Sachakte

Einzugs-Geld betreffend

Enthaeltvermerke: enth.: 1/2) Fürst Herman Werner läßt den Gerdt Rebben und Tönnies Brekers vom Buke vom angesetzten Weinkauf und Einzugs-Geldern jeden 2. Reichstaler in Gnaden nach, 3. Jan. 1688; 1) Jürgen Rüsenbergs Frau zu Sandebeck (welche, weil sie Spuria sive Filia naturalis gewesen, Einzugs-Geld geben sollen) wird von Hochfürstlicher Hof-Kammer davon absolviert, 24. März 1689; 2) Vorsteher der Gemeinheit Pömbsen beschweren sich, daß den Einkömmlingen das sonst gewöhnliche Einzugs-Geld versteigert werden wolle; 3) Vorsteher zu Sandebeck beschweren sich, daß das Einzugs-Geld versteigert werden wolle, worauf der Rent-Meister seinen Bericht und Ursachen setzet, daß nicht versteigert werde, sondern ein Unterschied deshalb zwischen einem Meier und Kötter gemacht werden müsse, 26. Febr. 1734; 4) Nachricht, was zu Istorf an Einzug und Weinkauf von einem Köttergut praestiert wird, 1736, 1737 und 1740; 5) Germetischer Justitiarius Hageman praetendiert von Henrich Schaf-Meister Einzugs-Geld, weil aber derselbe extralimites Pagi und in Hochfürstlicher Hoheit wohnt, so wird dem Justitiario kein Einzugs-Geld verstattet, und dem Freigrafen zu Warburg aufgegeben, den Henriche Schaf-Meister wider den Justitiarium zu manutenieren, 26. Okt. 1772

Alt-/Vorsignatur
Loculus XXIV, Paket M Nr. 1/2-5

Kontext
Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg >> 16. Fürstliche Colonen
Bestand
B 414 Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg

Laufzeit
1688-1772

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:37 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • 1688-1772

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