Bestand
Ämterakten der Geistlichen Regierung bis 1803 (Bestand)
1. Behördengeschichte
Mit der Entstehung der neuen kirchlichen Ämter des Weihbischofs, Offizials, Fiskals und Generalvikars im 13. bzw. 14. Jahrhundert, die die Bischöfe für ihre verschiedenen geistlichen Aufgaben als Bevollmächtigte mit speziellen Jurisdiktionsrechten ausstatteten, kam es im Spätmittelalter zur Ausbildung einer sich ausdifferenzierenden Diözesankurie respektive zur allmählichen Trennung von weltlicher und geistlicher Verwaltung. In Würzburg ist erstmals 1206 ein Weihbischof als Vertreter bei den Weihehandlungen und 1275 ein Offizial als Bevollmächtigter des Bischofs für die geistliche Gerichtsbarkeit bezeugt. Um 1342 ist zum ersten Mal ein bischöflicher Generalvikar belegt, der den Bischof in der eigentlichen Diözesanverwaltung vertrat. Der Fiskal war vor allem für die Finanzverwaltung des Bistums zuständig. Welche Bedeutung das sich unter der Leitung des Generalvikars entwickelnde Vikariat und die geistliche Kanzlei für die kirchliche Verwaltung des Bistums zu Beginn des 15. Jahrhunderts besaßen, zeigt die Tatsache, dass das Domkapitel den Bischof 1423 verpflichtete, den Generalvikar ausschließlich aus seinen Reihen zu ernennen. Spätestens im 15. Jahrhundert hatte der Generalvikar als persönlicher Stellvertreter des Bischofs eine Schlüsselposition in der Bistumsverwaltung inne.
Unter Fürstbischof Melchior Zobel von Giebelstadt (reg. 1544–1558) begann sich der Geistliche Rat (Consilium ecclesiasticum), ursprünglich wohl ein kleines theologisches Beratergremium des Bischofs, dem zunächst nur wenige Kleriker angehörten, zu einem ständigen Ratsgremium zu entwickeln. In der Regierungszeit des Fürstbischofs Friedrich von Wirsberg (reg. 1558–1573) war der Geistliche Rat, dem auch der Generalvikar (Vicarius generalis in spiritualibus) und Offizial angehörten, oberste Behörde für die geistliche Jurisdiktion. Zu ihm zählten anfangs allerdings noch keine Mitglieder des Domkapitels. Die Geistlichen Räte waren in der Mehrzahl Kanoniker der beiden Würzburger Nebenstifte Neumünster und Haug. Vor allem unter Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn (reg. 1573–1617) gewann der Geistliche Rat dann im Zuge der Durchführung der katholischen Reform zusehends an Bedeutung. Durch Echter wurde er zur wichtigsten geistlichen Zentralbehörde seiner Herrschaft für die Rekatholisierung des Bistums ausgebaut. Der Geistliche Rat bestand in dieser Zeit aus etwa sechs bis acht dem Fürstbischof persönlich verpflichteten Klerikern, darunter auch der Generalvikar als persönlicher Stellvertreter des Bischofs, der Weihbischof sowie der Fiskal. Wichtigste Aufgaben des Geistlichen Rats waren die Wahrnehmung der bischöflichen Jurisdiktion und die administrative Kontrolle des Klerus. Vor allem bei den Visitationen der Landpfarreien spielte er eine wichtige Rolle. 1617 erscheint der Geistliche Rat in den Quellen als „Fürstl. Geistliche Cantzley“. Beginnend mit Weihbischof Johann Melchior Söllner übernahmen die Weihbischöfe 1648 zugleich das Amt des Generalvikars und den Vorsitz des Geistlichen Rats. 1678 erließ Fürstbischof Peter Philipp von Dernbach (reg. 1675–1683) eine Geschäftsordnung für die geistliche Kanzlei, die, 1715 modifiziert, bis zum Ende des 18. Jahrhunderts Gültigkeit hatte. Die Gerichtskompetenz über die Kleriker wurde dabei dem Generalvikar zugesprochen. Eheangelegenheiten fielen ausschließlich in den Amtsbereich des Offizialats (Consistorium). Mit der Ernennung des Stift Hauger Kanonikers Philipp Braun zum bischöflichen Generalvikar wurde 1705 die seit 1648 praktizierte Personalunion von Weihbischof und Generalvikar wieder aufgehoben.
