Bestand

Pfarreiakten der Geistlichen Regierung bis 1803 (1821) (Bestand)

1. Behördengeschichte
Mit der Entstehung der neuen kirchlichen Ämter des Weihbischofs, Offizials, Fiskals und Generalvikars im 13. bzw. 14. Jahrhundert, die die Bischöfe für ihre verschiedenen geistlichen Aufgaben als Bevollmächtigte mit speziellen Jurisdiktionsrechten ausstatteten, kam es im Spätmittelalter zur Ausbildung einer sich ausdifferenzierenden Diözesankurie respektive zur allmählichen Trennung von weltlicher und geistlicher Verwaltung. In Würzburg ist erstmals 1206 ein Weihbischof als Vertreter bei den Weihehandlungen und 1275 ein Offizial als Bevollmächtigter des Bischofs für die geistliche Gerichtsbarkeit bezeugt. Um 1342 ist zum ersten Mal ein bischöflicher Generalvikar belegt, der den Bischof in der eigentlichen Diözesanverwaltung vertrat. Der Fiskal war vor allem für die Finanzverwaltung des Bistums zuständig. Welche Bedeutung das sich unter der Leitung des Generalvikars entwickelnde Vikariat und die geistliche Kanzlei für die kirchliche Verwaltung des Bistums zu Beginn des 15. Jahrhunderts besaßen, zeigt die Tatsache, dass das Domkapitel den Bischof 1423 verpflichtete, den Generalvikar ausschließlich aus seinen Reihen zu ernennen. Spätestens im 15. Jahrhundert hatte der Generalvikar als persönlicher Stellvertreter des Bischofs eine Schlüsselposition in der Bistumsverwaltung inne.
Unter Fürstbischof Melchior Zobel von Giebelstadt (reg. 1544–1558) begann sich der Geistliche Rat (Consilium ecclesiasticum), ursprünglich wohl ein kleines theologisches Beratergremium des Bischofs, dem zunächst nur wenige Kleriker angehörten, zu einem ständigen Ratsgremium zu entwickeln. In der Regierungszeit des Fürstbischofs Friedrich von Wirsberg (reg. 1558–1573) war der Geistliche Rat, dem auch der Generalvikar (Vicarius generalis in spiritualibus) und Offizial angehörten, oberste Behörde für die geistliche Jurisdiktion. Zu ihm zählten anfangs allerdings noch keine Mitglieder des Domkapitels. Die Geistlichen Räte waren in der Mehrzahl Kanoniker der beiden Würzburger Nebenstifte Neumünster und Haug. Vor allem unter Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn (reg. 1573–1617) gewann der Geistliche Rat dann im Zuge der Durchführung der katholischen Reform zusehends an Bedeutung. Durch Echter wurde er zur wichtigsten geistlichen Zentralbehörde seiner Herrschaft für die Rekatholisierung des Bistums ausgebaut. Der Geistliche Rat bestand in dieser Zeit aus etwa sechs bis acht dem Fürstbischof persönlich verpflichteten Klerikern, darunter auch der Generalvikar als persönlicher Stellvertreter des Bischofs, der Weihbischof sowie der Fiskal. Wichtigste Aufgaben des Geistlichen Rats waren die Wahrnehmung der bischöflichen Jurisdiktion und die administrative Kontrolle des Klerus. Vor allem bei den Visitationen der Landpfarreien spielte er eine wichtige Rolle. 1617 erscheint der Geistliche Rat in den Quellen als „Fürstl. Geistliche Cantzley“. Beginnend mit Weihbischof Johann Melchior Söllner übernahmen die Weihbischöfe 1648 zugleich das Amt des Generalvikars und den Vorsitz des Geistlichen Rats. 1678 erließ Fürstbischof Peter Philipp von Dernbach (reg. 1675–1683) eine Geschäftsordnung für die geistliche Kanzlei, die, 1715 modifiziert, bis zum Ende des 18. Jahrhunderts Gültigkeit hatte. Die Gerichtskompetenz über die Kleriker wurde dabei dem Generalvikar zugesprochen. Eheangelegenheiten fielen ausschließlich in den Amtsbereich des Offizialats (Consistorium). Mit der Ernennung des Stift Hauger Kanonikers Philipp Braun zum bischöflichen Generalvikar wurde 1705 die seit 1648 praktizierte Personalunion von Weihbischof und Generalvikar wieder aufgehoben.
1744 lässt sich die Organisation und Verfassung der Diözesankurie anhand eines überlieferten Berichts der Geistlichen Regierung, so seit etwa 1740 die allgemeine Benennung der ursprünglich als Geistlicher Rat bezeichneten Institution, genau greifen. Sie umfasste die Geistliche Regierung als mit Abstand wichtigste Behörde, in deren Verantwortung die allgemeine Verwaltung der Bistumsangelegenheiten einschließlich der Disziplinargewalt über den Welt- und Regularklerus fiel. 1739 bestand das Gremium aus insgesamt 14 in Theologie bzw. Kirchenrecht graduierten Priestern. Zur Geistlichen Regierung gehörte auch der Fiskal. Daneben bestand als zweite Behörde das Vikariat, das der Generalvikar leitete und das in erster Linie für Gerichtsverfahren gegen Kleriker zuständig war. Schlussendlich erscheint das durch den Offizial geführte Konsistorium für die Ehegerichtsbarkeit.
