Sachakte

Verordnung: Vor Antritt einer staatlichen Stelle als verrechnender Beamter in Hessen hat dieser eine stillschweigende Hypothek auf sein gegenwärtiges und im Laufe der Zeit hinzukommendes Vermögen auszustellen wegen der Schuldigkeiten, die durch seine Verwaltung entstehen könnten

Archivaliensignatur
E 3 A, 75/54

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> D Landesverwaltung >> D.2 Landesdienst, Personal >> D.2.1 Einstellung, Beförderung, Amtspflichten und -freiheiten, Kautionsstellung
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
[Darmstadt, ca. 1820]

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:40 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • [Darmstadt, ca. 1820]

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