3.3.2.7. Domänenrentämter (Renteien)
1817 als Unterbehörden der Domänenabteilung der Regierungen eingerichtet, mehrfach umorganisiert und fast ausschließlich mit dem Verkauf der Domänen sowie der Umwandlung und Ablösung von Reallasten und anderen grund- und landesherrlichen Abgaben betraut. Die Akten enthalten detaillierte Angaben zu den einzelnen Höfen. Ab 1850 haben die Domänenrentämter nach Erledigung ihrer Aufgabe die Tätigkeit eingestellt.
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Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.3. Wirtschaftsverwaltung (M) >> 3.3.2. Land- und Forstwirtschaft
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