Kapitel

Gesetz, das Befugniß zu Aufnahme von Protocollen und zu Beglaubigungen bei Justiz- und bei Verwaltungsbehörden betreffend : vom 20. Mai 1867

Gesetz, das Befugniß zu Aufnahme von Protocollen und zu Beglaubigungen bei Justiz- und bei Verwaltungsbehörden betreffend : vom 20. Mai 1867

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Die das Privatrecht und den Civilprozess betreffenden Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen seit Erlaß des Bürgerlichen Gesetzbuchs : nebst den bezüglichen Bundesgesetzen und unter Berücksichtigung der einschlagenden Ministerialverordnungen ; 1

Letzte Aktualisierung
09.10.2025, 14:28 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Kapitel

Ähnliche Objekte (12)