Die Mitglieder der Geistlichen Regierung nahmen innerhalb der Verwaltung unterschiedliche Aufgaben wahr und hatten in den mehrmals wöchentlich stattfindenden Sitzungen über die Materien und Themen Bericht zu erstatten, die ihnen zuvor vom Fürstbischof zugeteilt worden waren. Ende des 18. Jahrhunderts stand an der Spitze der Geistlichen Regierung der Domdekan und Generalvikar als Präsident, der bei den Sitzungen den Vorsitz innehatte. Das Ratskollegium setzte sich in dieser Zeit aus 14 Geheimen und Geistlichen Räten zusammen. Mitglieder des Ratskollegiums waren zumeist Kanoniker der beiden Nebenstifte Neumünster und Stift Haug sowie der Dompfarrer, der Hofpfarrer, der Pfarrer des Juliusspitals und der Regens des Priesterseminars. Ein Geheimer Rat hatte als Aktuar das Sitzungsprotokoll zu führen. Ferner zählten zur Geistlichen Regierung die Registratur und Kanzlei sowie mehrere Ratsdiener. 1795 verfügte Fürstbischof Georg Karl von Fechenbach (reg. 1795–1808) eine neue Geschäftsordnung für die Geistliche Regierung, die vor allem die Protokollführung des Aktuars bei den Sitzungen neu regelte (vgl. Einzelakten der Geistlichen Regierung bis 1803, Nr. 14). 1799 wurden durch Fechenbach auch die „Geschäftsgränzen zwischen der Fürstlich-geistlichen Regierung, dem Vikariate und Consistorium“ und damit der Geschäftskreis der drei wichtigsten Behörden der geistlichen Verwaltung des Fürstbistums neu festgeschrieben (vgl. Einzelakten der Geistlichen Regierung bis 1803, Nr. 14).
Mit dem Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 war auch für das Fürstbistum Würzburg das Ende gekommen. Bereits am 29. November 1802 sah sich Fürstbischof Georg Karl von Fechenbach gezwungen, seine weltliche Herrschaft im Hochstift an das Kurfürstentum Bayern abzutreten. Mit dem Regierungsverzicht war jedoch kein Rücktritt vom Amt des Bischofs verbunden. Vielmehr blieb Fechenbach bis zu seinem Tod 1808 Bischof von Würzburg und konzentrierte sich fortan auf seine geistlichen Aufgaben.
Am 23. April 1803 erfolgte durch kurfürstlichen Erlass die Auflösung der Geistlichen Regierung. Den Bischöfen wurde aber die Möglichkeit eingeräumt, zur Verwaltung der rein geistlichen Angelegenheiten ein Offizialat oder Vikariat einzurichten. In Würzburg wurde daraufhin noch im Mai des genannten Jahres die Geistliche Regierung in Generalvikariat umbenannt. Ansonsten beließ man die Behörde aber personell und organisatorisch zunächst im bisherigen Zustand. Im September 1803 wurde schließlich durch Fechenbach als neue geistliche Zentralbehörde ein Bischöfliches Vikariat eingerichtet und durch den bayerischen Kurfürsten landesherrlich bestätigt. Als Fechenbach am 9. April 1808 starb, wurden dem vorherigen Würzburger Generalvikar und Präsidenten des Bischöflichen Vikariats, Johann Franz Schenk von Stauffenberg, von Papst Pius VII. Amt und Vollmachten eines Kapitularvikars und damit die provisorische Leitung des verwaisten Bistums übertragen. Gleichzeitig wurde am 27. Mai 1808 das Bischöfliche Vikariat in Generalvikariat umbenannt, ansonsten wurden aber offenbar keine personellen oder formalen Änderungen vorgenommen. Hintergrund der päpstlichen Ernennung Stauffenbergs war die noch immer ungeklärte rechtliche Stellung der Domkapitel. Durch die Säkularisation galten sie als weltliche und geistliche Körperschaften aufgelöst und somit nicht in der Lage, wie bisher nach dem Tod des Bischofs einen Kapitularvikar zu wählen, der die Diözese bis zum Regierungsantritt des neuen Ordinarius leitete. Der Schwebezustand des Bistums und die Zeit der Sedisvakanz, in der die zentrale Diözesanverwaltung in den Händen des Generalvikariats lag, endete erst 1817/18 bzw. Ende 1821 mit der Neuorganisation des Bistums Würzburg als bayerisches Landesbistum durch Konkordat, Zirkumskriptionsbulle und Ernennung bzw. Inthronisation des neuen Bischofs.