1744 lässt sich die Organisation und Verfassung der Diözesankurie anhand eines überlieferten Berichts der Geistlichen Regierung, so seit etwa 1740 die allgemeine Benennung der ursprünglich als Geistlicher Rat bezeichneten Institution, genau greifen. Sie umfasste die Geistliche Regierung als mit Abstand wichtigste Behörde, in deren Verantwortung die allgemeine Verwaltung der Bistumsangelegenheiten einschließlich der Disziplinargewalt über den Welt- und Regularklerus fiel. 1739 bestand das Gremium aus insgesamt 14 in Theologie bzw. Kirchenrecht graduierten Priestern. Zur Geistlichen Regierung gehörte auch der Fiskal. Daneben bestand als zweite Behörde das Vikariat, das der Generalvikar leitete und das in erster Linie für Gerichtsverfahren gegen Kleriker zuständig war. Schlussendlich erscheint das durch den Offizial geführte Konsistorium für die Ehegerichtsbarkeit.
Die Mitglieder der Geistlichen Regierung nahmen innerhalb der Verwaltung unterschiedliche Aufgaben wahr und hatten in den mehrmals wöchentlich stattfindenden Sitzungen über die Materien und Themen Bericht zu erstatten, die ihnen zuvor vom Fürstbischof zugeteilt worden waren. Ende des 18. Jahrhunderts stand an der Spitze der Geistlichen Regierung der Domdekan und Generalvikar als Präsident, der bei den Sitzungen den Vorsitz innehatte. Das Ratskollegium setzte sich in dieser Zeit aus 14 Geheimen und Geistlichen Räten zusammen. Mitglieder des Ratskollegiums waren zumeist Kanoniker der beiden Nebenstifte Neumünster und Haug sowie der Dompfarrer, der Hofpfarrer, der Pfarrer des Juliusspitals und der Regens des Priesterseminars. Ein Geheimer Rat hatte als Aktuar das Sitzungsprotokoll zu führen. Ferner zählten zur Geistlichen Regierung die Registratur und Kanzlei sowie mehrere Ratsdiener. 1795 verfügte Fürstbischof Georg Karl von Fechenbach (reg. 1795–1808) eine neue Geschäftsordnung für die Geistliche Regierung, die vor allem die Protokollführung des Aktuars bei den Sitzungen neu regelte (vgl. Einzelakten der Geistlichen Regierung bis 1803, Nr. 14). 1799 wurden durch Fechenbach auch die „Geschäftsgränzen zwischen der Fürstlich-geistlichen Regierung, dem Vikariate und Consistorium“ und damit der Geschäftskreis der drei wichtigsten Behörden der geistlichen Verwaltung des Fürstbistums neu festgeschrieben (vgl. Einzelakten der Geistlichen Regierung bis 1803, Nr. 14).
Mit dem Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 war auch für das Fürstbistum Würzburg das Ende gekommen. Bereits am 29. November 1802 sah sich Fürstbischof Georg Karl von Fechenbach gezwungen, seine weltliche Herrschaft im Hochstift an das Kurfürstentum Bayern abzutreten. Mit dem Regierungsverzicht war jedoch kein Rücktritt vom Amt des Bischofs verbunden. Vielmehr blieb Fechenbach bis zu seinem Tod 1808 Bischof von Würzburg und konzentrierte sich fortan auf seine geistlichen Aufgaben.
Am 23. April 1803 erfolgte durch kurfürstlichen Erlass die Auflösung der Geistlichen Regierung. Den Bischöfen wurde aber die Möglichkeit eingeräumt, zur Verwaltung der rein geistlichen Angelegenheiten ein Offizialat oder Vikariat einzurichten. In Würzburg wurde daraufhin noch im Mai des genannten Jahres die Geistliche Regierung in Generalvikariat umbenannt. Ansonsten beließ man die Behörde aber personell und organisatorisch zunächst im bisherigen Zustand. Im September 1803 wurde schließlich durch Fechenbach als neue geistliche Zentralbehörde ein Bischöfliches Vikariat eingerichtet und durch den bayerischen Kurfürsten landesherrlich bestätigt.
