Abschnitt
Vierter Theil. Was bey einer würklich entstandenen Feuers-Brunst zu beobachten ist. §. LXXIV. - §. CXV.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Hochfürstlich-Marggräflich-Baden-Badische Feuer-Ordnung : Nach welcher man sich in denen gesamten Fürstlichen Landen zu achten hat
- Erschienen
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1767
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Letzte Aktualisierung
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22.04.2025, 14:09 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- 1767