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B. Vorschriften über die Fondsverwaltung bei den Justizbehörden.

B. Vorschriften über die Fondsverwaltung bei den Justizbehörden.

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Sprache
Deutsch

Erschienen in
A. Anweisung betreffend die Behandlung der bei den Justizbehörden entstehenden Einnahmen und Ausgaben vom 30. August 1879 in demdurch die allg. Verf. v. 5. November 1881, Just.-M.-Bl. S. 267 theilweise veränderten Text; Diese Verfügung tritt am 1. Januar 1882 in Kraft; B. Vorschriften über die Fondsverwaltung bei den Justizbehörden vom 28. September 1879; mit den dazu ergangenen, erläuternden, ergänzenden und abändernden Bestimmungen

Erschienen
1881

Letzte Aktualisierung
22.04.2025, 14:05 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1881

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