2. Überlieferung
Der Bestand „Ämterakten der Geistlichen Regierung bis 1803“ umfasst 93 Verzeichnungseinheiten in 17 Archivkartons (2,55 lfd. Meter). Die Ämter waren Teil der weltlichen Herrschaftsausprägung des Fürstbistums bis zu seiner Aufhebung 1802/03. Der Fürstbischof und seine Geistlichen Räte nutzten die hochstiftischen Einrichtungen der Ämter zur Information und Kontrolle über die geistlichen Gegebenheiten in den würzburgischen Pfarreien. Dies beinhaltete personelle, kirchenfinanzielle und organisatorische Angelegenheiten. Darin eingeschlossen sind Angaben zum Schulwesen und zu den Rechtsverhältnissen vor Ort. Die erfolgte Instrumentalisierung der weltlichen Einrichtung der Ämter für die Arbeit der Geistlichen Regierung schlägt sich auch in der Aktenbildung nieder. Sie zielte darauf ab mithilfe der Ämter kirchliches Verwaltungshandeln zu ermöglichen. Dieser Kontext einer unkonventionellen Verwaltungspraxis erzeugte formal und inhaltlich heterogenes Schriftgut.
Der Bestand ist in folgende Punkte gegliedert:
1.) Generalia (ämterübergreifende, sachthematische Betreffe, die mit allgemeinen Ämter- und Ortslisten wie auch einzelnen Unterlagen zu den fürstbischöflichen Kammerdörfern zusammengefasst wurden)
2.) Ämter (nochmals untergliedert in 45 (Einzel-)Ämter).
Er setzt sich vor allem aus Berichten und Registern der fürstbischöflichen Amtleute an die geistliche Zentralbehörde in Würzburg zusammen. Daneben befinden sich einzelne Schriftstücke zu Einrichtungen oder Personen in den Ämtern, deren unmittelbarer Verwaltungskontext undurchsichtig ist.
Bereits zeitgenössisch erfolgte die Zusammenfassung von einzelnen Vorgängen und Akten zu gebundenen Faszikeln, aber auch später wurden Akteneinheiten, auch mit anderer schriftlicher Überlieferung aus der „Echterzeit“, zusammengefügt oder neu gebunden. Deshalb liegen im Bestand sowohl in sich geschlossene Aktenbände als auch nachträglich zusammengefügte Faszikel, etwa Einzelstücke ohne Überlieferungskontext, vor. Inwieweit der Bestand durch Kassation, Umordnung und Zerstörung vermindert wurde, bleibt fraglich. Durch die Zerstörung der Archivregistratur des Ordinariatsarchivs am 16. März 1945, darunter auch sämtliche Findbücher, gingen alle wesentlichen Informationen verloren. Bis zur Neubearbeitung des Bestands im Jahre 2008 war das Schriftgut über die einzelnen Ämter in unterschiedlicher Intensität erschlossen. Im Zuge einer Erschließung in den 1990er Jahren wurden Feinverzeichnisse für die Akten der Ämter Arnstein, Aschach, Aura i. Sinngrund, Bischofsheim i. d. Rhön und Fladungen, Buchen, Eltmann, Großlangheim und Kissingen erstellt.
Die Laufzeit des Bestands erstreckt sich vom frühen 16. Jahrhundert bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, wobei Schriftgut aus der „Echterzeit“ den Hauptteil der Überlieferung ausmacht. Einige wenige Schriftstücke in fest gebundenen Archivalieneinheiten stammen aus dem 19. Jahrhundert. Für das Verständnis des Verwaltungshandelns im 17. Jahrhundert sind heute leider nur wenige Aktenrenner erhalten (Nr. 4, 18, 22, 25, 26, 47) geblieben. Diese Renner (Kanzleiregesten: Inhaltsverzeichnisse zu den Schriftguteinheiten) sind so angelegt, dass unter den großen Kategorien der Ämter die einzelnen Pfarreien nacheinander (ohne sichtbare Ordnung) aufgeführt und in Teilen noch einmal nach Sachbetreffen untergliedert sind. Im Bestand sind für die Ämter Ebenhausen und Dettelbach ein Aktenrenner, ein weiterer für die Ortschaften der Ämter Ebenhausen und Eltmann, ein solcher für das Amt Karlstadt a. Main mit dem bischöflichen Kammerdorf Sulzfeld a. Main und schließlich einer für die Pfarreien des Amts Ebern vorhanden. Drei Einheiten aus dem Amt Mellrichstadt befanden sich ursprünglich im Pfarrarchiv Mellrichstadt (Nr. 63, 64, 65).
