Akten

Appellationis Auseinandersetzung um Unterhalt eines Zaunes an Grundstücksgrenze zwischen Parteien

Kläger: (2) Hinrich Gressau (Bekl. in 1. Instanz)

Beklagter: Claus Senckpiel (Kl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Lucas Friedrich Schröder (A & P)

Fallbeschreibung: Bekl. wird vom Gewett nach Darstellung des Problems zunächst zu Reparatur und Unterhalt verpflichtet, da Zaun auf seinem Land steht, kommt dem Spruch aber nicht nach, sondern klagt seinerseits gegen eine Hecke, die Kl. übergangsweise als Grundstücksgrenze geplanzt hat. Kl. wird von Gewett zum Unterhalt des Zaunes verurteilt, Rat erkennt auf hälftige Kostenteilung, Bekl. streitet dagegen und verlangt von Kl. einen Eid darüber, wer in früheren Zeiten für den Unterhalt des Zaunes zuständig gewesen sei. Dagegen appelliert Kl. Das Tribunal fordert am 16.05. die Akten der Vorinstanz an, erhält diese am 04.06. und erläutert und bestätigt im wesentlichen am 18.06.1727 das Urteil des Ratsgerichts.

Instanzenzug: 1. Gewette 1718-1725 2. Ratsgericht 1726 3. Ratsgericht 1726-1727 4. Tribunal 1727

Prozessbeilagen: (7) Gewettsprotokoll vom 11.03.1718; von Notar Johannes Schade aufgenommene Befragung des Ältermanns der Zimmerleute Nikolaus Eschert vom 07.04.1718; Ratsgerichtsurteile vom 17.04.1726, 05.04. und 07.05.1727; von Notar Johann Philipp Treffner aufgenommene Appellation vom 10.05.1727; Rationes decidendi des Wismarer Ratsgerichts

Archivaliensignatur
(1) 1062
Alt-/Vorsignatur
Wismar G 86 (W G 3 n. 86)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1718-1727) 13.05.1727-18.06.1727

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09.05.2025, 15:03 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1718-1727) 13.05.1727-18.06.1727

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