Bestand
Baudirektion (Bestand)
Inhalt und Bewertung
Unterlagen zu staatlichen Bauvorhaben (auch
kirchliche Gebäude und Universitäten) in ganz Baden; Stadtplanung der
Residenzstadt Karlsruhe; Badeanlagen in Baden-Baden und
Badenweiler
Behördengeschichte: Das
staatliche Bauwesen im Großherzogtum Baden wurde durch das
Organisationsreskript vom 26. November 1809 dem Staatswirtschafts- und
Domänendepartement im Finanzministerium unterstellt. Die staatliche
Hochbauverwaltung wurde dreistufig aufgebaut. An der Spitze stand der
Oberbaudirektor in Karlsruhe, der zugleich das nachgeordnete Bauamt
Karlsruhe leitete und Mitglied des Staatswirtschafts- und
Domänendepartements war. Auf der Ebene der Kreise (im damaligen
Wortsinn) wurden Kreisbaumeister eingesetzt. Diesen untergeordnet
wurden Distriktsbaumeister, die auf der Ebene der Bezirksämter das
staatliche Hochbauwesen leiteten, wobei ein Distrikt mehrere
Bezirksämter umfassen konnte. Diese Organisationsstruktur wurde in den
Folgejahren mehrfach geändert. Im Jahr 1812 wurde eine neue
Zentralstelle geschaffen, die Baukommission, der der Oberbaudirektor
angehörte. Seit 1814 war der Oberbaudirektor Leiter dieser Kommission.
1819 wurde die Baukommission zu einer eigenständigen Behörde
ausgebaut, der Direktion des Landbauwesens. Diese erhielt im Jahr 1820
die Bezeichnung Baudirektion. Ihr Leiter wurde Friedrich Weinbrenner.
Auf der nachgeordneten Ebene wurden 1820 zwei Oberbauinspektoren bzw.
Kreisbaumeister (je einer für die südliche und für die nördliche
Landeshälfte mit Sitz in Freiburg und Karlsruhe) berufen, denen
Bezirksbauinspektoren bzw. Bezirksbaumeister in den einzelnen Kreisen
unterstellt waren. Bereits im Jahr 1835 wurden die beiden
Mittelbehörden in Freiburg und Karlsruhe aufgehoben und durch eine
zentrale Bauinspektion mit Sitz in Karlsruhe ersetzt (s. Bestand 423
im Generallandesarchiv). Diese neue Bauinspektion, die der
Baudirektion als Zentralmittelstelle untergeordnet war, hatte die
Aufgabe, sich in Gutachten zu den Berichten der ihr nachgeordneten
Bezirksbauinspektionen zu äußern; seit 1849 prüfte sie außerdem die
Kostenvoranschläge der Bezirksbauinspektionen über
Bauunterhaltungsarbeiten an öffentlichen Gebäuden. Die "Verordnung
über die organischen Einrichtungen zur Besorgung des dem Staate und
den Gemeinden, anderen Körperschaften und Stiftungen obliegenden
Hochbauwesens sowie zur Besorgung des technischen Teils der
Baupolizei" vom 15. Juni 1859 bekräftigte zunächst den dreistufigen
Aufbau der staatlichen Hochbauverwaltung aus Baudirektion,
Oberbauinspektion und Bezirksbauinspektionen. Doch schon im Jahr 1864
wurde die Oberbauinspektion aufgehoben und damit der dreistufige
Verwaltungsaufbau aufgegeben. Ihre Aufgaben gingen auf die
Baudirektion über. Im Folgejahr wurden die Baubezirke neu eingeteilt.
Durch Verordnung vom 27. November 1902 wurde auch die Baudirektion
aufgehoben. Die Leitung des staatlichen Hochbauwesens wurde seither
unmittelbar durch das Bad. Finanzministerium und eine bei ihm
angesiedelte Ministerialbaukommission wahrgenommen. Auf der
Bezirksebene blieb es bei den Bezirksbauinspektionen, aus denen 1921
die Bezirksbauämter (nach 1945 Hochbauämter) wurden. Nach der Gründung
des Landes Baden-Württemberg ging die Verwaltung des staatlichen
Hochbauwesens auf der mittleren Stufe auf die Oberfinanzdirektionen
über.
Überlieferungsgeschichte: Die
Unterlagen des vorliegenden Bestandes gelangten überwiegend im Jahr
1934 durch eine Einlieferung des Finanz- und Wirtschaftsministeriums
ins Generallandesarchiv und wurden in den Jahren 1959/60 durch ein
Findbuch erschlossen. Weitere kleinere Zugänge folgten, zuletzt im
Jahr 1998 durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Im Jahr 2023 wurde
das Findbuch konvertiert. Im Zuge der Redakionsarbeiten wurden
kleinere Fehler korrigiert und Gruppentitelaufnahmen aufgelöst. Die
Gesamtstruktur des Findmittels blieb dabei erhalten. Im Lauf vieler
Jahrzehnte wurden zahlreiche überformatige Planbeilagen den Akten
entnommen und zunächst dem Bestand G Baupläne zugewiesen. Später wurde
dazu übergegangen, aus konservatorischen Gründen entnommene Pläne
unter Beibehaltung der Signaturen der jeweiligen Akten separat zu
lagern, um die für die Interpretation der Pläne wichtige Verzahnung zu
den Akten besser zu gewährleisten. Diese Pläne blieben dabei aber
unverzeichnet. Im Zuge der Konversion des Findmittels wurden diese
separierten, beim Bestand 422 abgelegten Pläne einzeln verzeichnet und
den Titelaufnahmen der Akten zugeordnet. Karlsruhe, im März 2024 Dr.
Martin Stingl (Behördengeschichte in enger Anlehnung an Karl Stiefel:
Baden 1648-1952, Band II, Karlsruhe 2001, S. 1361-1363)
- Bestandssignatur
-
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 422
- Umfang
-
2149 Archivalieneinheiten (Nr. 1-2133)
- Kontext
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Finanzen, Landwirtschaft und Forst >> Zentrale Bauverwaltung
- Bestandslaufzeit
-
1714-1903
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
03.04.2025, 11:03 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1714-1903