2. Überlieferung
Der Bestand „Pfarreiakten der Geistlichen Regierung bis 1803 (1821)“ beinhaltet einen wesentlichen Teil der Überlieferung der Diözesankurie im alten Bistum Würzburg zu Pfarreien. Er befindet sich noch in der laufenden Erschließung, enthält bisher Unterlagen zu den Pfarreien mit den Anfangsbuchstaben A bis G und umfasst aktuell 1004 Verzeichnungseinheiten in 58 Archivkartons (7,65 lfd. Meter). Ihre Gesamtlaufzeit erstreckt sich zum jetzigen Zeitpunkt vom 15. bis ins frühe 19. Jahrhundert (um 1821).
Die bisher ältesten Archivalien sind zwei im Jahr 1420 entstandene Einheiten zu milden Stiftungen für die Wallfahrtskirche Maria Sondheim in Arnstein (Nr. 65, 70). Einzelne Abschriften und Auszüge im Bestand beziehen sich auf noch weiter zurückreichende Ereignisse. Zu den bisher jüngsten Einzeldokumenten zählen die im Jahr 1820 nach Würzburg eingeschickten Gesuche zweier Kandidaten um Aufnahme ins Klerikalseminar Würzburg (Nr. 603, 604).
Eine flächendeckendere Aktenbildung zu den Pfarreien seitens der zentralen kirchlichen Behörden ist erst ab der Errichtung des Geistlichen Rats im 16. Jahrhundert auszumachen. Enthalten sind darin auch Teile der heute nicht mehr eigens existierenden Überlieferungen von Fiskal und Weihbischof, die gemeinsam mit dem Geistlichen Rat seit etwa 1740 innerhalb der Geistlichen Regierung als zentraler Behörde des Fürstbistums Würzburg agierten. Da das Schriftgut der Geistlichen Regierung den Schwerpunkt im Bestand bildet, schlägt sich dies auch in seiner Bezeichnung nieder. Die Säkularisation von 1802/03 als weitreichende Zäsur für das Bistum fand bei der Bestandsbildung keine Berücksichtigung, sodass auch eine kleinere Überlieferung aus der Zeit des Bischöflichen Vikariats (1803–1808) und Generalvikariats (1803, 1808–1821/23) enthalten ist. Erst das Stichjahr 1821 mit der offiziellen Neugründung des Bistums Würzburg bildet das Laufzeitende des Bestands.
Hierarchisch gesehen ist die Pfarrei die unterste rechtlich selbständige Einheit innerhalb der Diözesen. Der Pfarrer war als Leitungsperson vor Ort nicht nur für das Seelenheil, die religiöse Sittlichkeit und den Bildungsstand seiner Gläubigen zuständig, er kümmerte sich auch um die caritativen Belange, die Liegenschaften vor Ort und die damit verbundenen Bautätigkeiten sowie die Pfründe- bzw. allgemeine Finanz- und Rechteverwaltung. Diese Themen lassen sich auch schwerpunktmäßig in den Korrespondenzen und Berichten des Bestands nachvollziehen. Zudem finden sich Informationen zu den einzelnen Hilfspriestern. Diese konnten, sofern sie oberhirtlich als geeignet befunden worden waren, durch Abschluss eines privatrechtlichen Dienstvertrages in der Pfarrseelsorge mithelfen. Ihre Finanzierung erfolgte entweder über ein mit Einkünften verbundenes Kirchenamt oder eine Stiftung zur regelmäßigen Abhaltung von Gottesdiensten.
