Urkunden
Balthas Benntzinger aus [Neckar-]Tenzlingen, wegen Jagdvergehens landflüchtig, jedoch auf seine eigene und seiner Freundschaft Bitten begnadigt und wieder eingelassen unter den Bedingungen, dem Forstmeisters zu Kirchheim in 2 Raten 15 fl Strafe zu bezahlen, sich sein Leben lang allen Spiels, es sei klein oder groß, zu enthalten, alle heimlichen und offenen Zechen und Wirtshäuser zu meiden, auch ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Wehr mehr zu tragen, leistet auf diese Bedingungen ein Gehorsamsgelöbnis und schwört U. innerhalb eines Monats in das Gewahrsam der Obrigkeit zu überliefern oder 50 fl Poenfall zu bezahlen. Benntzinger hatte im Holz Hardt ein Stück Wild mit der Armbrust erlegt und war, als er erfuhr, dass der Forstmeister zu Kirchheim davon wusste, aus dem Land geflüchtet. Bürgen: Benz Baur, Caspar Dess, Janhansen Sohn, Jörg Bonhart, alle sesshaft zu Neckartenzlingen.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2545
- Sonstige Erschließungsangaben
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Schaden: Pergament stockfleckig und schadhaft; Siegel abg.
Siegler: Hans Friedrich Thumb von Neuburg, Obervogt zu Kirchheim
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 S.
Anmerkungen: vgl. U 2542
- Kontext
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Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.17 Forst Kirchheim
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexbegriff Person
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Benntzinger, Balthas
- Indexbegriff Ort
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Neckartenzlingen ES
- Laufzeit
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1535 Mai 10 (Mo nach Exaudi)
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:48 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1535 Mai 10 (Mo nach Exaudi)