Monografie
Edict, Wegen der Advocaten und Procuratoren, daß dieselbe jedesmahl, wann sie etwas wieder die Warheit, oder die Ordnung, vorgetragen, gestraffet werden sollen, wobey zugleich deren Gebühren reguliret und eingeschräncket, auch alle bishero bey denenselben eingeschlichene Mißbräuche aufgehoben werden
- Location
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Universitäts- und Stadtbibliothek Köln -- RHR104
- Published
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Cleve : Jacob de Vries , 1738
- Last update
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21.04.2023, 10:37 AM CEST
Data provider
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Object type
- Monografie
Time of origin
- Cleve : Jacob de Vries , 1738
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Edict Wegen der Advocaten und Procuratoren, daß dieselbe jedesmahl, wann sie etwas wieder die Warheit, oder die Ordnung, vorgetragen, gestraffet werden sollen, wobey zugleich deren Gebühren reguliret und eingeschräncket, auch alle bishero bey denenselben eingeschlichene Mißbräuche aufgehoben werden : De Dato Berlin, den 11. Januarii 1738.

Edict, 1) Daß niemand mit Vorbeygehung derer ersten Instantzien Sr. Königl. Majest. allerhöchste Person immediate mit Klagen behelligen solle ... 2) Daß derjenige, welcher sich ohne Grund wider die Justitz-Collegia, und den Geheimten Etats-Rath, beschweret, mit Geld, oder ... mit Vestungs-Arbeit bestraffet, ... werden solle. 3) Daß auch ferner keine Commissiones, als wann zuvor 1200. Thlr. zur Recruten-Casse erleget worden, in Rechts-hängigen Sachen verstattet, niemahls aber Commissarii aus anderen Provintzien ... dazu genommen werden sollen

Wiederholtes und geschärftes || Allgemeines || Edict, || Daß unter || Militair- und Civil-Persohnen || In allen || Klage-Sachen || Die beyderseits ordentlichen Instantien, || Nach ihrem hierin festgesetzten Unterscheid, ohne einigen || Eingriff, von allen und jeden genau beobachtet, || Und darin, || Wie auch bey Judiciis mixtis, || vorgeschriebener massen ponctuel verfahren, || Von Niemand einige eigenmächtige || Execution vorgenommen, || Und der Mißbrauch der Commissionen || abgestellet werden soll