Durch die Rechnungslegung in den Pfarreien wuchs die Bedeutung des Fiskals stetig an, zumal die Benefizien und Stiftungen die wirtschaftliche Grundlage der Seelsorgestellen bildete. Die Pfarreiakten beinhalten auch wesentliche Teile dieser Überlieferung, die sich aus Pfarreibeschreibungen, -registern und/oder -rechnungen zusammensetzt. Zusätzlich finden sich im Bestand mehrere an den Weihbischof gerichtete Schreiben, beispielsweise zur Dispensation von Ehehindernissen. Daraus lässt sich ableiten, dass die Pfarreiakten neben den Ämter-, Landkapitels-, Klöster- und Stiftsakten aus der Registratur der Geistlichen (Rats-)Kanzlei entwachsen oder zumindest von dieser übernommen, mit Schriftgut angereichert bzw. gepflegt worden sind. Die Bearbeitung sämtlicher Schriftstücke für die zeitlich später installierte Geistliche Regierung erfolgte jedenfalls zentral über die eigene Kanzlei.
Die Akten selbst weisen auf keinerlei Registraturordnung hin, trotz der regelmäßig zu findenden Ordnungsnummern wie auch den kurzen Inhaltsangaben als Aufschrift („Rubrum“). Ein (Gesamt-)Aktenverzeichnis konnte bisher nicht ausfindig gemacht werden. Indizien für eine geordnete Verwaltung bilden die selten erhaltenen Aktenrenner (Kanzleiregesten: Inhaltsverzeichnisse zu den Schriftguteinheiten) von etwa 1617/18, die heute in den Bestand der „Ämterakten“ integriert sind (vgl. Ämterakten der Geistlichen Regierung bis 1803, Nr. 4, 18, 22, 25, 26, 47).
Im Bestand enthalten sind auch vereinzelte Schreiben aus der Zeit der schwedischen und sachsen-weimarischen Besatzung Würzburgs (1631–1634), die an Dr. Joachim Ganzhorn (verst. 1645) gerichtet waren. Dieser übte in Abwesenheit des Fürstbischofs und aller höheren kirchlichen Funktionsträger pro forma die Amtsgewalt des Generalvikars und Offizials in Personalunion aus. Weiterhin enthält der Bestand auch vier Einheiten, deren Inhalte aufgrund geteilter Präsentationsrechte in Baunach aus bambergischen und würzburgischen Bestandteilen (Provenienzen) bestehen (Nr. 236–239).
Inwieweit der Bestand durch Kassation oder Umordnung im 19./20. Jahrhundert verändert wurde, bleibt offen. Es ist aber davon auszugehen, dass die Unterlagen im Bischöflichen Ordinariatsarchiv bis zur Bombardierung Würzburgs am 16. März 1945, bei den ein Großteil des Bestands verloren gegangen ist, unverändert aufbewahrt worden sind. Einzelne vorhandene Aktenumschläge mit Notizen stammen nachweislich vom damals zuständigen Ordinariatsarchivar Dr. Franz Josef Bendel. Erst nach Ende des Zweiten Weltkriegs bzw. mit der Transferierung von Pfarrarchiven in den 1980er Jahren wurden die Pfarreiakten zunehmend mit Unterlagen anderer Provenienz angereichert. In den 1990ern Jahren entstand erstmals ein Detailverzeichnis für Aidhausen-Wettringen. Ein weiteres befand sich in Vorbereitung (Altbessingen).

