
entsprechenden Findbuchs (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Band
31). Es handelt sich dabei v.a. um Akten aus dem Büro Hinkel.
Neu hinzu kamen die Sachakten aus den Sammlungen
"Reichskulturkammer" des ehemaligen BDC. Inhaltlich handelte es sich
um:
1. Manuskripte von Filmen, Romanen und
Theaterstücken
2. Haushaltsangelegenheiten mit den
Landeskulturwaltern
3. Akten privatdienstlicher
Natur (d.h. Stellen- und Bittgesuche, sowie Glückwünsche meist privater
Personen an Hinkel)
Archivische Bearbeitung
Die in dem Koblenzer Teilbestand vorhandenen Aktentitel
sind im vorliegenden, von Herrn Tim Storch bearbeiteten, Online-Findbuch
erfasst. Die damals vergebenen Signaturen wurden beibehalten.
Die Klassifikation erfolgte in Anlehnung an die bereits
von Dr. Werner geschaffene Ordnung. Aufgrund der neuen Überlieferungslage
musste sie um den Punkt "Haushalt" erweitert werden. Der noch im alten
Findbuch vorhandene Klassifikationspunkt "Goebbels-Stiftung für
Bühnenschaffende" wurde entfernt und findet sich nun im Bestand R 56-III
(Reichstheaterkammer) wieder.
Es bleibt zu
erwähnen, dass ein Teil der Überlieferung aus dem ehemaligen BDC nicht in
die Bestände der Reichskulturkammer und ihren Einzelkammern verzeichnet
wurde, sondern aufgrund der Provenienzbestimmung in den Bestand R 55
(Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda) einfloss(R
55/21300-21564). Dies ist mit der organisatorischen Verflechtung zwischen
RKK und RMVP zu erklären.
Fremdprovenienzen wurden
an das zuständige Archiv (Landesarchiv Berlin) abgegeben. Dabei handelte
es sich um Akten des Reichspropagandaamts Berlin, der NSDAP-Gauleitung
Berlin sowie des Landeskulturwalters Berlin.
Druckschriften, insbesondere Rundschreiben der DAF und
Nachrichtenblätter des RMVP, sind ebenfalls ausgesondert und an die
Bibliothek abgegeben worden.
Zitierweise
BArch R 56 I/...
Erschließungszustand:
Publikationsfindbuch (1987), Online-Findbuch (2006).
Zitierweise: BArch R
56-I/...
- Reference number of holding
-
Bundesarchiv, BArch R 56-I
- Extent
-
272 Aufbewahrungseinheiten
- Language of the material
-
deutsch
- Context
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Kultus, Wissenschaft, Propaganda
- Related materials
-
Amtliche Druckschriften: Die Reichskulturkammer. Amtliches Mitteilungsblatt der Reichskulturkammer, Reichsmusikkammer, Reichskammer der bildenden Künste, Reichsschrifttumskammer, Reichsfilmkammer, Reichspressekammer und des Sondertreuhänders der Arbeit für Kulturschaffende Berufe. 1943-1945. [RD 33/1, RD 33/...].
Literatur: Inventar archivalischer Quellen des NS-Staates, hrsg. von Heinz Boberach, München 1991/1995, Teil 1, S. 309-312, Teil 2, S. 227
Brenner, Hildegard: Kunstpolitik des Nationalsozialismus. Hamburg 1973.
Dahm, Volker: Anfänge und Ideologie der Reichskulturkammer. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. Bd. 34 (1986). S. 53-84.
Deutsche Kultur im Neuen Reich. Wesen, Aufgaben und Ziele der Reichskulturkammer. Hrsg. v. Ernst Adolf Dreyer. Berlin 1934.
Grensemann, Heinrich: Leitfaden für den Geschäftsbetrieb der Reichskulturkammer", Geschäftsordnungs-, Personal-, Haushalts-, Kassen- und Wirtschaftsbestimmungen. Berlin 1937.
Handbuch der Reichskulturkammer. Hrsg. v. Hans Hinkel. Berlin 1937.
Herding, Klaus: Kunst und Alltag im NS-System Gießen 1975.
Das Recht der Reichskulturkammer. Hrsg. v. Karl-Friedrich Schrieber/Alfred Metten/Herbert Collatz. Berlin 1943.
Die Verwaltungs-Akademie. Ein Handbuch für den Beamten im nationalsozialistischen Staat. Teil 20a: Schmidt-Leonhardt, Hans: Die Reichskulturkammer. Berlin 1936.
- Provenance
-
Reichskulturkammer (RKK), 1933-1945
- Date of creation of holding
-
1933-1945
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Zugangsbeschränkungen
-
Besondere Benutzungsbedingungen: Bundesarchivgesetz, Verordnung über die Benutzung von Archivgut beim Bundesarchiv
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16.01.2024, 8:43 AM CET
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Object type
- Bestand
Associated
- Reichskulturkammer (RKK), 1933-1945
Time of origin
- 1933-1945