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Das Befugniss zu Aufnahmen von Protocollen und zu Beglaubigungen bei Justiz- und bei Verwaltungsbehörden

Das Befugniss zu Aufnahmen von Protocollen und zu Beglaubigungen bei Justiz- und bei Verwaltungsbehörden

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Der Volkssecretär für das Königsreich Sachsen und die sächsischen Herzogthümer : Unentbehrlicher Rathgeber und Geschäftshandbuch in allen Verhältnissen für Jedermann, für Stadt und Land, ... ; 2

Letzte Aktualisierung
09.10.2025, 14:20 MESZ

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