3. Bestandsbearbeitung
Ursprünglich beinhaltete der Bestand „Pfarreiakten“ auch die seit 1821 entstandene Überlieferung des Bischöflichen Ordinariats. Mit der Neuverzeichnung ab 2011 wurden die Unterlagen in die Bestände „Pfarreiakten der Geistlichen Regierung bis 1803 (1821)“ und „Pfarreiakten des Bischöflichen Ordinariats 1821–1945“ nach altem und neuen Bistum getrennt. Archivalien mit Provenienzen aus der Fuldaer und Mainzer Zeit wurden in jeweils eigens dafür geschaffene Bestände ausgegliedert.
Unterlagen, die keine kirchliche Provenienz aufwiesen, sind in einen extra hierfür geschaffenen Auffangbestand für die Analyse und Erfassung fremder Provenienzen bzw., nach erfolgreicher Provenienzanalyse, in die entsprechenden Dekanats- oder Pfarrarchive überführt worden. Enthaltenes Selekt- und Dokumentationsgut wurde in die bestehenden Sammlungen respektive Selekte ausgegliedert.
Nach archivgerechter Verpackung und (grober) Neuordnung der Schriftstücke erfolgten die Titelbildungen nach aktuellen archivischen Standards. Ortsbezeichnungen, historische und veraltete Begrifflichkeiten wurden dabei an heutige Gegebenheiten angepasst. Der Zusatz „Bad“ und sämtliche Beinamen als Endbestandteil von Städte-/Ortsnamen, wie Bad Königshofen i. Grabfeld oder Bad Neustadt a. d. Saale, sind unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Erhebung als Kurort (meist in den 1930er Jahren) in ihrer jetzigen Bezeichnung angegeben.
Ein einheitliches Ordnungsschema durch Sortierung der Verzeichnungseinheiten nach der sachlichen Gliederung (Systematik) wird vor allem bei größeren Teilbeständen, wie Bad Neustadt a. d. Saale, Baunach, Bischofsheim i. d. Rhön oder Dettelbach, nicht erreicht. Die Verzeichnung erfolgte in diesen Fällen nahezu in der Reihenfolge ihrer bisherigen Verwahrsituation (Bär'sches Prinzip). Der Umfang der Einheiten wurde dabei grundsätzlich in Folio oder Blatt angegeben. Eine darüber hinaus gehende Anzahl an losen, gehefteten oder gefalteten Dokumenten wurde entweder als Faszikel (mehrere Einzelblätter) oder, bei einer umfangreicheren Einheit, als Konvolut (Aktenpaket) bezeichnet. Aktenpakete besitzen mit der badischen bzw. preußischen Fadenheftung meist eine feste Bindung. Zudem kann der Umfang – abhängig von der Bindungs-/Verpackungsart – in Band, Heft oder Mappe angegeben werden. Prinzipiell erschließt sich die tatsächliche Materialmenge über die Rückenstärke (Aktendicke/-breite in Zentimeter) der Einheit. Diese ist in runden Klammern ( ) festgehalten. Wurden bei der Verzeichnung Angaben wie Datierung, Orte oder Personen von den Bearbeitern über inhaltliche Hinweise in den Akten oder über weiterführende Hilfsmittel und Literatur erschlossen, so sind diese mit eckigen Klammern [ ] gekennzeichnet.
Bisher umfasst der Bestand „Pfarreiakten der Geistlichen Regierung bis 1803 (1821)“ Unterlagen zu Pfarreien mit den Anfangsbuchstaben A bis G und beinhaltet aktuell 1004 Verzeichnungseinheiten. Die Aufnahme von ca. 190 Pfarreien (Anfangsbuchstaben G bis Z) in 287 Archivkartons mit verschiedensten Inhalten steht noch aus.