3. Bestandsbearbeitung
Der Bestand enthielt bis zur Neuverzeichnung im Jahr 2008/09 auch ämterbezogenes Schriftgut der kurmainzischen Zentralbehörden über die Ämter Lohr a. Main und Miltenberg sowie Schriftgut der schwedischen Verwaltungseinrichtungen (1631–1634). Bei der Bearbeitung wurde das Schriftgut mit Fremdprovenienzen ausgesondert und den entsprechenden Beständen innerhalb des Diözesanarchivs angegliedert. Allerdings erfolgte keine Trennung des Bestands in Schriftgut der Geistlichen Regierung des alten Bistums Würzburg bis 1803 und in solches aus anderen Verwaltungskontexten ab 1803.
Bei zusammengefassten Überlieferungseinheiten gibt der Titel den Formalzustand der Verzeichnungseinheit an und erschließt über einen ausführlichen Enthält-Vermerk deren Inhalt. Umfasst ein Aktenband mehrere Ämter, so ist dies ebenfalls über den Enthält-Vermerk angegeben. Bei kleinerem, in Einzelstücken vorliegendem Schriftgut referiert der Titel den inhaltlichen Betreff. Diesem Vorgehen erwuchs eine uneinheitliche Erschließungstiefe unter Verwendung einer divergierenden Begrifflichkeit. Der Bestand ist über einen Ortsindex ohne Vollständigkeitsanspruch erschlossen, die genaue Identifizierung von mehrfach vorkommenden Orten gleichen Namens unterblieb.
Nach der Neuordnung konnten die Titel nach heutigen archivischen Standards neu gebildet werden. Der Umfang der Einheiten wurde dabei grundsätzlich in Folio oder Blatt angegeben. Eine darüber hinaus gehende Anzahl an losen, gehefteten oder gefalteten Dokumenten wurde entweder als Faszikel (mehrere Einzelblätter) oder, bei einer umfangreicheren Einheit, als Konvolut (Aktenpaket) bezeichnet. Aktenpakete besitzen mit der badischen bzw. preußischen Fadenheftung meist eine feste Bindung. Zudem kann der Umfang – abhängig von der Bindungs-/Verpackungsart – in Band, Heft oder Mappe angegeben werden. Prinzipiell erschließt sich die tatsächliche Materialmenge über die Rückenstärke (Aktendicke/-breite in Zentimeter) der Einheit. Diese ist in runden Klammern ( ) festgehalten. Wurden bei der Verzeichnung Angaben wie Datierung, Orte oder Personen von den Bearbeitern über inhaltliche Hinweise in den Akten oder über weiterführende Hilfsmittel und Literatur erschlossen, so sind diese mit eckigen Klammern [ ] gekennzeichnet. Dazu abweichende Daten älterer Anlagen (z. B. Abschriften) sind im Feld Datierung-Findbuch in runden Klammern ( ) angegeben, ohne dass sie bei der Kernlaufzeit miterfasst wurden. Die Verzeichnungsarbeiten erfolgten zwischen August 2008 und Januar 2009. Später wurden zwei Verzeichnungseinheiten (betreffend Lohr a. Main, Miltenberg) aufgrund mainzischer Provenienz aus dem Bestand entnommen (Nr. 56, 67). Die Bestellnummern sind gelöscht und nicht wiederbelegt worden. Das in weiten Teilen erneuerte Vorwort mit geringfügigen Veränderungen bei den Titelaufnahmen ist im Jahre 2018 bzw. 2020 entstanden.
4. Benutzung
Der Bestand ist uneingeschränkt zugänglich.
5. Sachverwandte Bestände
- Einzelakten der Geistlichen Regierung bis 1803
- Landkapitelsakten der Geistlichen Regierung bis 1803 (1821)
- Pfarreiakten der Geistlichen Regierung bis 1803 (1821)
6. Zitierempfehlung
Diözesanarchiv Würzburg (DAW), Ämterakten der Geistlichen Regierung bis 1803, Nr. ...
7. Literatur und Quellen (in Auswahl)
- A[lois] B[arthelme] (Bearb.), Beschreibung der Pfarreien, Kuratien und Benefizien im königlich bayerischen Untermainkreise, mit Angabe des Patronatsrechts und der Erträge, Würzburg 1836.
- Hans Bauer, Die kulturlandschaftliche Entwicklung des alten Amtes Dettelbach seit dem 16. Jahrhundert. Würzburg 1977.
- Joseph Beez (Bearb.), Topographische und statistische Beschreibung aller zur jetzigen würzburger Diözese gehörigen Pfarreyen, Kaplaneyen, Curatien und Benefizien, [Würzburg] 1820.
