Sachakte
Verordnung: Vor Antritt einer staatlichen Stelle als verrechnender Beamter in Hessen hat dieser eine stillschweigende Hypothek auf sein gegenwärtiges und im Laufe der Zeit hinzukommendes Vermögen auszustellen wegen der Schuldigkeiten, die durch seine Verwaltung entstehen könnten
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 75/54
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> D Landesverwaltung >> D.2 Landesdienst, Personal >> D.2.1 Einstellung, Beförderung, Amtspflichten und -freiheiten, Kautionsstellung
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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[Darmstadt, ca. 1820]
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:40 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- [Darmstadt, ca. 1820]