4. Benutzung
Der Bestand ist uneingeschränkt zugänglich.

5. Sachverwandte Bestände
- Pfarreiakten des Bischöflichen Ordinariats 1821–1945
- Ämterakten der Geistlichen Regierung bis 1803
- Landkapitelsakten der Geistlichen Regierung bis 1803 (1821)
- Protokolle der Geistlichen Regierung 1778–1803
- Protokolle des Generalvikariats und Bischöflichen Vikariats 1803–1808
- Protokolle des Generalvikariats 1808–1822
- Einzelakten der Geistlichen Regierung bis 1803
- Sammlung Mandate und amtliche Rundschreiben

6. Zitierempfehlung
Diözesanarchiv Würzburg (DAW), Pfarreiakten der Geistlichen Regierung bis 1803 (1821), Nr. ...

7. Literatur und Quellen (in Auswahl)
- A[lois] B[arthelme] (Bearb.), Beschreibung der Pfarreien, Kuratien und Benefizien im königlich bayerischen Untermainkreise, mit Angabe des Patronatsrechts und der Erträge, Würzburg 1836.
- Hans Bauer, Die kulturlandschaftliche Entwicklung des alten Amtes Dettelbach seit dem 16. Jahrhundert. Würzburg 1977.
- Joseph Beez (Bearb.), Topographische und statistische Beschreibung aller zur jetzigen würzburger Diözese gehörigen Pfarreyen, Kaplaneyen, Curatien und Benefizien, [Würzburg] 1820.
- Hanna Brommer, Rekatholisierung mit und ohne System. Die Hochstifte Würzburg und Bamberg im Vergleich (ca. 1555–1700), Göttingen 2014.
- Johann Kasper Bundschuh, Geographisches Statistisch-Topographisches Lexikon von Franken oder vollständige alphabetische Beschreibung aller im ganzen Fränkischen Kreis liegenden Städte, Klöster, Schlösser, Dörfer, Flekken, Höfe, Berge, Thäler, Flüsse, Seen, merkwürdiger Gegenden u.s.w : mit genauer Anzeige von deren Ursprung, ehemaligen und jetzigen Besitzern, Lage, Anzahl und Nahrung der Einwohner, Manufakturen, Fabriken, Viehstand, merkwürdigen Gebäuden, neuen Anstalten, vornehmsten Merkwürdigkeiten [et]c. [et]c., 6 Bände, Ulm 1799–1804.
- Joseph Hefner, Ergänzungen und Berichtigungen zum Realschematismus der Diözese Würzburg, in: Archiv des Historischen Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg 46 (1904), S. 211–222.
- Veronika Heilmannseder, Der Geistliche Rat des Bistums Würzburg unter Friedrich von Wirsberg (1558–1573) und Julius Echter von Mespelbrunn (1573–1617), Würzburg 2015.
- Norbert Kandler, Kanzleiregesten des 16. und 17. Jahrhunderts aus dem Amt Karlstadt im Diözesanarchiv Würzburg, in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 69 (2007), S. 611–644.
- Norbert Kandler, Das Landkapitel Ebern und ein Geistliches-Rats-Register aus dem Jahre 1580, in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 54 (1992), S. 241–352.
- Heinzjürgen N. Reuschling, Die Regierung des Hochstifts Würzburg 1495–1642. Zentralbehörden und führende Gruppen eines geistlichen Staates (Forschungen zur fränkischen Kirchen- und Theologiegeschichte 10), Würzburg 1984.
- Winfried Romberg, Das Würzburger Pfarrwesen vom Dreißigjährigen Krieg bis zur Säkularisation (1617–1803). Institutionen und Pastoral im Spiegel der landesherrlichen Kirchenordnungen, in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter Bd. 73 (2011), S. 95–158
- Anton Rottmayer, Statistisch-topographisches Handbuch für den Unter-Mainkreis des Königreichs Bayern, Würzburg 1830.
- Alfred Schröcker, Statistik des Hochstifts Würzburg um 1700, Würzburg 1977.
- Erik Soder von Güldenstubbe, Zur Geschichte des Würzburger Diözesan-Archives. Entwicklung und Bestände, in: Norbert Kandler/Jürgen Lenssen (Hg.), Diözesan-Archiv Würzburg und seine Sammlungen. Begleitband zur Ausstellung des Diözesanarchivs Würzburg im Marmelsteiner Kabinett, Würzburg 1995, S. 11–47.
- Thomas Wehner, Das Bistum Würzburg im Spannungsfeld zwischen Säkularisation, Konkordat und Neuorganisation, in: Hans Ammerich (Hg.), Das bayerische Konkordat von 1817, Weißenhorn 2000, S. 231–270.
- Thomas Wehner/Wolfgang Weiß, 1821 – Bruch, Beginn, Wandel. 200 Jahre neues Bistum Würzburg, in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter Bd. 84 (2021), Würzburg 2021, S. 13–125.
- Wolfgang Weiß, Kirche im Umbruch der Säkularisation. Die Diözese Würzburg in der ersten bayerischen Zeit (1802/03–1806), Würzburg 1993.
- Würzburger Hof- und Staatskalender für das Jahr […], Würzburg 1749 ff. [Veröffentlicht in teils unregelmäßigen Abständen von 1749–1813].

Stand: Dezember 2021

Bestandssignatur
Diözesanarchiv Würzburg, Pfarreiakten der Geistlichen Regierung bis 1803 (1821)

Kontext
Diözesanarchiv Würzburg (Archivtektonik) >> 01. Bistum Würzburg bis 1821 >> 01.03 Geistliche Regierung

Bestandslaufzeit
1488–1820

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Letzte Aktualisierung
28.09.2023, 11:31 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1488–1820

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