- Hanna Brommer, Rekatholisierung mit und ohne System. Die Hochstifte Würzburg und Bamberg im Vergleich (ca. 1555–1700), Göttingen 2014.
- Johann Kasper Bundschuh, Geographisches Statistisch-Topographisches Lexikon von Franken oder vollständige alphabetische Beschreibung aller im ganzen Fränkischen Kreis liegenden Städte, Klöster, Schlösser, Dörfer, Flekken, Höfe, Berge, Thäler, Flüsse, Seen, merkwürdiger Gegenden u.s.w : mit genauer Anzeige von deren Ursprung, ehemaligen und jetzigen Besizern, Lage, Anzahl und Nahrung der Einwohner, Manufakturen, Fabriken, Viehstand, merkwürdigen Gebäuden, neuen Anstalten, vornehmsten Merkwürdigkeiten [et]c. [et]c., 6 Bände, Ulm 1799–1804.
- Joseph Hefner, Ergänzungen und Berichtigungen zum Realschematismus der Diözese Würzburg, in: Archiv des Historischen Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg 46 (1904), S. 211–222.
- Veronika Heilmannseder, Der Geistliche Rat des Bistums Würzburg unter Friedrich von Wirsberg (1558–1573) und Julius Echter von Mespelbrunn (1573–1617), Würzburg 2015.
- Norbert Kandler, Kanzleiregesten des 16. und 17. Jahrhunderts aus dem Amt Karlstadt im Diözesanarchiv Würzburg, in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 69 (2007), S. 611–644.
- Norbert Kandler, Das Landkapitel Ebern und ein Geistliches-Rats-Register aus dem Jahre 1580, in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 54 (1992), S. 241–352.
- Heinzjürgen N. Reuschling, Die Regierung des Hochstifts Würzburg 1495–1642. Zentralbehörden und führende Gruppen eines geistlichen Staates (Forschungen zur fränkischen Kirchen- und Theologiegeschichte 10), Würzburg 1984.
- Winfried Romberg, Das Würzburger Pfarrwesen vom Dreißigjährigen Krieg bis zur Säkularisation (1617–1803). Institutionen und Pastoral im Spiegel der landesherrlichen Kirchenordnungen, in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter Bd. 73 (2011), S. 95–158.
- Anton Rottmayer, Statistisch-topographisches Handbuch für den Unter-Mainkreis des Königreichs Bayern, Würzburg 1830.
- Alfred Schröcker, Statistik des Hochstifts Würzburg um 1700, Würzburg 1977.
- Erik Soder von Güldenstubbe, Zur Geschichte des Würzburger Diözesan-Archives. Entwicklung und Bestände, in: Norbert Kandler/Jürgen Lenssen (Hg.), Diözesan-Archiv Würzburg und seine Sammlungen. Begleitband zur Ausstellung des Diözesanarchivs Würzburg im Marmelsteiner Kabinett, Würzburg 1995, S. 11–47.
- Thomas Wehner, Das Bistum Würzburg im Spannungsfeld zwischen Säkularisation, Konkordat und Neuorganisation, in: Hans Ammerich (Hg.), Das bayerische Konkordat von 1817, Weißenhorn 2000, S. 231–270.
- Thomas Wehner/Wolfgang Weiß, 1821 – Bruch, Beginn, Wandel. 200 Jahre neues Bistum Würzburg, in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter Bd. 84 (2021), Würzburg 2021, S. 13–125.
- Wolfgang Weiß, Kirche im Umbruch der Säkularisation. Die Diözese Würzburg in der ersten bayerischen Zeit (1802/03–1806), Würzburg 1993.
- Würzburger Hof- und Staatskalender für das Jahr […], Würzburg 1749 ff. [Veröffentlicht in teils unregelmäßigen Abständen von 1749–1813].
Stand: Dezember 2021
- Reference number of holding
-
Diözesanarchiv Würzburg, Ämterakten der Geistlichen Regierung bis 1803
- Context
-
Diözesanarchiv Würzburg (Archivtektonik) >> 01. Bistum Würzburg bis 1821 >> 01.03 Geistliche Regierung
- Date of creation of holding
-
1497–1807
- Other object pages
- Last update
-
28.09.2023, 11:31 AM CEST
Data provider
Archiv und Bibliothek des Bistums Würzburg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1497–1807